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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Reformierte Kirche

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Reformierte Kirche.

peratorem" (das. 1530), am bestimmtesten aber kurz vor seinem Tod in einer Auseinandersetzung des christlichen Glaubens: "Christianae fidei brevis et clara expositio ad regem christianum" (hrsg. von Bullinger, das. 1536). Neben Zwingli ließen zu Augsburg auch die Städte Straßburg, Konstanz, Memmingen und Lindau ein von Bucer (s. d.) verfaßtes Bekenntnis, die sogen. "Confessio tetrapolitana", überreichen, woran sich spätere Bekenntnisse der Schweizer Kirchen anschlossen. S. Baseler Konfession und Helvetische Konfessionen. Aber trotz eines bedeutenden Anhangs, worunter namentlich das seit 1528 zur Reformation übergetretene Bern imponierend dastand, schien die Sache der Kirchenverbesserung in der deutschen Schweiz seit der Schlacht bei Kappel (11. Okt. 1531) keiner weitern Ausdehnung auf die fünf katholischen Urkantone fähig zu sein.

Dafür aber trat an die Stelle der deutschen Schweiz die französische, an die Stelle Zwinglis Calvin (s. d.) mit seinen Gehilfen, welchem die r. K. ihre Entwickelung und Ausbreitung in der südlichen und westlichen Schweiz und dem angrenzenden Frankreich verdankte. In Genf hatte bereits 1534 nach Vertreibung des Bischofs protestantische Religionsübung Platz gegriffen. Seit 1536 schlug hier Calvin seinen Sitz auf. In Neuchâtel reformierte seit 1530 Farel (s. d.), in Lausanne seit 1531 Viret (s. d.). Calvins Glaubenslehre hebt die Verderbnis und Unfreiheit des gefallenen Menschen und als Gegengewicht vor allem die unbedingte göttliche Vorherbestimmung hervor. Zwinglis mehr im Geiste des Humanismus gehaltene Auffassung der christlichen Glaubenslehre trat seitdem in der reformierten Kirche zurück. Die von ihm auf die Bedeutung einer Gedächtnisfeier reduzierte Auffassung des Abendmahls aber, worüber er mit Luther zerfallen war, wurde von Calvin dahin gewendet, daß die Gläubigen eine von dem verherrlichten Leib Christi ausgehende Kraft geistig, aber wahrhaft genießen. Daß aber der Mund in Brot und Wein nur Zeichen empfange, stand, im Gegensatz zu Luther, für beide Schweizer Reformatoren fest. Durch seine Schriften, insbesondere seine "Institutio rel. christ.", durch seine Ratschläge und die zahlreichen Schüler, die er sich heranzog, machte Calvin seinen Einfluß bald über die ganze r. K. geltend und erhob Genf zu deren Mittelpunkt. Neben ihm übte Theodor Beza (s. d.) eine bedeutende, sowohl gelehrte als kirchliche Wirksamkeit aus. Diese weite Verbreitung, welche die r. K. in Hessen, in der Pfalz, in Norddeutschland (Hamburg, Bremen, Brandenburg, Schlesien), in Polen und Ungarn, in Frankreich, England, Schottland und den Niederlanden fand, brachte es auch mit sich, daß sie in so verschiedenen Ländern sich auch sehr verschiedenartig entwickelte und gestaltete. War auch die Genfer Universität die Pflanzschule reformierter Geistlichen, so gelang es Calvin doch nicht, seinem strengen Lehrbegriff von der Prädestination ganz unbedingte Geltung zu verschaffen. Unter den schweizerischen Bekenntnissen vertreten in dieser Beziehung seine reine Lehre nur der "Consensus pastorum Genevensis ecclesiae" (1554) und die "Formula consensus Helvetica" (1675). In den meisten außerschweizerischen Bekenntnissen wird dieses Dogma entweder infralapsarisch (s. Infralapsarii) behandelt, oder geradezu umgangen.

Mit der Entstehung dieser weitern Bekenntnisse verhält es sich folgendermaßen: Schon 1557 entstand für die reformierten Gemeinden in Ungarn die "Confessio Hungarica" oder "Czengeriana". Zuerst unter den deutschen Fürstenhäusern wandte sich der Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz der reformierten Kirche zu. In seinem Auftrag schrieben 1563 Ursinus und Olevianus den "Heidelberger Katechismus" (s. d.), der in der deutsch-reformierten Kirche fortan als Bekenntnisschrift galt. Für Friedrich III. zunächst war auch die große Bekenntnisschrift Bullingers (s. d.) bestimmt, die als zweite Helvetische Konfession ein nicht minder weit reichendes Ansehen erlangte. In Sachsen wurde das reformierte Element, welchem die Schule Melanchthons im Interesse einer evangelischen Union Aufnahme verschafft hatte, in der Konkordienformel (s. d.) ausgeschieden (1577). Dagegen trat zu Anfang des 17. Jahrh. (1604) der Landgraf Moritz von Hessen-Kassel zur reformierten Kirche über, nachdem er sich vergeblich um Vereinigung der beiden verwandten Kirchen bemüht hatte. Auch im Anhaltischen, wo der mildere Lehrausdruck Melanchthons schon früher vorherrschend gewesen war, siegte seit 1589 der Calvinismus. Von bedeutendem Einfluß aber war der Übertritt des Kurfürsten Siegmund von Brandenburg zum Calvinismus (1614), als dessen Bekenntnis die sogen. "Confessio Marchica" gilt. Die Reformierten waren zwar in den Augsburger Religionsfrieden nicht ausdrücklich mit eingeschlossen, galten aber als augsburgische Konfessionsverwandte, sofern sie die veränderte Augsburgische Konfession (s. d.) von 1540 als Symbol anerkannten, und der Westfälische Friede von 1648 brachte ihnen eine vollkommen ebenbürtige Stellung neben Lutheranern und Katholiken auch in Deutschland. In Großbritannien entstand neben der katholisierenden Anglikanischen Kirche (s. d.) das echt reformierte Kirchenwesen der Presbyterianer (s. d.), welche sich zuerst in Schottland in der "Scotica" (1560), dann zu London in der "Confessio Westmonasteriensis" (1648) Bekenntnisse gaben. In den Niederlanden wurde zur Schlichtung der Streitigkeiten zwischen den Arminianern (s. d.) und Schülern des Gomarus (s. d.) als ökumenisches Konzil der reformierten Kirche die Synode zu Dordrecht (13. Nov. 1618 bis 9. Mai 1619) abgehalten, deren Beschlüsse jedoch keineswegs ganz ungeteilte Anerkennung in allen reformierten Ländern fanden. Die "Confessio Belgica" und die "Confessio Gallicana" wurden auf der Synode unterzeichnet, welche die während des spanischen Terrorismus nach dem deutschen Niederrhein geflüchteten holländischen Reformierten 1571 in Emden hielten (Emdener Glaubensbekenntnis); an diese Flüchtlingsgemeinden schloß sich dann mit der Zeit die r. K. in den jetzigen preußischen Rheinlanden an. Auch bildeten sich im 19. Jahrh. in Holland, der Schweiz, in Frankreich und Schottland (seit 1843) Freie Gemeinden (s. d.). In Frankreich hatten die Reformierten (s. Hugenotten) durch Antoine de Chandieu, Prediger zu Paris, ihr Bekenntnis erhalten, das als "Gallicarum ecclesiarum confessio fidei" auf einer Synode zu Paris 1559 angenommen und dann auf einer Nationalsynode zu La Rochelle 1571 von neuem als Bekenntnisschrift der französisch-reformierten Gemeinden anerkannt ward. Nachdem sie durch das Edikt von Nantes 1598 Duldung erlangt hatten, sahen sie sich infolge der Aufhebung des letztern 1685 neuen heftigen Verfolgungen ausgesetzt. Erst die Revolution machte diesen traurigen Verhältnissen ein Ende, und erst 1830 erlangte die r. K. in Frankreich Gleichstellung mit der katholischen. Aber jetzt kam es wegen des auch hier ausbrechenden Kampfes zwischen der Orthodoxie und der freien Richtung zu den hef-^[folgende Seite]