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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Taubstummenanstalten und Taubstummenunterricht

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Taubstummenanstalten und Taubstummenunterricht.

diese Güter versagt habe. Doch wurden im Altertum wie im Mittelalter einzelne Fälle bekannt, in denen die geistige Ausbildung Taubstummer gelungen war. So werden im alten Rom zwei stumme Maler genannt; um 700 n. Chr. hat nach Beda dem Ehrwürdigen Bischof Johannes von Hagunstald (Hexham) einen Taubstummen zum Absehen und zum Sprechen gebracht. Rudolf Agricola (gest. 1485) berichtet als Augenzeuge, daß ein Taubstummer zum ungehinderten schriftlichen Verkehr mit seiner Umgebung herangebildet war. Der berühmteste der ältern Taubstummenlehrer ist der spanische Mönch Pedro de Ponce zu Sahagun in Leon (gest. 1584), welcher vier Taubstummen die Lautsprache beibrachte. In Deutschland unterrichtete gleichzeitig der kurbrandenburgische Hofprediger Joachim Pascha (gest. 1578) mit Erfolg seine taubstumme Tochter. Zahlreicher treten ähnliche Leistungen im 18. Jahrh. hervor, in dessen zweiter Hälfte zuerst geordnete Anstalten für den Unterricht taubstummer Kinder gegründet wurden. Dies geschah durch die menschenfreundliche Thätigkeit zweier Männer, des Abbé Charles Michel de l'Epée zu Versailles (1760, seit 1791 Staatsanstalt) und Sam. Heinickes zu Eppendorf bei Hamburg (1768), welch letztern der Kurfürst Friedrich August von Sachsen 1778 zur Einrichtung einer öffentlichen Taubstummenanstalt nach Leipzig berief. Seit jener Zeit ist die Pflicht des Staats und der Gesellschaft, für Erziehung und Unterricht der Taubstummen in besondern Anstalten Sorge zu tragen, mehr und mehr zum allgemeinen Bewußtsein gekommen. Trotz zahlreicher und großenteils gut ausgestatteter Anstalten dieser Art ist aber dem Bedürfnis selbst unter den gebildeten Völkern Europas noch bei weitem nicht Genüge geleistet. Die Unterweisung eines taubstummen Kindes muß übrigens möglichst schon im elterlichen Haus beginnen. Auch ist es rätlich, taubstumme Kinder, ehe sie in einer Anstalt Aufnahme finden können, in der Ortsschule an den technischen Übungen teilnehmen und den bildenden Umgang mit vollsinnigen Kindern genießen zu lassen.

Der Taubstummenunterricht soll zunächst und vor allem den Taubstummen dahin bringen, daß er andre verstehe und sich ihnen verständlich machen könne, woran sich dann Weckung und Übung der geistigen Kräfte des Zöglings sowie Mitteilung der nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten anknüpfen. In dieser Hinsicht empfiehlt sich, das taubstumme Kind so viel, wie es der natürliche Fehler zuläßt, nach der für gesunde Kinder geltenden natürlichen Methode zu unterrichten. Ganz besonders ist hier auch der sogen. Handfertigkeitsunterricht, d. h. die Anleitung zu äußern, zur sinnigen Beschäftigung wie zum anständigen Fortkommen im bürgerlichen Leben dienenden Fertigkeiten, am Platz. Dieser Unterricht wird in guten Taubstummenanstalten mit besonderer Aufmerksamkeit und oft mit überraschendem Erfolg betrieben (s. Industrieschulen). Die für den Taubstummenunterricht in Betracht kommenden Mittel der Verständigung sind: die Zeichen-, die Laut- und die Schriftsprache. Zu der erstern gehören: die natürliche Zeichen- und Gebärdensprache, auf welche sich alle Menschen, besonders aber die Taubstummen, von Haus aus verstehen, und welche das unentbehrliche Verständigungsmittel für den anfänglichen Verkehr der zu unterrichtenden Taubstummen mit dem Lehrer und untereinander ist; die künstliche, methodische Zeichen- oder Gebärdensprache und die Finger- oder Handsprache, bei der die Buchstaben des Alphabets durch Finger- und Handbewegungen dargestellt werden (s. Gebärdensprache [Fingersprache]). Die beiden letztern sind, als dem eigentlichen Zweck der Taubstummenbildung (Befähigung des Viersinnigen zum Verkehr in der Welt) hinderlich, heutzutage aus allen guten Anstalten verbannt. Aber auch die (leicht überwuchernde) natürliche Gebärde wird in Deutschland mißtrauisch angesehen und auf das engstmögliche Gebiet beschränkt. Bei der Laut- oder Lippensprache (Artikulation) muß der taubstumme Schüler befähigt werden, durch aufmerksames Beobachten der Bewegungen der Lippen, der Zunge und zum Teil auch der Gesichtszüge den Sprechenden zu verstehen und sich andern durch lautes Sprechen verständlich zu machen. Mit der Lautsprache geht die Schriftsprache Hand in Hand. Zu der Lautsprache den Taubstummen zu befähigen, ist zwar schwierig, muß aber als die eigentliche Aufgabe des Taubstummenunterrichts betrachtet werden; denn hat der Taubstumme dieselbe einmal erlernt, so ist er im stande, mit der menschlichen Gesellschaft in bewußte Wechselwirkung zu treten, wodurch sowohl seine weitere Bildung als sein äußeres Fortkommen ungemein erleichert wird. Da auch der ausgebildete Taubstumme weder die eignen Worte noch diejenigen andrer hört, bringt er es natürlich nicht zu einer klangvollen und wohlbetonten Aussprache, wiewohl auch hierin einzelne begabtere Zöglinge erstaunliche Fortschritte machen. Dagegen gelingt es in guten Anstalten stets, solche Kinder, die rechtzeitig eintreten (8.-12. Jahr) und nicht aus andern Ursachen bildungsunfähig sind, zu einem im wesentlichen lautrichtigen und daher verständlichen Sprechen anzuleiten. Hierin ist das Ziel angedeutet, welches sich nach Heinickes Vorgang seit Jahrzehnten alle deutschen und heutzutage alle gut eingerichteten Anstalten stecken. Der Sieg der Artikulationsmethode ist namentlich durch die Beschlüsse der internationalen Kongresse für Taubstummenwesen zu Paris (1879) und Mailand (1880) entschieden. Heinicke hatte darin schon den Spanier Ponce, den Schweizer Amann (in Holland um 1700) u. a. zu Vorgängern. Der Abbé de l'Epée dagegen und nach ihm Sicard und Guyot hatten sich für die Zeichen- und Gebärdensprache als das hauptsächliche Mittel des geistigen Verkehrs für Taubstumme entschieden, ohne die Artikulation darum ganz auszuschließen. Taubstummenanstalten gibt es gegenwärtig gegen 400, davon in Europa 340, in Deutschland 100 und von diesen in Preußen 51. Man schätzt die Anzahl der Taubstummen in Europa auf etwa 300,000, wovon 60,000 im schulpflichtigen Alter, aber nur 20,000 in regelrechter Pflege stehen. In Deutschland genießen von etwa 8000 schulpflichtigen Taubstummen gegen 6600 Anstaltserziehung, also etwa 82 Proz. Dagegen wachsen hier 18, in Großbritannien 43, in Frankreich gegen 40, in Österreich-Ungarn gegen 70, in Rußland und andern Ländern bis zu 90 Proz. der Taubstummen noch ohne gehörige Bildung auf. Vgl. Hill, Der gegenwärtige Zustand des Taubstummenbildungswesens in Deutschland (Weim. 1866); Derselbe, Grundzüge eines Lehrplans für Taubstummenanstalten (das. 1867); Schöttle, Lehrbuch der Taubstummenbildung (Tübing. 1874); Walther, Geschichte des Taubstummenbildungswesens (Bielef. 1882); Derselbe, Die königliche Taubstummenanstalt zu Berlin (Berl. 1888); Gude, Gesetze der Physiologie und Psychologie und Artikulationsunterricht der Taubstummen (Leipz. 1880); Hedinger, Die Taubstummen und Taubstummenanstalten (Stuttg. 1882); "Beiträge zur Geschichte und Statistik der Taubstummenbildung" (Berl. 1884); Schneider und v. Bremen, Volksschulwesen des preußischen Staats (Berl.