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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Rhein; Rheinanke; Rheinau; Rheina-Wolbeck

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Rhein - Rheina-Wolbeck.

und Mainz und Errichtung von Freihäfen längs des Rheinufers von seiten der beteiligten Regierungen; freie Schiffahrt auf dem R. bis in die See für alle Schiffe der Uferstaaten des Rheins sowie des Mains, Neckar und andrer in den R. sich ergießender Flüsse; gleichmäßig Verteilung des Rheinzolls; Einsetzung einer Zentralkommission, die sich alle Jahre (1. Juli) zu Mainz versammelt, etc. Als die niederländische Regierung durch den Vertrag vom 1. Sept. 1844, welcher Köln mit Antwerpen und dem Meer durch Eisenbahnen verband; sich mit dem Verlust des ganzen Transits bedroht sah, gestand dieselbe endlich Erleichterungen zu, worauf ein definitiver Tarif zu stande kam. Man entrichtete seitdem auf dem R. von da an, wo er schiffbar wird, bis nach Krimpen am Lek und Gorkum an der Waal zweierlei Abgaben: eine Rekognitionsgebühr für jedes Schiff von 50 Ztr. und mehr Ladungsfähigkeit und den Rheinzoll von der Ladung nach ihrem Zentnergewicht. Die von Preußen schon lange angestrebte gänzliche Aufhebung der sämtlichen Abgaben auf dem R. konnte erst infolge der nach den kriegerischen Ereignissen von 1866 mit Baden, Bayern und Hessen abgeschlossenen Friedensverträge ausgeführt werden. Dieselben setzten nämlich fest, daß vom 1. Jan. 1867 ab die Erhebung der Schiffahrtsabgaben auf dem R. eingestellt werden sollte, sofern die übrigen deutschen Uferstaaten des Rheins gleichzeitig die gleichen Maßregeln treffen würden. Preußen verzichtete sofort auf die Erhebung aller Schiffahrtsabgaben auf dem R.; Baden, Bayern und Hessen folgten. Endlich ward auch 17. Okt. 1868 von den Bevollmächtigten der Rheinuferstaaten eine Akte unterzeichnet, die mit 1. Juli 1869 in Kraft treten sollte. Die wesentlichen Bestimmungen derselben sind: die Schiffahrt auf dem R. und seinen Ausflüssen von Basel bis ins offene Meer soll unter Beachtung der in diesem Vertrag festgesetzten Bestimmungen und der zur Aufrechthaltung der allgemeinen Sicherheit erforderlichen polizeilichen Vorschriften den Fahrzeugen aller Nationen zum Transport von Waren und Personen gestattet sein. Lek und Waal werden als zum R. gehörig betrachtet. Die zur Rheinschiffahrt gehörigen Schiffe und die vom R. herkommenden Holzflöße können auf jedem Weg durch das niederländische Gebiet vom R. in das offene Meer oder nach Belgien und umgekehrt fahren.

Rheinhäfen sind im Deutschen Reich: zu Kehl, Maxau, Leopoldshafen, Germersheim, Speier, Mannheim (der bedeutendste), Ludwigshafen, Worms, Rosengarten, Gernsheim, Gustavsburg, Mainz, Biebrich, Schierstein, Bingen, Oberlahnstein, Koblenz, Köln, Neuß, Düsseldorf, Hochfeld, Duisburg, Ruhrort, Wesel; in den Niederlanden: zu Arnheim, Utrecht, Amsterdam, Nimwegen, Tiel, Bommel, Dordrecht und Rotterdam. Die Mehrzahl derselben sind zugleich Winterhäfen. Einen bedeutenden Aufschwung hat der Verkehr auf dem R. vor allem durch die Dampfschiffahrt genommen. Das erste Dampfschiff kam 1817 auf den R. Darauf richtete die Niederländische Dampfschiffahrtsgesellschaft regelmäßige Fahrten zwischen Rotterdam und Köln ein. Seit 1827 ward der R. auch oberhalb Köln von der Kölnischen und seit 1837 von der Düsseldorfer Gesellschaft befahren, worauf die Niederländische Gesellschaft ebenfalls ihre Fahrten bis Mannheim ausdehnte. Die Kölnische und Düsseldorfer Gesellschaft fahren seit 1853 für gemeinschaftliche Rechnung. Außerdem bestehen für die Schleppschiffahrt mehrere Gesellschaften. Gegenwärtig befahren über 100 Dampfschiffe den R., von den kleinen Lokalbooten zu 15-20 Pferdekräften bis zu den gewaltigen Schleppern von 400 und mehr Pferdekräften. Das Hauptzollamt zu Emmerich passierten (1886) zu Berg: 18,303 Schiffe mit 1,792,830 Ton. Ladung; zu Thal: 17,759 Schiffe mit 2,526,613 T. Ladung. In den bedeutendsten Häfen stellte sich der Schiffsverkehr (1886) wie folgt:

Hafen Angekommen Darunter Person.-Schiffe Ladung (Ton.) Abgegangen Darunter Person.-Schiffe Ladung (Ton.)

Ruhrort 15502 4 309413 15594 4 2157326

Düsseldorf 2751 1476 155184 2751 1476 46121

Köln 4859 2389 232808 3190 2330 131340

Koblenz 3092 2272 37817 2346 1915 7349

Bingen 4573 3640 8996 4573 3640 8942

Mainz 8633 2777 167691 8634 2777 33301

Gustavsburg 1637 - 342566 1636 - 84365

Mannheim 6336 830 1148724 6691 830 246341

Die Steinkohlenabfuhr auf dem R. ergab 1886: 3,585,725 T., nämlich zu Ruhrort 2,004,302, Duisburg 947,477, Hochfeld 623,166 und Düsseldorf 10,780 T. Vgl. die "Jahresberichte" der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt zu Mannheim; Kohl, Der R. (Leipz. 1851, 2 Bde.); Simrock, Das malerische und romantische Rheinland (4. Aufl., Bonn 1865); Derselbe, Rheinsagen (9. Aufl., das. 1883); Horn (Örtel), Der R., Geschichte und Sagen seiner Burgen etc. (3. Aufl., Wiesb. 1880); Mehlis, Der R. in der Kelten- und Römerzeit (Berl. 1876), im Mittelalter (das. 1878), in der Neuzeit (das. 1879); "Rheinfahrt. Von den Quellen des Rheins bis zum Meer" (Prachtwerk, Stuttg. 1876); die "Reisehandbücher für die Rheinlande" von Meyer, Bädeker u. a.

Rhein, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Gumbinnen, Kreis Lötzen, am Rheiner See, einem Arm des Spirding, 120 m ü. M., hat ein Amtsgericht, eine Strafanstalt für weibliche Gefangene, Dampfsägemühlen, Holzhandel und (1885) 2285 Einw.

Rheinanke, s. Forelle und Renke.

Rheinau, 1) Stadt im deutschen Bezirk Unterelsaß, Kreis Erstein, am Rhein, hat eine kath. Pfarrkirche, eine Korbflechteschule, Korbflechterei, Fischerei, eine mechanische Ziegelei und (1885) 1507 Einw. - 2) Ehemalige Benediktinerabtei im schweizer. Kanton Zürich, auf einer Insel im Rhein, 778 gegründet, 1862 aufgehoben und in ein kantonales Asyl für Gemütskranke und Gebrechliche umgewandelt. Eine Brücke verbindet die Klosterinsel mit dem Dorf R., das mit dem Kloster 1280 Einw. zählt.

Rheina-Wolbeck, Standesherrschaft und Fürstentum in Preußen, umfaßt 556 qkm (11 QM.) mit 25,000 Einw. und liegt zum größern Teil in Westfalen, zum kleinern in Hannover. Nachdem es bis 1803 ein Bestandteil des Bistums Münster gewesen, kam es durch den Reichsdeputationshauptschluß als Entschädigung an das Haus Looz und Corswarem (s. d.), ward 1806 mediatisiert, dem Herzogtum Berg unterstellt und 1810 dem französischen Reich einverleibt. Nach dem Frieden ward es dem Haus Looz und Corswarem zurückgegeben, und als die jüngere Linie desselben im Mannesstamm erlosch, fiel es nach langem Prozeß an den Reichsgrafen Lannoy von Clervaux, der vom König von Preußen 15. Okt. 1840 zum Fürsten von R. mit Virilstimme im ersten Stande der Provinzialstände Westfalens und dann zum erblichen Mitglied des Herrenhauses erhoben ward, 1861 auch das Prädikat "Durchlaucht" erhielt. Der gegenwärtige Fürst Arthur, geb. 19. Febr. 1833, herrscht seit dem 7. März 1874 und residiert in Lüttich oder auf Schloß Bentlage bei Rheine (s. d.).