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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Reformation

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Reformation.

lungslehre ein schriftwidriger Irrtum sei. Die Sakramente werden auf Taufe, Buße und Abendmahl beschränkt, und gegen die ganze Bedeutung der Kirche als äußerer Anstalt wird die Kraft des Glaubens geltend gemacht. Endlich schrieb er in demselben Jahr noch, gleichsam als dritte Urkunde der Grundsätze der deutschen R., das Buch "Von der Freiheit eines Christenmenschen", worin er vornehmlich die Lehre vom Glauben behandelte, durch den der Christenmensch ein Herr über alle Dinge, ein König und Priester, keinem Gesetz unterthan und durch nichts Äußerliches gebunden, aber auch ein Knecht aller sei, sofern er um Gottes willen jedermann diene. Zugleich aber schritt er zur befreienden That vor, indem er, seine unwiderrufliche Lossagung vom Papsttum besiegelnd, 10. Dez. 1520 vor dem Elsterthor in Wittenberg die päpstliche Bulle, wodurch Leo X. den Bann gegen ihn geschleudert hatte, samt dem kanonischen Rechtsbuch ins Feuer warf. Wie aber die päpstliche, so hatte sich alsbald auch die kaiserliche Autorität der neuen Bewegung gegenüber in ihrer Ohnmacht erwiesen. Im März 1521 wurde Luther durch Karl V. unter Zusicherung freien Geleits auf den Reichstag zu Worms entboten. Am 17. u. 18. April stand er vor der Reichsversammlung. Gegen die ersten Folgen der nunmehr wider ihn ergehenden Reichsacht durch die ihm von seinem Kurfürsten auferlegte Zurückgezogenheit auf der Wartburg geschützt, kehrte er, durch die Überstürzungen seiner Anhänger in Wittenberg bewogen, dahin zurück. Der Verbreitung und Vertiefung der evangelischen Erkenntnis sollte die von ihm schon auf der Wartburg begonnene Bibelübersetzung dienen. Vollständig erschien sie erst 1534. In der Zwischenzeit hatte die R. feste Wurzeln allenthalben in Deutschland geschlagen. Aus dem Reichstag zu Nürnberg hatten im Dezember 1522 die Stände 100 Beschwerden gegen den römischen Stuhl aufgesetzt, worin des Papstes Kunstgriffe, Geld zu erpressen, nachgewiesen, die menschlichen Satzungen als der Grund alles Unheils und Verderbens aufgedeckt und zuletzt mit Eigenhilfe gedroht ward, wenn solchen unleidlichen Übelständen nicht bald gesteuert würde.

Schon jetzt fielen aber dem Bekenntnis der Wahrheit nicht wenig Opfer. 1523 brach in den Niederlanden eine heftige Verfolgung aus, in welcher zwei junge Augustinermönche zum Scheiterhaufen verdammt und verbrannt wurden. Ferner kamen Enthauptungen und Verbrennungen evangelische Ketzer vor in Wien, München, Köln, auch in Schwaben und im Elsaß. In Dithmarschen ward Heinrich von Zütphen (s. Moller) ein Opfer der Wahrheit. Gleichwohl gewann die R. das Übergewicht seit 1519 in Ostfriesland, seit 1522 in Pommern, Livland (durch Knöpken, Tegetmaier, Briesmann und Lohmüller), Schlesien, Preußen (durch den Hochmeister Albrecht von Brandenburg, der 1522 durch Osiander auf dem Reichstag zu Nürnberg gewonnen wurde), Mecklenburg, seit 1523 in Frankfurt a. M., Nürnberg (durch Osiander [s. d.] und den Ratsschreiber Lazarus Spengler), Straßburg (woselbst Matthes Zell schon seit 1518 das Evangelium predigte, an den sich später Capito [s. d.], Bucer [s. d.], Hedio und Fagius anschlossen), Schwäbisch-Hall (durch Johann Brenz, s. d.), seit 1524 in Magdeburg, Bremen und Ulm. Die süddeutschen Städte folgten übrigens bereits jetzt teilweise in Lehre und Gottesdienstordnung mehr demjenigen Typus der R., welcher in der benachbarten Schweiz seine Heimat hatte. Auch hier war es zunächst der Ablaßunfug gewesen, welcher schon 1518 Ulrich Zwingli (s. d.) zum Widerspruch gegen die päpstlichen Satzungen veranlaßt hatte. Seit 1519 erhob dieser humanistisch gebildete Theolog in Zürich seine volkstümliche Rede für die R. der Kirche und der Sitten. Durch das Studium der Heiligen Schrift zu einer selbständigen religiösen Überzeugung gelangt, sagte er sich noch entschiedener als Luther von den Prinzipien des Katholizismus los, sobald ihm einmal deren Gegensatz zum biblischen Christentum klar geworden war (s. Reformierte Kirche). Auf seine Veranlassung erließ der Große Rat (1520) ein Gebot, daß alle Prediger des Freistaats sich allein an die heiligen Evangelien und die Schriften der Apostel halten sollten, und durch Disputationen brach er der Sache der R. bald in andern schweizerischen Städten Bahn. In Basel entschied sich Ökolampadius (s. d.) für die R., in Bern Berthold Haller (s. d.) und Nikolaus Manuel (s. d.). Nur das Landvolk in den Gebirgskantonen, am Alten hangend und von den Mönchen und Priestern geleitet, verstattete den reformatischen Ideen keinen Eingang; ja, die drei Waldstätte nebst Zug und Luzern schwuren einander, jeden Verächter der Messe und der Heiligen zu töten. Als einzelne blutige Gewaltthaten den Ernst ihres Beschlusses bewiesen, gebrauchten die reformierten Kantone Repressalien, und bei Kappel floß (11. Okt. 1531) das erste im Religionskampf vergossene Blut.

In Deutschland war das Kurfürstentum Sachsen das erste Land, in welchem die R. die gesetzliche Genehmigung von seiten Johanns des Beständigen (1525 bis 1532) erhielt; auf Grundlage des Visitationsbüchleins erfolgte die Kirchenvisitation 1528-29. Etwa gleichzeitig führte der Landgraf Philipp von Hessen 1527 sein ganzes Land durch Lambert von Avignon auf der Homberger Synode der R. zu. Schon 1524 aber war die lange gärende Unzufriedenheit des hart belasteten Bauernstandes, durch die mächtige Bewegung, welche die R. in die niedern Schichten des Volkes brachte, gefördert, in offenen Aufstand gegen den weltlichen und geistlichen Adel zur Erlangung von Christen- und Menschenrechten ausgebrochen und hatte blutig unterdrückt werden müssen. Diese Vorgänge trugen vornehmlich dazu bei, Luther in einer Richtung zu bestärken, welche schon seit seiner Rückkehr von der Wartburg angebahnt worden war: neben die Selbstherrlichkeit des christlich-freien Bewußtseins oder Glaubens trat wieder die Bedeutung des äußern Kirchentums; das kühne Vorgehen wurde ermäßigt durch die Achtung vor der Geschichte. Leider erhob sich nun unter den Lehrern der evangelischen Kirche jener unselige Zwiespalt, der auf Jahrhunderte hinaus einen Riß in die kaum entstandene Gemeinschaft machte, zunächst als Streit über das heilige Abendmahl (s. d.). Alle Versuche, denselben durch Religionsgespräche beizulegen, scheiterten an Luthers leidenschaftlicher Heftigkeit. Diese Trennung war aber um so unzeitiger, als die Existenz der evangelischen Kirche noch so wenig gesichert war und den ersten Bündnissen, welche 1526 hauptsächlich auf Betreiben des hessischen Landgrafen unter einigen evangelischen Reichsständen geschlossen wurden, sofort katholische Gegenallianzen gegenübertraten. Auf dem im Sommer des gleichen Jahrs gehaltenen Reichstag zu Speier hielten sich beide Teile schon fast die Wagschale, so daß der Reichsrezeß vom 27. Aug. 1526 dahin lautete, bis zur Berufung eines allgemeinen Konzils solle sich jeglicher Stand in Bezug auf das Wormser Edikt so gegen seine Unterthanen verhalten, wie er es vor Gott und dem Kaiser verantworten könne. Jedoch schon auf dem neuen Reichstag zu Speier 1529 ward der Beschluß des vorigen wieder zurückgenommen, so daß