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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schutzzoll; Schuwalow; Schuylkill

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Schutzzoll - Schuylkill.

(Schlesw. 1820) in das deutsche Volk hinein; Moreau de Jonnes veröffentlichte seine "Untersuchungen über die Veränderungen, die durch die Ausrottung der Wälder in dem physischen Zustand der Länder entstehen" (deutsch, Tübing. 1828). In der Schweiz wies Marchand ("Über die Entwaldung der Gebirge", Bern 1849) auf die schweren Schäden der Landeskultur hin, welche in den Hochgebirgen vorlagen; eine Reihe von Schriften über die S., unter denen die von Grebe, Rentzsch und Bernhardt besonders hervorzuheben sind, forderten einen gesetzlichen Schutz der S. und die Beschränkung des Privatforstbesitzes durch den Staat insoweit, als dies durch das öffentliche Interesse geboten erschiene. Um den klimatischen Einfluß der Wälder auf dem Weg exakter Untersuchung festzustellen, wurden seit 1867 in Bayern, Österreich, Preußen, Elsaß-Lothringen, der Schweiz, Frankreich forstlich-meteorologische Beobachtungsstationen errichtet. Die Gesetzgebung der meisten mitteleuropäischen Länder folgte den von der wissenschaftlichen Forschung gegebenen Anregungen. In Frankreich erließ Napoleon III. 1860 ein Gesetz, das die zwangsweise zu betreibende Wiederbewaldung der den Gemeinden, Instituten und Privaten gehörigen Bergländereien anordnete; ein zweites Gesetz von 1864 substituierte in einzelnen Fällen der Wiederbewaldung der Berge die Wiederberasung derselben. Beide sind durch das Gesetz vom 4. April 1882, betreffend die Wiederherstellung und Erhaltung der Gebirgsböden, ersetzt. In Österreich wurde durch Gesetz von 1852 eine vollständige Staatsaufsicht über die Privatwaldungen konstituiert; in Bayern geschah dasselbe durch Gesetz von 1852 in Bezug auf diejenigen Privatwaldungen, welche als S. zu betrachten sind; auch in Baden (Forstgesetz von 1853) und Hessen ("Das hessische Staatsrecht", Bd. 9) besteht eine spezielle Staatsaufsicht über die Privatforsten. In Preußen kam 1875 ein Gesetz über S. und Waldgenossenschaften zu stande (vgl. "Die preußischen Forst- und Jagdgesetze", hrsg. von Öhlschläger u. a., Bd. 2, Berl. 1878), in der Schweiz stellt das Bundesgesetz von 1876 die S. in den Hochgebirgen unter die Aufsicht des Bundes, in Italien und Spanien wurde 1877 ein Waldschutzgesetz erlassen. Auch das österreichische Gesetz vom 30. Juni 1884 über Wildbachverbannungen ist hier zu nennen. Vgl. Heß, Über Waldschutz und Schutzwald (Hamb. 1888).

Schutzzoll, s. Zölle.

Schuwalow, russ. Grafengeschlecht, ward zuerst durch Iwan bekannt, der, zur Zeit Peters d. Gr. General und Kommandant von Wiborg, das Vertrauen des Zaren in hohem Grad genoß. Seine Söhne Alexander und Peter Iwan wurden von der Kaiserin Elisabeth 1746 in den Grafenstand und von Peter III. zu Reichsfeldmarschällen erhoben. Letzterer hat sich namentlich durch die Erfindung einer nach ihm benannten Haubitzenart (Schuwalows) bekannt gemacht; er starb 15. Jan. 1762 als Kriegsminister. Von den übrigen Gliedern dieser Familie verdienen Erwähnung:

1) Iwan Iwanowitsch, Vetter der Genannten und gleichfalls Günstling der Kaiserin Elisabeth, geb. 12. Nov. 1727, ward von der Kaiserin zum Oberkammerherrn ernannt und gründete 1755 die Universität nebst zwei zu ihr gehörigen Gymnasien zu Moskau sowie 1758 die Akademie der Künste zu Petersburg; starb hier 25. Nov. 1798.

2) Paul Andrejewitsch, Graf, ein Seitenverwandter der vorigen, geb. 31. Mai 1776, machte unter Suworow den Sturm auf Praga mit, diente dann unter demselben in Italien und avancierte bereits in seinem 25. Jahr zum Generalmajor. Er focht mit Auszeichnung im Feldzug von 1807 sowie im finnischen Krieg 1809, wo er über Torneå in Schweden eindrang und die Einnahme von Skelefteå bewerkstelligte, wofür er zum Generalleutnant und Generaladjutanten des Kaisers ernannt wurde. Von 1812 bis 1815 war er im russischen Generalstab und Begleiter des Kaisers und unterhandelte 1813 mit Caulaincourt über den Waffenstillstand vom 4. Juni. Nach dem Einzug der Verbündeten in Paris erhielt er den Auftrag, die Kaiserin Maria Luise zurück nach Wien und darauf Napoleon I. nach Fréjus zu geleiten. S. starb 1. Dez. 1825.

3) Peter Andrejewitsch. Graf, geb. 15. Juli 1827 zu Petersburg, Sohn des verstorbenen Oberhofmarschalls und Präsidenten des Hofkontors, Grafen Andreas S., trat in den Militärdienst, ward 1860 Oberstleutnant und kaiserlicher Flügeladjutant, 1862 Oberst, 1864 Generalmajor, 1865 Generalleutnant, 1871 General der Kavallerie, obwohl er niemals ein militärisches Kommando geführt hatte. Nachdem er eine Zeitlang Militärattaché in Paris gewesen, wurde er 1862 zum Direktor der ersten Kanzlei im Ministerium des Innern, 1865 zum Generalgouverneur der Ostseeprovinzen, 16. April 1866 nach dem Attentat auf den Kaiser zum Chef der dritten Abteilung der geheimen Kanzlei des Kaisers, d. h. zum Chef der Geheimpolizei des ganzen Reichs, ernannt. 1873 mit einer außerordentlichen Mission nach London betraut, um das britische Kabinett über den Feldzug gegen Chiwa und die russischen Eroberungspläne in Zentralasien zu beruhigen, vermittelte er darauf die Heirat des Herzogs von Edinburg mit der Großfürstin Maria, der einzigen Tochter des Kaisers Alexander, und wurde im Oktober 1874 zum Botschafter in London ernannt. 1878 bewog er den Kaiser, den Frieden von Santo Stefano dem Berliner Kongreß zu unterbreiten, traf 30. Mai mit Salisbury ein Abkommen und vertrat Rußland auf dem Kongreß als zweiter Bevollmächtigter. 1879 ward er von London abberufen.

4) Paul, Graf, russ. General, Bruder des vorigen, geb. 1830, trat 1849 als Kornett in das Leibgarderegiment zu Pferd, ward 1854 zum Adjutanten des Großfürsten Nikolaus ernannt und nahm 1854 bis 1855 an der Verteidigung von Sebastopol und der Schlacht von Inkerman teil. 1859 zum Flügeladjutanten des Kaisers befördert, wurde er als russischer Militärbevollmächtigter während des lombardischen Feldzugs in das Hauptquartier der französisch-sardinischen Armee geschickt. Als Direktor des Departements der allgemeinen Angelegenheiten im Ministerium des Innern beteiligte er sich an der Reformgesetzgebung, namentlich an der Aufhebung der Leibeigenschaft. 1863 wurde er zum Kommandeur eines Leibgarde-Schützenbataillons, 1864 zum Generalmajor und Kommandeur des Semenowschen Garderegiments, 1866 zum Generalstabschef des Gardekorps und der Truppen des Petersburger Militärbezirks, 1871 zum Generaladjutanten und 1873 zum Generalleutnant befördert. Als interimistischer Kommandeur der 2. Gardeinfanteriedivision nahm er die mächtige Position von Arab-Konak und Taschkisen und trug 15.-17. Jan. 1878 bei Philippopel besonders zur Zersprengung von Suleiman Paschas Korps bei. Seit 1885 ist er Botschafter in Berlin.

Schuylkill (spr. schuhlkill), bei den Indianern Manayunk, Fluß im nordamerikan. Staat Pennsylvanien, entspringt in der Grafschaft Schuylkill inmitten großer Steinkohlenlager, fließt südöstlich,