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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Speckter; Spectator; Speculum; Spedition; Spee

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Speckter - Spee.

Entstehung der meisten der oben erwähnten Pseudomorphosen. Außerdem findet sich S. bei Lowell in Massachusetts und bei Briançon. S. ist schneidbar und wird auf der Drehbank zu Pfeifenköpfen, säurefesten Stöpseln etc. verarbeitet. Er dient auch zum Zeichnen auf Tuch, Seide und Glas (spanische, Briançoner, venezianische, Schneiderkreide), zum Entfetten von Zeugen, zur Darstellung von Schminke, als Poliermaterial für Spiegel, als Einstreupulver in Stiefel und Handschuhe, als Schmiermittel von Maschinenteilen, als Zusatz zur Porzellanmasse und Seife, gebrannter S. zu Lavagasbrennern und zu Wasserleitungsröhren. Abfall von der Verarbeitung wird zu Gabbromasse benutzt. Chinesischer S., s. Agalmatolith.

Speckter, 1) Erwin, Maler, geb. 18. Juli 1806 zu Hamburg, bildete sich in München unter Cornelius und widmete sich seit 1824 in Italien vorzugsweise der religiösen Malerei. Doch malte er auch Landschaften mit Staffage und Architekturen und hinterließ eine bedeutende Anzahl von Zeichnungen. Er starb 23. Nov. 1835. Aus seinem Nachlaß erschienen die "Briefe eines deutschen Künstlers aus Italien" (Leipz. 1846, 2 Bde.).

2) Otto, Zeichner und Radierer, Bruder des vorigen, geb. 9. Nov. 1807 zu Hamburg, machte sich zuerst durch Lithographien (unter andern den Einzug Christi von Overbeck) bekannt und widmete sich dann der Illustration von Büchern durch Arabesken, Vignetten und Figurenbilder. So illustrierte er: Luthers "Kleinen Katechismus"; Böttigers "Pilgerfahrt der Blumengeister"; Kl. Groths "Quickborn"; Eberhards "Hannchen und die Küchlein"; Reuters "Hanne Nüte"; den "Gestiefelten Kater" u. a. Die größte Verbreitung fanden seine Bilder zu Heys "50 Fabeln für Kinder". Er starb 29. April 1871 in Hamburg.

Spectator (lat., auch engl., spr. specktéhter, "Zuschauer"), Titel einer berühmten von Addison (s. d.) herausgegebenen Wochenschrift.

Speculum (lat.), Spiegel; in der Chirurgie meist röhrenförmiges, vorn oder seitlich offenes Instrument, welches in Körperhöhlen eingeführt wird, um tiefere Teile der Besichtigung und Behandlung zugänglich zu machen, z. B. der Mutterspiegel, Ohren-, Kehlkopfspiegel etc.

Spedition (ital. Spedizione, franz. Expedition), Beförderung von Waren, die nicht direkt an ihren Bestimmungsort verladen werden; dann überhaupt die Übernahme und Ausführung von Aufträgen zur Besorgung der Versendung von Gütern; Speditionshandel, der gewerbsmäßige Betrieb solcher Geschäfte. Ein derartiger Gewerbebetrieb heißt Speditionsgeschäft; doch wird der letztere Ausdruck auch für den einzelnen Vertrag gebraucht, welchen jemand gewerbsmäßig abschließt, um im eignen Namen für fremde Rechnung Güterversendung durch Frachtführer (Eisenbahnen, Fuhrleute, Lastboten, Flußschiffer, Fährenbesitzer etc.) oder Schiffer, d. h. Seeschiffsführer, ausführen zu lassen. Wer Speditionsgeschäfte gewerbsmäßig ausführt, heißt Spediteur (franz. expéditeur, entrepreneur, commissionnaire pour le transport). Derselbe haftet für jeden Schaden, welcher aus der Vernachlässigung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei der Empfangnahme und Aufbewahrung des Gutes, bei der Wahl der Frachtführer, Schiffer oder Zwischenspediteure und überhaupt bei der Ausführung der von ihm übernommenen Versendung der Güter entsteht. Er hat nötigen Falls die Anwendung dieser Sorgfalt zu beweisen. Das französische Recht läßt ihn sogar unbedingt bis an die Grenze der "höhern Gewalt" (s. d.) haften. Dagegen hat er eine Provision (Speditionsprovision, Speditionsgebühren, Spesen) sowie die Erstattung dessen zu fordern, was er an Auslagen und Kosten oder überhaupt zum Zweck der Versendung als notwendig oder nützlich aufgewendet hat. Wegen dieser Forderungen sowie wegen der dem Versender auf das Gut geleisteten Vorschüsse hat er ein Pfandrecht an dem Gut, sofern er dasselbe noch in seinem Gewahrsam hat oder in der Lage ist, darüber zu verfügen. Geht das Speditionsgut durch die Hände mehrerer Spediteure (Zwischenspediteure), um an den auftragsmäßigen Bestimmungsort zu gelangen, so hat der nachfolgende Spediteur das Pfandrecht nicht bloß für die bei ihm erwachsenen, sondern auch für die bei dem vorausgehenden Spediteur bereits entstandenen Kosten geltend zu machen. Dem letzten Spediteur (Abrollspediteur) liegt daher die Geltendmachung des Pfandrechts im Interesse aller Kosten ob, die bei sämtlichen Spediteuren entstanden, welche mit dem Speditionsgut befaßt worden sind. Der Spediteur kann übrigens den Transport des Gutes auch selbst übernehmen, selbst ausführen oder durch seine Angestellten ausführen lassen, wofern ihm dies vertragsmäßig nicht ausdrücklich untersagt ist. Das Speditionsgeschäft, welches sonst mit dem Kommissionsgeschäft (s. d.) verwandt ist, geht alsdann in das Frachtgeschäft über, und der Spediteur kann neben den Speditionskosten auch die Fracht in Ansatz bringen. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 379 bis 389; Code de commerce, Art. 96-102.

Spee, Friedrich von, Dichter, aus dem adligen Geschlecht der S. von Langenfeld, geb. 22. Febr. 1591 zu Kaiserswerth am Rhein, wurde im Jesuitengymnasium zu Köln erzogen, trat 1610 selbst in den Jesuitenorden und lehrte dann mehrere Jahre hindurch in Köln schöne Wissenschaften, Philosophie und Moraltheologie. Im Auftrag seines Ordens ging er 1627 nach Franken, wo er die Obliegenheit hatte, die zum Tod verurteilten vermeintlichen Hexen und Zauberer auf dem letzten Gang zu begleiten. Aus den tief erschütternden Erkenntnissen dieses Berufs, die sein Haar ergrauen machten, erwuchs seine Schrift "Cautio criminalis s. Liber de processu contra sagas" (Rinteln 1631 u. öfter, auch ins Holländische und Französische übersetzt), worin er zuerst den Hexenwahn im katholischen Deutschland mutvoll und nachdrücklich bekämpfte. Später wurde S. nach Westfalen gesendet, um hier die Gegenreformation durchzuführen. Sein Wirken war erfolgreich, aber für ihn selbst unheilvoll: es wurde ein Mordanfall auf ihn gemacht, der ihn elf Wochen in Hildesheim ans Krankenbett fesselte. 1631 nach Köln zurückberufen, war er wieder als Professor der Moraltheologie thätig und kam zuletzt nach Trier, wo er an einem Fieber, das er sich im Lazarett bei der Pflege der Kranken zugezogen, 7. Aug. 1635 starb. Seine erst nach seinem Tod erschienene Sammlung geistlicher Lieder: "Trutz-Nachtigall" (Köln 1649; neue Ausgabe von Brentano, Berl. 1817; von Balke, Leipz. 1879; von Simrock, Heilbr. 1875) gehört trotz mannigfaltiger Nachahmung der manieristischen Italiener, die der Zeit eigentümlich war, nach Inhalt und Form zu den besten Leistungen der deutschen Litteratur des 17. Jahrh. und atmet die milde, schlichte Frömmigkeit und Innigkeit des Dichters. Weniger bedeutend ist sein in Prosa geschriebenes, aber mit schönen Liedern durchwebtes "Güldenes Tugendbuch" (Köln 1647; neue Ausg., Freiburg 1887). Vgl. Diel, F. v. S. (Freiburg 1872).