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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ralikinseln; Ralle; Rallentándo; Ralliement; Rallus; Ram; Rama; Râma; Ramado; Ramadou; Ramanmalai; Ramasan

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Ralikinseln - Ramasan.

nahme spanischer Schiffe in Westindien bestimmt war, und 1595 eine andre Flotte, die nach dem vermeintlichen Goldland Guayana segelte. 1596 nahm er an der Expedition gegen Cadiz teil, und 1597 war er Konteradmiral auf der gegen das spanische Amerika gerichteten Flotte unter dem Grafen Essex. Sein Schiff litt indessen so sehr vom Sturm, daß er bei den Azoren zurückbleiben mußte. Von Essex nach der Insel Fayal beordert, nahm er eigenmächtig die Hauptstadt dieser Insel und ward deshalb mit einem Kriegsgericht und der Verurteilung zum Tod bedroht, doch auf Verwenden des Grafen Howard begnadigt. Seit 1600 Gouverneur von Jersey, gehörte er zu den Gegnern Jakobs I. und ward nach dessen Thronbesteigung, wahrscheinlich mit Unrecht, der Teilnahme an einer zu gunsten der Arabella Stuart angezettelten Verschwörung verdächtigt. Zum Tod verurteilt, wurde R. vom König begnadigt, aber in den Tower eingeschlossen, wo er vom Dezember 1603 bis März 1616 in Gesellschaft seiner edlen Gattin gefangen gehalten wurde. Während dieser Zeit schrieb er die ihrer Zeit geschätzte "History of the world" (Lond. 1730, 2 Bde.; Edinb. 1813, 5 Bde.). 1616 nach dem Tod Arabellas wieder in Freiheit gesetzt, unternahm er 1617 als königlicher Generalleutnant an der Spitze von sieben Kriegsschiffen eine neue Fahrt nach Guayana. Vom König hatte er den Befehl erhalten, mit den Spaniern keine Feindseligkeiten zu eröffnen; trotzdem geriet die Expedition bei St. Thomas in Kampf mit den Spaniern und verbrannte die Stadt, wobei Raleighs Sohn den Tod fand. Nach England ohne den geringsten Erfolg zurückgekehrt, ward er, da der spanische Gesandte Genugthuung verlangte, verhaftet und politischen Rücksichten geopfert. Der König verfügte, daß das 1603 gegen ihn ausgesprochene Todesurteil nunmehr vollzogen werden solle, und R. mußte 29. Okt. 1618 das Schafott besteigen. Seine kleinern Schriften, politischen, poetischen und historischen Inhalts, erschienen unter dem Titel: "Miscellaneous works" (Lond. 1784, 2 Bde.); eine neue Ausgabe seiner "Complete works" in 8 Bänden erschien 1857, die "Poems" 1875. Sein Leben beschrieben Thomson (Lond. 1830), Tytler (neue Ausg. 1851), St. John (2. Aufl. 1870), Edwards (1868, 2 Bde.), in kürzerer Darstellung Luise Creighton (1877), Gosse (1886) u. a.

Ralikinseln, die westliche Kette der Marshallinseln (s. d.) in der Südsee.

Ralle (Rallus Bechst.), Gattung aus der Ordnung der Stelzvögel, der Familie der Rallen (Rallidae) und der Unterfamilie der eigentlichen Rallen (Rallinae), Vögel mit hohem, stark seitlich komprimiertem Körper, mittellangem Hals, kleinem Kopf, mäßig langem, starkem, geradem oder sanft gebogenem, komprimiertem, vorn fast hornigem, hinten häutigem Schnabel, kurzen, abgerundeten Flügeln, sehr kurzem, schmalem, weichem Schwanz, hohen, langzehigen Füßen und stets entwickelter Hinterzehe. Die Wasserralle (Aschhuhn, Riedhuhn, Tauschnarre, Rallus aquaticus L.), 30 cm lang, 40 cm breit, oberseits gelb, schwarz gefleckt, an den Kopfseiten und dem Unterkörper aschgraublau, an den Weichen schwarz und weiß gebändert, am Bauch und Steiß rostgraugelb; die Schwingen sind braunschwarz, braun gerändert, die Steuerfedern schwarz, braun gesäumt, Augen und Schnabel rot, letzterer auf der Firste braungrau, die Füße bräunlichgrün. Sie bewohnt Nord- und Mitteleuropa und Mittelasien, geht im Winter meist wohl zu Fuß, dem Lauf der Flüsse folgend, bis Südeuropa, Nordafrika und Indien, weilt bei uns von März bis Oktober, überwintert aber auch vereinzelt in Deutschland. Sie liebt einsame Sümpfe, Moräste, Erlenbrücher und ähnelt in ihrem Wesen den kleinen Sumpf- oder Rohrhühnern; sie ist in der Dämmerung am muntersten, läuft ungemein schnell und gewandt, schlüpft durch das dichteste Röhricht, schwimmt trefflich, fliegt aber sehr schlecht, hält sich meist verborgen und verliert alle Fassung, wenn sie an einem freien Platz überrascht wird. Sie ist sehr ungesellig und bleibt auch auf der Wanderung vereinzelt, nährt sich von Insekten, Schnecken und Sämereien, nistet im Gras oder Schilf, unter Gesträuch am Wasser und legt 6-10 und mehr rostgelbe oder grünliche, grau und braun gefleckte Eier, welche von beiden Eltern bebrütet werden. In der Gefangenschaft wird sie sehr zahm. In Italien fängt man sie für den Markt.

Rallentándo (ital.), musikal. Vortragsbezeichnung: langsamer werdend.

Ralliement (franz., spr. rallimãng, "Wiedervereinigung"), beim Militär das Wiedersammeln von Plänklern oder von in Unordnung geratenen Truppen. Ralliieren, wieder vereinigen.

Rallus, Ralle; Rallidae (Rallen), Familie aus der Ordnung der Stelzvögel (s. d.); Rallinae, Unterfamilie, die eigentlichen Rallen umfassend.

Ram, rechtsseitiger Zufluß der Etsch, durchfließt das Münsterthal (s. Mustair), mündet bei Glurns.

Râma, Name des Wischnu (s. d.) während seiner siebenten Inkarnation; seine Thaten bilden den Inhalt des Râmâyana (s. d.).

Rama ("Höhe"), Name mehrerer Ortschaften in Palästina. 1) Stadt im Stamm Benjamin, nördlich von Jerusalem (jetzt er-Râm), war eine wichtige Grenzfestung des Reichs Juda gegen Israel und ist wahrscheinlich identisch mit Ramathaim Zophim, wo Samuel geboren wurde, lebte und starb. - 2) Stadt im Stamm Naphtali, heute Râme, westlich von Safed. - 3) Ort im Stamm Asser, südöstlich von Tyros, heute Râme.

Ramado, s. Meeräsche.

Ramadou (franz.), in den Pyrenäen aus Schafmilch bereiteter, sehr fetter Käse, wird vielfach nachgeahmt.

Ramanmalai, Gesundheitsstation im Tributärstaat Sandur, in der britisch-ind. Präsidentschaft Madras, welche dort von der englischen Regierung 1846 mit Bewilligung des Fürsten auf einer Hochebene angelegt wurde, die 1000 m über dem Meeresspiegel liegt. Die Station kann 60 Männer und 10 Familien aufnehmen, die Bewohner des nahen Bellary haben sich hier 15 Sommerwohnungen erbaut.

Ramasan (Ramadan, türk.), der neunte Monat des mohammedanischen Jahrs, in welchem alle Mohammedaner aufs strengste fasten, indem sie bei Tage gar nichts, des Abends nur das zur Erhaltung des Körpers Notwendige genießen. Sogar Klystiere nehmen, baden, Wohlgerüche einatmen, den Speichel schlucken, ein Weib küssen ist unerlaubt. Wer Arznei nimmt, muß zur Sühne einen Armen speisen und nach erlangter Gesundheit das Versäumte wieder nachholen. Dasselbe ist auch bei Unterlassung des Fastens während des Kriegs oder auf Reisen der Fall. Da während dieses Monats in der mohammedanischen Welt der Tag zur Nacht und die Nacht zum Tag wird, so gerät Handel und Wandel, ja sogar die Staatsmaschine in Stockung, und selbst die wichtigsten diplomatischen Geschäfte werden auf den nächsten Monat verschoben. Von der Pflicht des Fastens hat die Religion nur die Wöchnerin, den auf Reisen Befindlichen oder am Glaubenskrieg (Shura) Teilnehmenden provisorisch befreit.