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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schweden

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Schweden (Geschichte bis zur Gegenwart).

jährlicher Einnahmeüberschuß von 700,000 Thlr. erzielt. Als die Wunden der Kriegszeiten vernarbt waren, regte sich auch in S. der Drang nach politischen Reformen, namentlich nach einer Umgestaltung der veralteten Verfassung, besonders des Reichstags, der, in vier schroff geschiedene Stände, unter denen Adel und Geistlichkeit das Übergewicht behaupteten, geteilt, mit seiner umständlichen Geschäftsordnung ein Hemmschuh für jede freiere Entwickelung war; jedes über 24 Jahre alte adlige Familienhaupt war auf dem Reichstag stimmberechtigt, während der gebildete Mittelstand so gut wie gar nicht vertreten war. Der Reichstag von 1840 arbeitete zwar eine Verfassungsreform aus, die aber bei der Abneigung des Königs und der bevorzugten Stände gegen eine solche nicht zur Ausführung gelangte; nur der Antrag, daß der Reichstag alle drei, nicht, wie bisher, alle fünf Jahre zusammentreten solle, wurde zum Beschluß erhoben. Unter Karls XIV. Johann Sohn Oskar I. (1844-59) rückte die Verfassungsreform auch nicht vorwärts. Die Beratungen des Ausschusses, den die Regierung nach dem fruchtlosen Verlauf des Reichstags von 1844 einsetzte, blieben ohne Ergebnis; nur die alten Erb- und Ehegesetze wurden aufgehoben und die Gewerbefreiheit erweitert. Da die Finanzen überdies nicht in bester Ordnung waren und zur Bestreitung der erheblich erhöhten Ausgaben neue Steuern oder Staatsanleihen in Aussicht gestellt wurden, so wuchs die Unzufriedenheit im Volk so sehr, daß es nach der Pariser Februarrevolution in Stockholm 18. März 1848 sogar zu Unruhen kam. Daher legte der König dem Reichstag eine neue Reichstagsordnung vor, welche der Ausschuß genehmigte, auf dem nächsten zur Beschlußnahme erst berechtigten Reichstag von 1850 die Geistlichkeit und der Ritterstand, schließlich auch der Bauernstand aber verwarfen; nur der Bürgerstand nahm sie, übrigens mit geringer Mehrheit, an. Damit ruhte die Verfassungsreform für längere Zeit. Der 1848 ausgebrochene Streit zwischen Deutschland und Dänemark über Schleswig-Holstein erregte in S. lebhafte Teilnahme, besonders unter der Jugend, in der im Gegensatz zu dem frühern Haß gegen Dänemark skandinavische Einheitsideen Anklang gefunden hatten. Es wurden auch vom Reichstag 2 Mill. Thlr. Banko zu Rüstungen bewilligt und ein enges Bündnis mit Dänemark abgeschlossen. S. schickte Truppen, um Fünen zu besetzen, und vermittelte den Waffenstillstand von Malmö (26. Aug. 1848); aber vom Kampf hielt es sich fern. Auch während des Krimkriegs (1854-56) blieb es neutral, obwohl in der Bevölkerung die Stimmung entschieden russenfeindlich war und man die Gelegenheit für die Wiedergewinnung Finnlands gekommen glaubte. Die Regierung rüstete auch und schloß 21. Nov. 1855 mit den Westmächten ein Schutzbündnis, verlangte aber von diesen im Fall eines Einfalls in Finnland die Stellung von 100,000 Mann Hilfstruppen und die Zahlung von Subsidien, was abgelehnt wurde. Dennoch ging Rußland 1856 auf eine Grenzregulierung ein und verpflichtete sich auch im Pariser Frieden, die Alandsinseln nicht zu befestigen.

Nachdem König Oskar schon im September 1857 wegen dauernder Erkrankung die Regentschaft seinem Sohn Karl hatte übertragen müssen, starb er 8. Juli 1859, und sein Sohn folgte ihm nun als Karl XV. (1859-72). Derselbe brachte die öffentlichen Verhältnisse wieder in lebhaftern Fluß. Eine engere Union mit Norwegen zu stande zu bringen, vermochte der König freilich nicht, obwohl man sie in S. sehr wünschte, weil man von ihr eine Erhöhung der Macht und des Einflusses der vereinigten Reiche sowie eine Besserung der Handels- u. Rechtsverhältnisse erwartete; das norwegische Storthing lehnte alle dahin abzielenden Anträge hartnäckig ab und verlangte sogar die Abschaffung der Statthalterwürde, als der reinen Personalunion nicht entsprechend. Dagegen gelang es, die Verfassungsreform durchzuführen. Nachdem die ländlichen Ortschaften und die Städte 1860 eine neue Gemeindeverfassung erhalten hatten, wurde im Januar 1863 dem Reichstag von der Regierung ein Entwurf vorgelegt, wonach der Reichstag fortan aus zwei Kammern bestehen und von diesen die Erste aus dem Großgrundbesitz hervorgehen, die Mitglieder der Zweiten alle drei Jahre vom Volk gewählt werden sollten; jedes Jahr vom 15. Jan. ab solle der neue Reichstag vier Monate tagen. Der bisherigen Verfassung gemäß konnte erst der Reichstag von 1865 über den Vorschlag beschließen; derselbe wurde von allen Ständen, auch von der Ritterschaft, mit 361 gegen 274 Stimmen angenommen und 22. Juni 1866 veröffentlicht. Am 1. Sept. 1866 fanden die ersten Wahlen nach dem neuen Gesetz statt, und 19. Jan. 1867 trat der neugewählte Reichstag zum erstenmal zusammen. Wenn der König freilich gemeint hatte, daß derselbe seinen Lieblingswunsch, eine Heeresreform nach preußischem Muster, bewilligen werde, so hatte er sich getäuscht. Die Zweite Kammer, in welcher Bürger und Bauern jetzt die Mehrheit hatten, war vor allem sparsam gesinnt und mehr auf Erweiterung der politischen Rechte als auf Vermehrung des schwedischen Einflusses in Europa bedacht. Die Heeresreform wurde daher wiederholt vertagt, dann definitiv verworfen, dagegen die drückenden Religionsgesetze aufgehoben und die Gleichberechtigung der Dissidenten und Juden beschlossen. Man traute dem König kriegerische Absichten zu, die vom Volk nicht gebilligt wurden. Schon 1864 hatte Karl XV. mit Dänemark ein Bündnis gegen Preußen schließen wollen, gegen das er eine Abneigung hegte, und er betrieb nach der Besiegung Dänemarks den Abschluß einer skandinavischen Union, um mit Unterstützung Frankreichs der Machtausbreitung Preußens im Norden einen Damm entgegenzusetzen. Der Ausbruch des Kriegs von 1870 erfüllte ihn daher mit Hoffnungen, die sein Verlauf allerdings bald vernichtete.

Karl XV. starb 18. Sept. 1872 ohne männliche Leibeserben, und ihm folgte daher sein Bruder, der bisherige Herzog von Gotland, als Oskar II. Friedrich. Auch ihm gegenüber machte die Landmanns- (oder Bauern-) Partei, welche im Reichstag jetzt die Mehrheit hatte, ihre Sparsamkeitsgrundsätze rücksichtslos geltend, verwarf die Bewilligung der Kosten für die als veraltet bezeichnete Krönung, verminderte die Zivilliste und lehnte den von neuem vorgelegten Wehrgesetzentwurf ab; nur für Artilleriematerial und Kriegsschiffe wurden 1875 erhöhte Mittel bewilligt und eine Reorganisation der Flotte genehmigt. Selbst ein Kompromißministerium, das de Geer 1875 bildete, konnte bei der Mehrheit der Zweiten Kammer nichts ausrichten, so daß der König 1880 den frühern Führer der Landmannspartei, Grafen Posse, an die Spitze des Ministeriums berief. Aber auch der Entwurf dieses Kabinetts, welcher mit der Reform des Heerwesens zugleich eine Umgestaltung des Steuer- und Zollwesens vorschlug, wurde 1883 vom Reichstag abgelehnt, und Posse erhielt daher seine Entlassung. Nachdem der Vorsitz im Ministerium mehrere Male gewechselt hatte, ging er 1884 auf den bisherigen Finanzminister Themptander über, welcher endlich 1885 das Wehrgesetz zur Annahme brachte, allerdings