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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Sklavenküste; Sklavensee; Sklavenstaaten; Sklaverei

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Sklavenküste - Sklaverei.

unter Führung der Könige Tryphon und Athenion (so nannten sich die Anführer) eine große Ausdehnung und wurde erst nach mehreren Niederlagen der Römer 100 durch den Prokonsul P. Rupilius beendet. Der dritte Sklavenkrieg, gewöhnlich der Gladiatorenkrieg genannt, brach 73 v. Chr. in Italien aus und dauerte bis 71 (s. Spartacus). Vgl. K. Bücher, Die Aufstände der unfreien Arbeiter 143-129 v. Chr. (Frankf. 1874). S. auch Sklaverei.

Sklavenküste, s. Guinea.

Sklavensee, 1) (Großer S., engl. Great Slave Lake) großer Binnensee im nordwestl. Teil des brit. Nordamerika, 400 km lang, 80 km breit, 21,500 qkm (560 QM.) groß, nimmt den Sklavenfluß auf und fließt an seinem westlichen Ende durch den Mackenzie zum Nördlichen Eismeer ab. Er ist jährlich sechs Monate hindurch mit Eis bedeckt. Die Hügel an seinem Nordufer sind bewaldet. In Fort Rae, an einem Arm desselben, überwinterte Kapitän Dawson 1882 bis 1883. - 2) (Kleiner S.) See daselbst, aber um vieles südlicher (in 56° nördl. Br.) als der vorige gelegen und weit kleiner als dieser; sein Ausfluß vereinigt sich mit dem Athapaskafluß.

Sklavenstaaten (Slave States), diejenigen der Vereinigten Staaten von Nordamerika, in welchen früher die Sklaverei durch die Verfassung der Einzelstaaten zu Recht bestand. Sie zerfielen 1) in die acht Grenzstaaten: Delaware, Maryland, Virginia, Nordcarolina, Kentucky, Tennessee, Missouri und Arkansas; 2) in die sieben Küsten- oder Plantagenstaaten: Südcarolina, Georgia, Florida, Alabama, Mississippi, Louisiana und Texas. Diese sieben letztern bildeten den Kern der sogen. konföderierten Staaten (Confederate States), welche im Frühjahr 1861 aus der Union ausgeschieden und bis zum Frühjahr 1865 mit dieser im Krieg begriffen waren, während die acht erstern größtenteils bei der Union verblieben (ausgenommen Arkansas und Nordcarolina) oder nur teilweise oder vorübergehend der Konföderation beitraten.

Sklaverei, Zustand eines Menschen, welcher seiner persönlichen Freiheit beraubt ist, als Sache behandelt wird und als solche im Eigentum eines andern steht. In der antiken Welt, deren wirtschaftliches System größtenteils auf der S. beruhte, war diese allgemein verbreitet, indem man sich zur Verrichtung häuslicher und gewerblicher Dienstleistungen zumeist der Sklaven bediente, zu welchen seit uralter Zeit insbesondere die Kriegsgefangenen verwendet wurden. So finden wir im Altertum die S. ebenso bei den Völkern des Orients wie bei den Griechen und Römern verbreitet, welch letztere die S. zu einem besondern Rechtsinstitut ausgebildet hatten. Der Sklave (homo servus) hatte nach römischem Recht, welches übrigens in der ältern Zeit die Entstehung der S. auch durch Schuldknechtschaft zuließ, keine Persönlichkeit und ebendarum auch keine Rechtsfähigkeit. Er war als bloße Sache Gegenstand des Handels, Sklavenkinder waren von Geburt an Sklaven, dem Herrn stand das Recht über Leben und Tod des Sklaven zu. Was der Sklave verdiente, gehörte dem Herrn. Erst nach und nach entwickelte sich das Pekulienwesen, welches dem Sklaven aus seinem Nebenverdienst den Erwerb eignen Vermögens (peculium) in beschränkter Weise gestattete und ihm dadurch die Möglichkeit eröffnete, sich loszukaufen. Aber auch die Freigelassenen (libertini) standen immer noch zu dem Patron, welcher sie freigelassen hatte, in einem Abhängigkeitsverhältnis. Die Arten der Freilassung (manumissio) selbst waren sehr verschieden. Sie konnte durch letztwillige Verfügung (per testamentum) oder durch einen solennen Rechtsakt vor dem Magistrat (per vindictam) oder dadurch, daß der Herr den Sklaven bei Aufstellung der Bürgerrolle als freien Bürger eintragen ließ (per censum), oder durch Zusendung eines Freibriefs (per epistolam) oder endlich durch eine einfache Willenserklärung (inter amicos, per mensam, per convivium) erfolgen. Die Behandlung der Sklaven, deren Zahl eine sehr große und deren Verwendung eine sehr verschiedenartige war, gab durch Willkür und Grausamkeit wiederholt zu blutigen Sklavenaufständen, ja selbst zu förmlichen Sklavenkriegen (s. d.) Veranlassung, zumal nachdem gegen das Ende der Republik die Sitte aufgekommen war, Sklaven zu Tierkämpfen und zu blutigen Fechterspielen zu verwenden. Namentlich war es der Aufstand des Spartacus (s. d.), welcher gefährliche Dimensionen annahm. Mit dem Christentum und mit der Erhebung desselben im römischen Reich zur Staatsreligion traten gewisse Milderungen der S. ein; die S. selbst überdauerte aber die Zertrümmerung des abendländischen Reichs. Bei den germanischen Völkerschaften bildeten die aus Unterjochten und Kriegsgefangenen hervorgegangenen Unfreien einen besondern Stand, dessen Angehörige sich im Lauf des Mittelalters in Hörige oder Leibeigne verwandelten (s. Leibeigenschaft). Einen milden Charakter hatte die S. schon im Altertum bei den Orientalen, bei denen sie aber selbst die Zivilisation der Neuzeit und zwar namentlich in Ägypten, Arabien, Marokko, Persien und in der Türkei nicht zu beseitigen vermocht hat. In Algerien, Tunis, Tripolis und Marokko wurde der Handel mit Christensklaven, verbunden mit Seeräuberei, bis ins 19. Jahrh. betrieben, und erst 1842 erfolgte das Verbot des Sklavenhandels und 1846 die Aufhebung der S. durch den Bei von Tunis. Die Entstehung des Negersklavenhandels ist sicherlich schon auf die frühste Zeit zurückzuführen. Seit unvordenklicher Zeit pflegten nomadische Stämme der Sahara Neger zu rauben, auch wohl von den Häuptlingen einzutauschen und an die Bewohner des Mittelmeers zu verkaufen. In Lissabon soll der Portugiese Gonzales 1434 zum erstenmal Neger feilgeboten haben. Dies Verfahren fand dann auch in Spanien Nachahmung, und bald waren Sklavenmärkte auf der Pyrenäischen Halbinsel an der Tagesordnung, die bis ins 16. Jahrh. fortdauerten. Einen ganz besondern Aufschwung nahm dieser verabscheuungswürdige Menschenhandel mit der Entdeckung Amerikas. Man erzählt, daß der Priester Las Casas zur Erleichterung der zur schweren Arbeit untauglichen Eingebornen den Import von Negern zu den Arbeiten in den Minen und Zuckerplantagen der spanischen Kolonien angeregt habe. Karl V. erteilte vlämischen Schiffern 1517 das Privilegium, alljährlich 4000 afrikanische Sklaven in Amerika einzuführen, und dieser sogen. Assientohandel wurde von der spanischen Regierung nacheinander an verschiedene Nationalitäten vergeben (s. Assiento). Auch Engländer, selbst der berühmte Francis Drake, Franzosen, Holländer und Dänen und sogar die Nordamerikaner beteiligten sich, nachdem sie das englische Joch abgeschüttelt hatten, an diesem lukrativen Geschäft. Die Abschaffung dieses Negerhandels wurde zuerst durch die Quäker angeregt, und seit 1788 wirkte besonders William Wilberforce, von Pitt und andern Staatsmännern unterstützt, im englischen Parlament dafür, bis dann 1807 der "Abolition-act of slavery" durchgebracht wurde, wonach der englische Negerhandel mit 1. Jan. 1808 aufhörte. Für Dänemark und Norwegen war übrigens schon 1792 und für die Vereinigten Staaten von