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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Reuß

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Reuß (Fürstentümer, Geschichte)

erwarb dagegen Schloß und Herrschaft Wildenfels (1454), wovon sie den Titel Vögte von Weida und Wildenfels führte, bis sie 1535 erlosch.

Die Linie Gera wurde von Heinrich I., Sohn Heinrichs IV., gegründet, welcher bei der Teilung nur Gera und das Land westlich der Elster erhielt, später jedoch den östlichen Teil von Weida kaufte. Seine Enkel Heinrich VI. (gestorben um 1343) und Heinrich VII. (gest. 1377) besaßen als Reichslandrichter, jener im Pleißener Land, dieser in Meißen, Osterland und Landsberg, einflußreiche Stellungen. Doch mußte letzterer, Haupt der Linie seit 1347, im J. 1371 die Lehnshoheit Böhmens für die Herrschaft Lobenstein, 1374 die Thüringens für Schleiz, Saalburg und Reichenfels anerkennen. Infolge des Beistandes, welchen Heinrich XII., der jüngere, des vorigen jüngster Sohn, dem Kurfürsten Friedrich dem Sanftmütigen im sächsischen Bruderkrieg leistete, ward 1450 Gera nach harter Belagerung erobert und zerstört; Heinrich selbst wurde als Gefangener nach Böhmen geführt, wo er bald nachher kinderlos starb. Heinrich XI., der mittlere, des vorigen älterer Bruder, setzte das Geschlecht fort; seine drei Söhne teilten, so daß der ältere Gera, der mittlere Schleiz, der jüngere Lobenstein erhielt. Doch vereinigte Heinrich XV., der mittlere, um 1497 wieder alle Besitzungen dieser Linie. Nach seinem Tode (1502) teilten seine Söhne Heinrich XVIII. und Heinrich XIX. wiederholt, doch beerbte der jüngere 1538 den Bruder. Heinrich, der um 1543 die Reformation in seinem Land eingeführt hatte, mußte nach der Schlacht bei Mühlberg 1547 seine Besitzungen von Böhmen zu Lehen nehmen und außerdem Gera an den Burggrafen zu Meißen, Heinrich von Plauen, abtreten. Mit seinem Tod 1550 erlosch die Linie Gera, und Heinrich von Plauen trat die Erbschaft an.

Die Linie Plauen hatte Heinrichs IV. mittlern Sohn, Heinrich, zum Stifter, der die Stammherrschaft Plauen mit Vogtsberg erhielt und sich daher Heinrich I., Vogt von Plauen, nannte. Seine beiden Söhne, Heinrich der Böhme und Heinrich der Reuße, sind die Stifter der Linien Plauen und R. von Plauen, von denen die letztere noch heute blüht.

In der ältern Linie Plauen gingen unter Heinrichs des Böhmen Nachkommen die Besitzungen fast unvermindert stets auf den ältesten Sohn über. Unter ihnen sind am bekanntesten Heinrich XI., der als Hofrichter Kaiser Siegmunds auf der Kirchenversammlung zu Konstanz 1417 das über Huß gefällte Urteil für rechtswidrig erklärte, und sein Bruder Heinrich, der Hochmeister des Deutschen Ordens (s. Heinrich von Plauen). Nachdem Heinrich, Burggraf zu Meißen und Graf zu Hartenstein, bei Aussig geblieben war, ward Heinrich XI. vom Kaiser 1426 mit der Burggrafschaft Meißen belehnt und erhielt zugleich die fürstliche Würde nebst Sitz und Stimme auf dem Reichstag, weshalb er den Namen Heinrich I. annahm. Sein ältester Sohn, Heinrich II. (gest. 1446), mußte gleich im Anfang seiner Regierung die Rache der Hussiten fühlen, die 1430 die Ortschaften Werdau, Reichenbach, Plauen, Ölsnitz, Auerbach etc. zerstörten. Ein bald darauf ausgebrochener Streit zwischen dem Burggrafen und dem Kurfürsten von Sachsen wegen des Burggraftums ward vom König Albrecht II. 1439 dahin entschieden, daß der Burggraf an den Kurfürsten gegen eine Entschädigung von 16,000 rhein. Gulden das Burggraftum nebst allem Zubehör abtrat, doch so, daß ihm Titel und Wappen des Burggraftums verblieben. 1572 ging dann die Burggrafschaft Meißen definitiv an Kursachsen über. Heinrich III., des vorigen Sohn, mußte 1482 seine vogtländischen Besitzungen an Sachsen abtreten und erhielt dafür böhmische Güter als Entschädigung. Erst sein Enkel Heinrich V., kaiserlicher Kämmerer und oberster Kanzler von Böhmen, erhielt für die Dienste, welche er dem Kaiser und dem König Ferdinand in dem Schmalkaldischen Kriege geleistet, die Sachsen entrissenen vogtländischen und böhmischen Lehen und die vogtländischen Herrschaften Vogtsberg, Plauen, Ölsnitz, Adorf, Schöneck etc. wie auch die böhmische Herrschaft Gräßlitz wieder zurück und wurde 1550 nach dem Aussterben der Linie Gera auch mit Gera, Schleiz, Lobenstein und Saalburg belehnt. Nachdem er 1553 infolge einer Aufforderung von seiten des Königs Ferdinand einen Kriegszug gegen den Markgrafen Albrecht von Brandenburg unternommen und bei dieser Gelegenheit die Stadt Hof erobert hatte, entschädigte man ihn für die Kriegskosten durch die Hauptmannschaft von Hof und mehrere Ämter auf dem Fichtelgebirge. Bald darauf fand er seinen Tod bei der Belagerung der Plassenburg (1554), zwei Söhne, Heinrich VI. und Heinrich VII., hinterlassend, unter deren Regierung das durch ihren Vater Erworbene wieder verloren ging. Beide Brüder starben kinderlos, der jüngere 1572; mit ihm erlosch die ältere Plauensche Linie.

Die jüngere Plauensche Linie gründete Heinrich der Reuße, der erste dieses Namens, welcher vor 1209 starb. Dessen Sohn Heinrich II. erhielt 1325 vom Kaiser Reichenbach und Mylau zu Lehen, vom Landgrafen Friedrich Meißen und das Schloß Waldeck. Im folgenden Jahr verlieh der Kaiser allen Plauenschen Linien eine Goldene Bulle über ihre landesherrlichen Regalien. Des obigen Sohn Heinrich der Strenge (1349-59) verlor durch eine Fehde mit dem Markgrafen Friedrich dem Strengen von Meißen (1355-57) Triptis, Auma und Ziegenrück wieder. Die drei Söhne desselben teilten das väterliche Erbe unter sich; doch starb der mittlere derselben (1372) wie der jüngere (um 1407) ohne Erben, und ihre Lande fielen als eröffnete Lehen an den Landgrafen von Thüringen. Der älteste setzte das Geschlecht fort; von seinen drei Enkeln trat der zweite in den Deutschen Orden und wurde 1469 Hochmeister desselben, während die beiden andern (1451) die Herrschaften Ober- und Niederkranichfeld an sich brachten. Von den fünf Söhnen des ältern der letztgenannten hatte nur einer, Heinrich XVI. (gest. 1535), Nachkommen, nämlich drei Söhne, welche als Anhänger der Reformation im Schmalkaldischen Krieg fochten und infolge der Reichsacht alle sächsischen und böhmischen Lehen verloren. Später indes gelangten sie wieder zum teilweisen Besitz ihrer Länder, worauf sie sich 1564 in drei Linien spalteten.

Die ältere Linie R. von Plauen auf Untergreiz hatte Heinrich I. oder den ältern, der 1572 starb, zum Stifter. Nachdem 1616 die mittlere Linie (s. unten) erloschen war und deren Besitzungen dieser ältern Linie zugefallen waren, nannte sich diese von da an R.-Greiz, worauf Heinrichs I. Enkel Heinrich IV. und Heinrich V. 1625 ihre Lande teilten, indem Heinrich IV. das Spezialhaus Obergreiz, Heinrich V. dagegen das von Untergreiz stiftete. 1671 nahmen die sämtlichen Herren R. von Plauen mit Genehmigung des Kaisers den Grafentitel an. Das Spezialhaus Untergreiz erlosch 1768 mit dem Tod Heinrichs III., und seine Besitzungen fielen an Obergreiz. Der Sohn Heinrichs IV., des Stifters des Spezialhauses Obergreiz, Heinrich der ältere, unterzeichnet 13. Nov. 1668 den Nebenrezeß mit, dem zufolge fortan