Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

952

Siegel - Siegen.

gistik (Berl. 1875); Seyler, Abriß der Sphragistik (Wien 1884).

Siegel, Heinrich, ausgezeichneter Germanist, geb. 13. April 1830 zu Ladenburg in Baden, studierte zu Heidelberg, Bonn und Gießen, veröffentlichte noch als Student die Preisschrift "Das deutsche Erbrecht nach den Rechtsquellen des Mittelalters" (Heidelb. 1853), habilitierte sich 1853 in Gießen als Privatdozent für deutsches Recht mit der Schrift "Die germanische Verwandtschaftsberechnung mit besonderer Beziehung auf die Erbenfolge" (Gießen 1853) und wurde 1857 außerordentlicher sowie 1862 ordentlicher Professor für deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte und deutsches Privatrecht in Wien. Seit 1863 ist er wirkliches Mitglied, seit 1875 Generalsekretär der Akademie daselbst. Durch seinen Eintritt in die Akademie fand er Gelegenheit, die germanistische Rechtsquellenkritik durch Anregung und Unterstützung größerer wissenschaftlicher Unternehmungen zu fördern, wie ihm denn namentlich die 1864 beschlossene Herausgabe der "Österreichischen Weistümer" (Wien 1870-88, Bd. 1-7) zu verdanken ist. Von seinen Schriften sind noch hervorzuheben: "Geschichte des deutschen Gerichtsverfahrens" (Gießen 1857, Bd. 1); "Das Versprechen als Verpflichtungsgrund im heutigen Recht" (Berl. 1873); "Deutsche Rechtsgeschichte" das. 1886). Von seinen kleinern rechtshistorischen Arbeiten in den Sitzungsberichten der Wiener Akademie nennen wir: "Die beiden Denkmäler des österreichischen Landesrechts und ihre Entstehung" (Wien 1860); "Die Lombarda-Kommentare" (das. 1862); "Die Erholung und Wandelung im gerichtlichen Verfahren" (das. 1863); "Die Gefahr vor Gericht und im Rechtsgang" (das. 1866); "Über einen neuen Versuch, den Charakter und die Entstehung des ältesten österreichischen Landrechts festzustellen" (das. 1867); "Über den Ordo judiciarius des Eilbert von Bremen" (das. 1867); "Das Güterrecht der Ehegatten im Stiftsland Salzburg" (das. 1882); "Die rechtliche Stellung der Dienstmannen in Österreich" (das. 1883).

Siegelbaum, s. Lykopodiaceen.

Siegelbewahrer (Sigilli custos), in manchen Staaten Titel desjenigen Ministers, dem die Aufbewahrung der Staats- und Regentensiegel und die Untersiegelung der Staatsurkunden anvertraut ist. Im Deutschen Reich hatte der Kurfürst von Mainz als Erzkanzler die Reichssiegel zu verwahren. In Frankreich ernannte der "Garde des sceaux" oder Großsiegelbewahrer alle Beamten der Reichskanzlei und hatte alle Erlasse im Namen des Königs zu untersiegeln; neuerdings führt in Frankreich der Justizminister diesen Titel. In England ist seit der Königin Elisabeth das Amt des Großsiegelbewahrers (Lord Keeper of the Great Seal) mit dem des Lord-Kanzlers vereinigt; nur für das kleine königliche Siegel besteht noch ein besonderer Beamter (Lord Privy Seal), durch dessen Hände alles gehen muß, ehe es mit dem großen Siegel bedruckt wird.

Siegelerde, s. Bolus.

Siegelkunde (Sphragistik), s. Siegel.

Siegellack, gefärbte Harzmischungen, welche am Licht leicht schmelzen und brennen, in geeigneter Weise fließen, auf dem Papier gut haften und scharfe Abdrücke geben. Der gewöhnliche rote S. besteht aus Schellack, venezianischem Terpentin und Zinnober. Für gewöhnlichere Sorten benutzt man den dunkelsten Schellack, auch Kolophonium und Akaroidharz und setzt, um zu schnelles Abtropfen und Rinnen zu verhindern, Kreide, Magnesia, gebrannten Gips, Zink-, Barytweiß, Kieselgur etc. zu. Packlack färbt man mit Mennige oder Bolus, andre Sorten mit Schmalte, Ultramarin, Mineralgelb, Chromgelb, Gold- und Silberflittern. Zum Parfümieren dienen Storax, Benzoe, Tolubalsam. Man schmelzt die Harze zusammen, setzt die Farbstoffe und zuletzt die wohlriechenden Harze hinzu und gießt die Masse in messingene, mit Öl ausgeriebene Formen oder rollt sie auf einer Marmorplatte aus. Vgl. Andés, Die Fabrikation der Siegel- und Flaschenlacke (Wien 1885).

Siegelmäßigkeit (Jus insigniorum), eigentlich das Recht, Wappen zu führen, Vorrecht des Adels. In Bayern verstand man früher darunter das Vorrecht des Adels und der höhern Staatsbeamten und Offiziere (Siegelgenossen), den eignen Urkunden durch deren Besiegelung volle Beweiskraft zu verleihen. Dasselbe beschränkte sich aber auf nichtstreitige Rechtsgeschäfte.

Siegelring, s. Ring.

Siegel Salomos, Orden vom, abessin. Orden, gestiftet 1874 vom König Johannes. Die Dekoration besteht in einem ineinander geschobenen Dreieck, mit einem Kreuz in der Mitte und Edelsteinen verziert. Die Inschrift auf dem Revers zeigt Titel und Namen des Königs Johannes in äthiopischen Schriftzeichen. Über der Dekoration befindet sich die Reichskrone von Äthiopien. Der Orden hat zwei Grade, von denen der erste an goldener Kette um den Hals, der zweite auf der Brust getragen wird.

Siegen, Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Arnsberg, an der Sieg, Knotenpunkt der Linie Hagen-Betzdorf der Preußischen Staatsbahn und der Eisenbahn S.-Eisern, 234 m ü. M., hat 2 evangelische und eine kath. Kirche, ein Realgymnasium, eine Bergschule, eine Wiesenbauschule, zwei Krankenhäuser, einen öffentlichen Schlachthof, ein Amtsgericht nebst Kammer für Handelssachen, eine Reichsbanknebenstelle, eine Oberförsterei, 2 Bergreviere, sehr wichtige Lederfabrikation, Leimsiederei, Papier- und Seifenfabrikation, Leinweberei, Kattundruckerei, Bierbrauerei, Eisengießerei, Maschinenfabrikation, eine Eisenbahn-Reparaturwerkstätte und (1885) 16,676 meist evang. Einwohner. S. ist der Geburtsort von Rubens, woran seit 1877 eine Gedenktafel am Rathaus erinnert. Im Kreise S. ist der Bergbau und der Betrieb von Hochöfen, Walz- und Puddelwerken wie auch von Eisengießerei von großer Bedeutung. Es finden sich dort (1888) ca. 100 Bergwerke, wovon auf die beiden Reviere S. allein 59 mit 3565 Arbeitern kommen. Gefördert wurden 1886 an Eisen-, Blei-, Kupfer-, Zink, Fahl-, Nickel- und Kobalterzen 5,664,854 Doppelzentner im Wert von 5½ Mill. Mk. Die 14 Hochöfen produzierten 269,678 Ton. im Wert von 11,7 Mill. Mk., die 24 Puddel- und Walzwerke 77,980 Ton. im Wert von 8,8 Mill. Mk. - S. war ehemals eine Grafschaft des westfälischen Kreises, welche der Linie Nassau-Oranien gehörte und der Nebenlinie Nassau-S. (1606-1743) den Namen gab. Bis 1806 den Erbstatthaltern der Niederlande gehörig, kam S. damals an das Großherzogtum Berg und ward 1815 Preußen einverleibt. Vgl. Cuno, Geschichte der Stadt S. (Dillenb. 1872); Nostiz, Der Kreis S. und seine Bewohner (Neuw. 1874); Simmersbach, Geschichte des Siegländer Berg-^[folgende Seite]

^[Abb.: Wappen von Siegen.]