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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Testament - Tête-à-tête.

ein gemeinschaftliches T. (testamentum simultaneum). Bei diesem gemeinschaftlichen T., welches namentlich bei Ehegatten vorkommt, sind zwei oder mehrere Testamente formell miteinander verbunden. Gewöhnlich setzen hier die gemeinschaftlichen Testierenden (Kontestatoren) sich oder Dritte gegenseitig zu Erben ein (wechselseitiges, reziprokes T.), und ein solches T. wird dann im Zweifel als ein korrespektives angesehen, d. h. der Bestand der einen letztwilligen Disposition erscheint als abhängig von dem der andern; namentlich gilt hier der Widerruf des einen zugleich auch als solcher des andern Testators. Der Entwurf des deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1913) erklärt jedoch gemeinschaftliche Testamente für unzulässig. Dem Prinzip nach besteht völlige Testierfreiheit, d. h. der Testator kann über seinen Nachlaß frei verfügen; ein Satz, welcher nur zu gunsten der sogen. Noterben, d. h. der nächsten Blutsverwandten und des Ehegatten, eine Ausnahme erleidet, welchen wenigstens der sogen. Pflichtteil zukommen muß. Nur wenn ein gesetzlicher Enterbungsgrund vorliegt, kann ein solcher Noterbe von der Erbfolge gänzlich und zwar durch ausdrückliche Enterbung ausgeschlossen werden (s. Pflichtteil). Endlich kann auch nach deutschem Recht über Stamm-, Lehns- und Fideikommißgüter sowie über das Vermögen, welches nach dem ehelichen Güterrecht dem überlebenden Ehegatten oder den Kindern verbleiben muß, nicht oder doch nur in beschränkter Weise letztwillig verfügt werden. Vgl. Eichhorn, Das T. Musterbuch für letztwillige Verfügungen nach dem allgemeinen Landrecht etc. (Berl. 1885).

Testamént, Altes und Neues, s. Bibel.

Testamentarisch (lat.), letztwillig, ein Testament (s. d.) betreffend, einem solchen gemäß.

Testamentsvollstrecker (Testamentsexekutoren, Treuhänder, Salmannen, Testamentarier, Manufideles), die von dem Erblasser bei Errichtung des letzten Willens mit der Vollstreckung des letztern und mit der Regulierung des Nachlasses betrauten Personen. Je nachdem ihnen diese im ganzen oder nur in Ansehung einzelner Rechtsgeschäfte übertragen ist, wird zwischen Universal- und Spezialexekutoren unterschieden. Auch ist es dem Erblasser nach dem Entwurf eines deutschen Zivilgesetzbuchs unbenommen, für den Fall der Behinderung oder des Hinwegfalls eines Testamentsvollstreckers eventuell einen anderweiten T. zu erenennen ^[richtig: ernennen].

Testat (lat.), Zeugnis. Testato, mit Hinterlassung eines Testaments (sterben.)

Testator (Testierer, lat.), derjenige, welcher ein Testament errichtet; s. Testament.

Teste de Buch, La (spr. test d'bük), Stadt im franz. Departement Gironde, Arrondissement Bordeaux, an der Südküste des Bassins von Arcachon des Atlantischen Ozeans, durch eine Zweigbahn mit der Bahnlinie Bordeaux-Bayonne verbunden, hat Seebäder, welche von den Bordelesen stark besucht werden, bedeutende Austernparke, Seefischerei und (1886) 5235 Einw. Das umliegende Dünenland (Le Buch genannt) ist mit ausgedehnten Beständen von Kiefern (welche Harz in den Handel liefern) und Eichen bedeckt.

Testeid, s. Testakte.

Testes (Testiculi, lat.), Hoden.

Testieren (lat.), bezeugen; ein Testament errichten.

Testierfreiheit, s. Erbrecht und Pflichtteil.

Testifikation (lat.), Beweis durch Zeugen; testifizieren, durch Zeugen nachweisen.

Testikel (lat.), Hode (s. d.).

Testimonium (lat.), Zeugnis. T. integritatis. Ledigkeitszeugnis; T. maturitatis, Zeugnis der Reife, welches nach bestandenem Abiturientenexamen ausgestellt wird; T. morum, Sittenzeugnis; T. paupertatis, Armutszeugnis (s. d.).

Teston (spr. testóng oder tätóng), altfranz. Silbermünze im Wert von 10-15 Sous.

Testudo (lat.), Schildkröte; im altrömischen Heer eine taktische Stellung der Soldaten zum Schutz gegen Wurfgeschosse und besonders zum Angriff gegen eine befestigte Stadt, wobei die ganze Heeresabteilung die Schilde über die Köpfe hielt (vgl. Abbild.); s. auch Aries. Bei den Römern auch s. v. w. Lyra (s. d.), im 15.-17. Jahrh. s. v. w. Laute (s. d.).

^[Abb.: Schilddach (Testudo). Relief der Antoninssäule in Rom.]

Têt (spr. tä oder tät, Teta), Küstenfluß im franz. Departement Ostpyrenäen, entspringt hoch in den Pyrenäen, fließt in vorherrschend nordöstlicher Richtung und fällt nach 125 km langem Lauf bei Ste.-Marie de la Salenque in das Mittelländische Meer.

Tetanie (Tetanus intermittens, Tetanille), eine Krankheit, welche vorzugsweise bei Kindern und jugendlichen Individuen nach Erkältungen und akuten Krankheiten vorkommt. Dieselbe äußert sich in anfallsweise auftretenden tonischen Krämpfen, welche meist in den Fingern beginnen und sich sodann auf den Arm und die untern Extremitäten, meist symmetrisch forterstrecken. In der Regel werden vornehmlich die Beugemuskeln befallen, wodurch die Extremitäten während des Anfalls in starrer Beugung der verschiedenen Gelenke fixiert werden. Die Anfälle dauern in manchen Fällen nur minuten-, in andern stunden- und sogar tagelang. Das Bewußtsein ist während des Anfalls völlig intakt, die Schmerzen mäßig. In den freien Zwischenräumen sind die Nerven abnorm leicht erregbar und die Krämpfe jederzeit durch Druck auf die größern Arterien und Nerven der Extremitäten künstlich hervorzurufen. Die Krankheit dauert meist einige Wochen und endet fast stets in Genesung. Die Behandlung besteht in elektrischen und nervenberuhigenden Kuren.

Tetanus (griech.), s. Starrkrampf.

Tetaratasprudel, in Neuseeland, s. Geiser, S. 26, und Band 7, S. 1025.

Tetartin, s. Albit.

Tetartoëdrie (griech.), s. Kristall, S. 232.

Tête (franz.), Kopf; im Militärwesen die Spitze, der vorderste Teil eines Truppenkörpers.

Tête-à-tête (franz., "Kopf an Kopf"), vertrauliche Zusammenkunft, Gespräch unter vier Augen.