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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Substanz - Subtraktion.

klasse zu den Eigenschaftswörtern (Adjektiven) aus, die bloß ein einzelnes Merkmal bezeichnen. Schon die Alten teilten das S. in verschiedene Klassen ein; die noch jetzt allgemein gebräuchlichen Einteilungen sind folgende. Je nachdem ein S. ein bestimmtes, persönliches Wesen oder eine ganze Gattung von Personen, Sachen oder Begriffen bezeichnet, heißt es Nomen proprium (Eigenname) oder Nomen appellativum (Gattungsname). Das Appellativum kann wieder Abstractum oder Concretum sein, je nachdem es entweder etwas bloß Gedachtes oder Vorgestelltes, oder etwas wirklich im Raum Vorhandenes bedeutet. Andre Unterarten des Nomen appellativum sind die Collectiva (Sammelwörter), die eine Gesamtheit von Individuen bezeichnen, wie z. B. Volk, Menge, Schar, und die Materialia (Stoffwörter), wie Gold, Wasser, Wein, Getreide. Für die historische und vergleichende Sprachforschung sind alle diese Unterschiede nicht vorhanden, da die Substantiva aller Arten und selbst die Adjektiva und Partizipia fortwährend ineinander übergehen, auch die Eigennamen stets aus einem Appellativum entstanden sind und auch wieder zu einem solchen werden können, wie z. B. Cäsar ursprünglich "Töter, Mörder" bedeutete, dann ein Beiname des Gajus Julius Cäsar, hierauf der gewöhnliche Titel der römischen und später der deutschen "Kaiser", zuletzt in manchen Fällen im Deutschen wieder ein Eigenname geworden ist. Das S. ist neben dem Verbum der wichtigste der Redeteile, und es gibt keine Sprache, der das S. fehlt. Die Flexion der Substantiva durch angehängte Kasusendungen (s. Kasus) heißt Deklination.

Substánz (lat.), im gewöhnlichen Sinn das Grundwesen, das Wesentliche oder der Hauptinhalt einer Sache, der Stoff, im Gegensatz zum Accidens (s. d.), der zufälligen, nicht wesentlichen Eigenschaft eines Dinges. So bezeichnet man z. B. Kapitalien als S. eines Vermögens im Gegensatz zum Ertrag oder den Zinsen als seinen Accidenzien. In der Philosophie ist S. das unbekannte Seiende, welches als beharrlich und bleibend gegenüber allem Wechsel der Erscheinung gedacht wird und dem Vielen und Mannigfaltigen die Einheit gibt. Hinsichtlich der Bestimmung des Wesens dieser S. gehen die philosophischen Systeme auseinander. Ob es eine Vielheit von Substanzen gebe (Monaden des Leibniz, reale Wesen Herbarts), oder ob nur eine anzunehmen sei (S. des Spinoza), ob dieselbe oder dieselben geistiger oder materieller Natur seien, darüber ist der alte Streit bis auf den heutigen Tag nicht entschieden.

Substituieren (lat.), an eines andern Stelle setzen.

Substitūt (lat.), ein Amts- oder Stellvertreter; Beigesetzter, Nachgeordneter im Amt, auch s. v. w. Nacherbe (s. Substitution).

Substitution (lat.), Stellvertretung, Einsetzung eines Stellvertreters, namentlich seitens eines Prozeßbevollmächtigten, der seine Vollmacht auf einen andern überträgt; Substitutorium, die zur Beurkundung dessen ausgestellte Urkunde. Im Erbrecht versteht man unter S. eine eventuelle Erbeinsetzung oder, wie der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1804 ff.) es nennt, die Nacherbfolge, welche dann vorliegt, wenn der Erblasser einen Erben in der Weise einsetzt, daß derselbe erst, nachdem ein andrer Erbe geworden ist, von einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an Erbe sein soll. Mit diesem Moment hört der bisherige Erbe (Vorerbe) auf, Erbe zu sein, und die Erbschaft fällt dem Nacherben zu. Dahin gehört zunächst die Vulgarsubstitution, d. h. die Einsetzung eines zweiten Erben (Substituten, Nacherben) für den Fall, daß der erst ernannte nicht Erbe wird; ferner die Pupillarsubstitution, darin bestehend, daß der Vater seinem unmündigen Kind einen Erben ernennen darf für den Fall, daß dieses nach ihm noch unmündig versterben sollte; endlich die Quasipupillarsubstitution (substitutio quasi pupillaris s. exemplaris), vermöge deren es allen Aszendenten freisteht, einem blödsinnigen Abkömmling einen Substituten zu ernennen für den Fall, daß das Kind im Blödsinn verstirbt, jedoch nur in betreff des Vermögens, welches der Blödsinnige von dem Aszendenten hat, nicht seines anderweiten. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs kennt nur eine Art der Nacherbfolge, bestimmt aber (§ 1851) bezüglich der eventuellen Erbeinsetzung für einen Abkömmling folgendes: "Hat der Erblasser einem Abkömmling, welcher zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Verfügung keinen Abkömmling hat, für die Zeit nach dessen Tod einen Nacherben bestimmt, so ist anzunehmen, daß die Einsetzung des Nacherben auf den Fall beschränkt sei, wenn der Vorerbe keinen Abkömmling hinterlasse". In der Chemie heißt S. oder Metalepsie die Vertretung eines Atoms oder einer Atomgruppe in einer chemischen Verbindung durch ein Äquivalent eines andern Elements oder einer andern Atomgruppe. Bei der Einwirkung von Chlor auf manche organische Verbindungen können ein oder mehrere Atome Wasserstoff in Form von Chlorwasserstoff austreten, während gleich viel Atome Chlor die Stelle des ausgetretenen Wasserstoffs einnehmen. Auf diese Weise entstehen chlorhaltige Verbindungen (Substitutionsprodukte), die, obgleich chlorhaltig, noch den Charakter ihrer Muttersubstanz, aus der sie entstanden sind, besitzen. Behandelt man Essigsäure C2H4O2^[C_{2}H_{4}O_{2}] mit Chlor, so entstehen der Reihe nach Monochloressigsäure C2H3ClO2^[C_{2}H_{3}Cl_{2}O_{2}], Dichloressigsäure C2H2Cl2O2^[C_{2}H_{2}Cl_{2}O_{2}], Trichloressigsäure C2HCl3O2^[C_{2}HCl_{3}O_{2}], und alle diese Säuren zeigen noch den Charakter und die Basizität der Essigsäure. Wie Chlor verhalten sich auch Brom und Jod und gewisse Atomgruppen, wie NO2^[NO_{2}], NH2^[NH_{2}], SO2^[SO_{2}]. Ebenso können an die Stelle von Sauerstoff Schwefel, Selen oder Tellur, an die Stelle von Stickstoff Phosphor, Arsen oder Antimon treten, ohne daß der Charakter der betreffenden chemischen Verbindungen geändert wird. Daraus muß man schließen, daß der Charakter der organischen Substanzen bis zu einem gewissen Grad weniger von der Natur ihrer Bestandteile als vielmehr von der Art der Verbindung, von der Stellung, welche letztere einnehmen, abhängig ist. Diese Thatsachen führten in der Chemie zur Aufstellung der Typentheorie durch Dumas und Laurent und der Kerntheorie durch Laurent, und wenn beide auch nicht allgemeine Geltung erlangt haben, so bildeten sie doch die Brücke zu den neuen, jetzt herrschenden Anschauungen.

Substitutionsverfahren, s. Zucker.

Substrāt (lat.), Unterlage, Grundlage; der vorliegende Fall; in der Logik s. v. w. Substanz.

Substruktion (lat.), Unter-, Grundbau.

Subsultus tendinum (lat.), Sehnenhüpfen (s. d.).

Subsumieren (lat.), unter etwas zusammenfassen, mit begreifen, etwas folgern; Subsumtion, Zurückführung des Besondern auf ein Allgemeines; Voraussetzung, Annahme; subsumtiv, voraussetzend.

Subtīl (lat.), zart, fein; spitzfindig.

Subtrahendus (lat.), s. Subtraktion.

Subtraktion (lat.), in der Arithmetik die zweite der vier Spezies, welche zu zwei gegebenen Zahlen, dem Minuendus und dem Subtrahendus, eine