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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ritter

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Ritter (Karl).

desselben (aes hordearium), aber keinen Sold. Bald wurde auch für die Qualifikation zum Reiterdienst und demnach auch zur Ritterwürde ein Vermögenssatz (400,000, später 600,000 Sestertien) fixiert; die Zahl der Ritterfähigen überstieg trotzdem schon in den ersten Jahrhunderten der Republik die der zu besetzenden Stellen, und es lag dem Zensor ob, aus den befähigten Personen durch Verleihung des equus publicus die R. zu ernennen, ebenso wie durch Entziehung desselben bei gesunkenem Vermögen oder sittlichem Makel jemand aus dem Ritterstand zu stoßen. Es ist erklärlich, wenn der Zensor, der selbst senatorischen Standes war, bei der Verleihung des Ritterpferdes seine Standesgenossen vorzugsweise berücksichtigte; allmählich aber übertrug man die Bezeichnung R. auch auf alle diejenigen, die durch ihr Vermögen zum Eintritt in den Reiterdienst befähigt waren, denselben wohl auch mit eignen Pferden in besondern Freiwilligenkorps ausübten (equites equo privato). So umfaßte also mit der Zeit der Ritterstand die gesamte senatorische und nichtsenatorische reiche Gesellschaft in Rom, die Adels- und die Geldaristokratie. Eine Trennung hierin brachte der im J. 129 v. Chr. gefaßte Volksbeschluß, daß jeder in den Senat eintretende R. sein Ritterpferd abzugeben und auf den Stimmplatz in den 18 Rittercenturien zu verzichten habe. Vergrößert wurde die Trennung durch die Untersagung aller öffentlichen Geldgeschäfte von seiten der Senatoren, wodurch die R. zum besondern Stande der Financiers und großen Kaufleute wurden. Besondere Gelegenheit zu ihren Finanzoperationen und dadurch vergrößerte Kapitalmacht gab ihnen Gajus Gracchus, indem er durch die Volksversammlung ein neues System der Steuererhebung in der kürzlich erworbenen Provinz Asien votieren ließ und dabei die Interessen der R. vorzugsweise bedachte. Zugleich überließ er ihnen durch die Lex judiciaria vom Jahr 123 die Funktionen in den Schwurgerichten, indem er die Geschwornenliste nach Analogie der Rittercenturien aus sämtlichen ritterfähigen Personen jährlich neu formieren ließ und die Senatoren geradezu, die Söhne der Senatoren durch Festsetzung einer gewissen Altersgrenze von den Gerichten ausschloß. Zu derselben Zeit kamen auch äußere Vorrechte für die R. auf, das Tragen des goldenen Ringes statt des gewöhnlich eisernen oder kupfernen, der Augustus clavus, ein aus zwei schmalen Streifen bestehender Purpursaum an der Toga, besondere Plätze in den Theatern. Was Gracchus den Rittern gegeben, nahm ihnen Sulla im vollsten Umfang wieder (82-79); Pompejus dagegen gab im J. 70 den Rittern wiederum zwei Drittel aller Plätze in den Gerichtshöfen, stellte die alte Pachterhebungsweise in Asien wieder her, und im J. 67 erhielten die R. durch Volksbeschluß auch die 14 reservierten Bänke im Theater wieder. Inzwischen hatte der Heerdienst der R. so gut wie aufgehört; Marius ließ die römische Legionsreiterei ganz eingehen, und die R. erschienen von jetzt an nur noch als eine städtische berittene Nobelgarde bei Aufzügen und Volksfesten, kommandiert von dem Princeps juventutis, der in der Kaiserzeit meist ein Prinz des kaiserlichen Hauses war. Wer aus dem Ritterstand noch in das Heer eintrat, diente als Reiter in der Cohors praetoria des Feldherrn oder übernahm eine Offizierstelle als Tribunus legionum oder Praefectus cohortium. Vgl. Zumpt, Über die römischen R. und den Ritterstand in Rom (Berl. 1840); Madwig, Kleine philologische Schriften, S. 477-560 (Leipz. 1875). -

Die R. des Mittelalters sind keineswegs als aus jenem römischen Ritterstand hervorgegangen und als dessen Fortsetzung aufzufassen; vielmehr entwickelte sich dieser mittelalterliche Ritterstand aus dem Gefolgs- und Lehnswesen (s. Ritterwesen) -

In Österreich ist R. noch jetzt die Bezeichnung für die zweite Stufe des niedern Adels, indem der R. zwischen dem "Edlen" und dem "Freiherrn" steht. Einige Ordensverleihungen haben die Erhebung in den Ritterstand oder doch die taxfreie Verleihung des Ritteradels für den darum Nachsuchenden zur Folge. In England gibt es einen nicht erblichen Ritterstand und Rittertitel (knights), der vom König auf Lebenszeit verliehen wird. Im allgemeinen Bezeichnung der Inhaber eines Ordensritterkreuzes.

Ritter, 1) Karl, größter Geograph der Neuzeit, geb. 7. Aug. 1779 zu Quedlinburg, ward in dem Erziehungsinstitut zu Schnepfenthal erzogen, widmete sich dann in Halle, namentlich unter Niemeyers Leitung, pädagogischen Studien, kam 1798 als Hauslehrer zum Bankier Bethmann-Hollweg in Frankfurt a. M., machte in dieser Stellung mehrere Reisen durch die Schweiz, Savoyen, Frankreich und Italien und hielt sich 1814-19 zu Göttingen auf, um die Schätze der dortigen Bibliothek zu benutzen. 1819 ward er als Professor der Geschichte am Gymnasium zu Frankfurt a. M. angestellt, aber schon im folgenden Jahr als außerordentlicher Professor der Geschichte an die Universität zu Berlin berufen, wo er bald darauf auch Lehrer der Statistik an der Kriegsschule sowie Mitglied der Akademie und Studiendirektor der königlichen Kadettenanstalt wurde. Zur Einsammlung von geographischen Anschauungen und litterarischen Hilfsmittel für die Erdkunde von Europa durchwanderte er auf jährlichen Reisen fast alle Länder Europas. Er starb 28. Sept. 1859 in Berlin. Seine Vaterstadt errichtete ihm 1864 ein Denkmal. R. ist der Begründer der sogen. vergleichenden Erdkunde und hat hiermit erst die Geographie zur Wissenschaft erhoben. Sein (unvollendet gebliebenes) Hauptwerk ist: "Die Erdkunde im Verhältnis zur Natur und zur Geschichte des Menschen" (Berl. 1817-18, 2 Bde.), welches er in der 2. Auflage nach einem großartig erweiterten Plan bearbeitete, so daß der 1. Band (2. Aufl., das. 1822) Afrika als abgeschlossenes Ganze behandelt, während die folgenden 9 Bände in 19 Teilen (das. 1832-59) der Beschreibung von Asien gewidmet sind (vgl. Erdkunde, S. 752 f.). Außerdem schrieb R.: "Europa, ein geographisch-historisch-statistisches Gemälde" (Frankf. 1804-1807, 2 Bde.); "Vorhalle europäischer Völkergeschichten vor Herodot" (Berl. 1820); "Die Stupas oder die architektonischen Denkmale an der indobaktrischen Königsstraße und die Kolosse von Bamiyan" (das. 1838). Seine trefflichen, in den Schriften der Akademie niedergelegten Abhandlungen über geographische Gegenstände hat er in der "Einleitung zur allgemeinen vergleichenden Geographie und Abhandlungen zur Begründung einer mehr wissenschaftlichen Behandlung der Erdkunde" (Berl. 1852) gesammelt. Zur Erläuterung seiner "Erdkunde" gab er in Verbindung mit Etzel einen von Grimm, Mahlmann und Kiepert fortgesetzten "Atlas" heraus. Seine Vorlesungen wurden nach seinem Tod unter den Titeln: "Geschichte der Erdkunde und der Entdeckungen" (Berl. 1851), "Allgemeine Erdkunde" (das. 1862) und "Europa" (das. 1863) von Daniel, sein Briefwechsel mit dem Mineralogen Hausmann von Wappäus (Leipz. 1879) veröffentlich. Zu seinem Andenken wurden die Karl Ritter-Stiftungen in Berlin und Leipzig gegründet, welche die Förderung der Geographie überhaupt