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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Reelle Größen - Reflexerscheinungen.

Reelle Größen, alle diejenigen, welche sich ihrer Quantität nach durch positive oder negative Zahlen der Reihe 0, 1, 2, 3 etc. oder zwischen ihnen liegend darstellen lassen, im Gegensatz zu den komplexen Größen (s. d.).

Reep, Gesamtbezeichnung für Tau, im besondern ein dünnes Tau (Fallreep, Windereep, Bojereep etc.).

Reepschläger, der seemännische Ausdruck für Seiler; Reeperbahn, die Seilerbahn.

Rees, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Düsseldorf, Kreis R. (mit Landratsamt in Wesel), am Rhein, 12 m ü. M., hat eine evangelische und eine kath. Kirche, einen schönen Marktplatz mit gotischem Rathaus, ein Amtsgericht, Strohpapier-, Zigarren-, Öl-, Kraut-, Käse-, Butter- und Korbwarenfabrikation, Ziegeleien, Käse-, Frucht- und Viehhandel, Schiffahrt und (1885) 3705 Einw. - R., ursprünglich dem Erzbischof von Köln gehörig, erhielt 1228 Stadtrecht, kam 1392 zunächst als Pfand an die Grafen von Kleve und 1614 an Brandenburg. Die Stadt wurde 1598 von den Spaniern unter Mendoza, 1614 von den Niederländern unter Moritz von Oranien und 1761 von den Franzosen eingenommen.

Reessche Regel, s. Proportion.

Reetz (Reez), Stadt im preuß. Regierungsbezirk Frankfurt, Kreis Arnswalde, an der Ihna, hat eine gotische evang. Kirche aus dem 14. Jahrh., ein neues Rathaus, ein Amtsgericht, mechanische Weberei, Färberei, Wassermühlen, Spiritus-, Getreide-, Vieh- und Wollhandel und (1885) 3216 Einw. Das ehemalige Cistercienser-Nonnenkloster, 1294 gegründet, wurde 1537 landesherrliche Domäne.

Refaktĭe (holländ., franz. Réfaction), Vergütung, welche für schadhafte oder unbrauchbar Teile einer Ware gefordert werden kann (s. Fusti). Ihr Betrag bestimmt sich nach dem Kaufvertrag oder nach dem Handelsgebrauch am Orte der Übergabe. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 352. Im Eisenbahnwesen versteht man unter Refaktien Rückvergütungen auf die tarifmäßig gezahlte Fracht an gewisse Versender (s. Eisenbahntarife, S. 464).

Refektion (lat.), Wiederherstellung, Erquickung, besonders durch nährende, kräftigende und belebende Mittel; heilige R., die zur Fastenzeit einzig erlaubte Mahlzeit nach 24stündigem Fasten.

Refektorĭum (lat.), in Klöstern und Ordensburgen der gemeinschaftliche Speisesaal.

Referāt (lat.), Bericht, Vortrag.

Referendār (lat., auch Referendär, "Berichterstatter"), vortragender Beamter, besonders Titel derjenigen, welche im Vorbereitungsdienst bei den höhern Justiz- oder Verwaltungskollegien beschäftigt sind; im preußischen Justizdienst war das Referendariat früher die zweite Bildungsstufe, die nach einer zweiten Prüfung erreicht wurde; nach dem Gesetz vom 6. Mai 1869 und dem Ausführungsreglement vom 22. Aug. 1879 werden aber nur noch zwei Prüfungen verlangt, und schon das Bestehen der ersten befähigt zur Anstellung als R., welcher nach vierjährigem praktischen Vorbereitungsdienst und nach Absolvierung des zweiten Examens die Ernennung zum Assessor (s. d.) folgt; eine Einrichtung, welche auch in andern deutschen Staaten Nachahmung gefunden hat. Vgl. Bernhardi, Anleitung des Referendars (Berl. 1886). Die Referendare im Verwaltungsdienst heißen Regierungsreferendare. Geheime Referendäre werden in manchen Ländern die Sekretäre (Ministerialräte) der höchsten Staatsbehörde genannt. In den päpstlichen Kanzleien ist R. ein Beamter, der die Bittschriften mit seinem Gutachten vorträgt.

Referéndum (lat.), das zu Berichtende; etwas ad referendum nehmen, s. v. w. zur Berichterstattung an die Beteiligten entgegennehmen. In der Schweiz bezeichnet R. die in einzelnen Kantonen übliche Volksabstimmung über Gesetzvorschläge. Vgl. Herzog, Das R. in der Schweiz (Berl. 1885).

Referént (lat.), s. Berichterstatter.

Referénzen (lat.), in der Handelssprache Beziehungen, Empfehlungen, die Personen oder Häuser, auf welche man sich berufen (beziehen) kann.

Referieren (lat.), Bericht erstatten, den Inhalt von Verhandlungen behufs einer von einer parlamentarischen Körperschaft, einem Kollegium oder von einem Dritten zu gebenden Entscheidung vortragen. Dem referierenden Mitglied, dem Berichterstatter (s. d.) oder Referenten, wird in wichtigern Fällen ein zweiter Berichterstatter (Korreferent) zugeordnet. Die Referierkunst bildet einen wichtigen Teil der praktischen Jurisprudenz. - Den Eid r., s. v. w. ihn der Gegenpartei zuschieben (s. Eid, S. 367).

Reff, Vorrichtung zur Verkürzung eines Segels durch Aufbinden (Reffen); s. Takelage. ^[richtig: Takelung.]

Reffye (spr. -fih), Geschützkonstrukteur, geb. 30. Juli 1821 zu Straßburg, war 1864 Kapitän und Ordonnanzoffizier Napoleons III. und wurde Direktor der Artilleriewerkstatt zu Meudon. Hier entstand unter seiner Leitung das Canon à balles und ein nach ihm Genanntes bronzenes Hinterladefeldgeschütz von 8,5 cm Kaliber, dessen Geschoß 7 kg wog (daher Canon de sept). Dies Geschütz wurde 1870 während der Belagerung von Paris in Dienst gestellt und bildete nach dem Krieg die provisorische Bewaffnung der französischen Feldartillerie. R. starb als General 1880.

Reflektieren (lat.), zurückstrahlen, Lichtstrahlen zurückwerfen (s. Spiegelung und Diffusion des Lichts); auch s. v. w. überlegend nachdenken, auf etwas sein Augenmerk richten.

Refléktor, s. v. w. Spiegelteleskop (s. Fernrohr); auch jeder zu kräftiger Zurückwerfung des Lichts eingerichtete (parabolische) Spiegel, z. B. auf Leuchttürmen.

Refléx (lat.), Widerschein oder Zurückstrahlung diffusen Lichts von einem Gegenstand und die dadurch bewirkte, auf andre Gegenstände fallende Beleuchtung (s. Diffusion des Lichts).

Refléxerscheinungen, in der Physiologie die Summe derjenigen Erscheinungen, welche im lebenden Körper entstehen durch die Übertragung der Erregung sensibler Nervenfasern auf solche, welche die Muskelbewegung oder die Drüsenabsonderung vermitteln, ohne Dazwischentreten der Psyche, d. h. des Bewußtseins und des Willens. Es gibt reflektorische Muskelerregungen, sogen. Reflexbewegungen, und reflektorische Sekretionen. Beispiele der ersten Art sind: der Husten bei Reizung der Kehlkopfschleimhaut, das Schließen des Auges bei Berührung der Bindehaut desselben. Reflektorische Absonderungen sind das Thränen des Auges bei äußerer Reizung desselben, die Speichelsekretion bei Benetzung der Zungenschleimhaut durch saure Stoffe etc. Die Erzeugung der R. findet statt an gewissen Stellen der nervösen Zentralorgane im verlängerten Mark im Rückenmark, im Gehirn und im sympathischen Nerv, welche man daher als Reflexzentren bezeichnet. Hierher gelangt von der Peripherie der auf die sensibeln Nervenendigungen wirkende Reiz und wird vermittelst eines gewissen Reflexapparats, bestehend aus nervösen Zellen, übertragen auf die den betreffenden Bewegungen und Absonderungen vorstehenden Nervenfasern, durch welche er zu den ausführenden Organen, Muskeln und Drüsen, gelangt.