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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Una corda - Uneheliche Kinder.

der Kosten genommen. Ein späterer Eingang wird zu der gleichen Höhe verrechnet wie ein solcher, welcher früher erfolgt, es werden also keine Zinsen unter die Kosten der Wirtschaft gestellt. 4) Der finanzielle U., derjenige, für welchen die diskontierte Summe der in Aussicht stehenden Reinerträge oder der Walderwartungswert, bez. der Bodenerwartungswert am größten ist. Bei demselben ist ein Bestand dann finanziell abtriebsreif, wenn der in der nächsten Zeit zu erwartende, im Sinken begriffene Wertzuwachs gerade noch ausreicht, um die in dieser Zeit erwachsenden Kosten mit Einschluß aller Kapitalzinsen zu decken. Könnte z. B. ein 100jähriger Bestand zu 4000 Mk. verwertet werden, und ist das Bodenkapital zu 200 Mk. oder, bei einem Zinssatz von 3 Proz., die Bodenrente zu 6 Mk. zu veranschlagen, so müßte der Bestand, wenn er noch weiter stehen bleiben soll, im nächsten Jahr einen Zuwachs haben, welcher die laufenden Kosten, die Bodenrente mit 6 Mk. und die Zinsen des Bestandkapitals mit 120 Mk. deckt. Die Bestimmung des Umtriebs ist deswegen schwer, weil das zu erziehende Holz erst in späterer Zeit nutzbar wird, also immer mit Bedürfnissen und Preisen der Zukunft gerechnet werden muß. Im großen und ganzen wird der U. sich in den Grenzen halten müssen, innerhalb deren für die Dauer eine wirklich marktfähige Ware geliefert werden kann. Vgl. Waldwertberechnung.

Una corda (ital.), s. Corda.

Unalaschka, s. Alëuten.

Unam sanctam (lat.), Anfangsworte der von Papst Bonifacius VIII. (s. d.) im November 1302 erlassenen Bulle, in welcher er dem päpstlichen Stuhl die unumschränkte Weltherrschaft zusprach. Vgl. Berchtold, Die Bulle U. S. (Münch. 1887).

Unanīm (lat.), einmütig, einstimmig; Unanimität, Einstimmigkeit.

Unau, s. Faultier.

Unbefahren Volk, s. Befahren Volk.

Unbefleckte Empfängnis, s. Marienfeste.

Unbekannte Größen, in der Algebra Bezeichnung der Größen, welche aus den bekannten durch Auflösung der aus der Aufgabe sich ergebenden Gleichungen zu berechnen sind. S. Gleichung.

Unbestimmte Zahl (abstrakte Zahl), der abstrakte Begriff einer bestimmten Vielheit, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit der einzelnen diese Vielheit konstituierenden Einheiten, z. B. 6, im Gegensatz zur benannten oder konkreten Zahl, welche das Vielfache einer bestimmten Einheit ist, z. B. 6 m.

Unbestrichener Raum, s. Bestreichen.

Unbewaffnet (unbewehrt), in der Heraldik ein Wappentier ohne seine natürlichen Waffen, z. B. ein Adler ohne Krallen, ein Löwe ohne Klauen, ein Eber ohne Hauer etc.

Unbewegliche Sachen, s. Sachen.

Unbotmäßigkeit, s. Widersetzlichkeit.

Uncarĭa Schreb. (Gambirstrauch), Gattung aus der Familie der Rubiaceen, kletternde Sträucher mit kurzgestielten Blättern, meist einzeln achselständigen, gestielten, lockern, kugeligen Blütenständen, deren Stiel bei verkümmerten Blüten bisweilen in eine Ranke umgewandelt ist, mittelgroßen, gelblichen, rötlichen oder weißlichen Blüten und großen, verlängerten Kapseln. Etwa 30 Arten, meist im tropischen Asien und auf den Malaiischen Inseln. U. Gambir Roxb. ist ein Strauch mit 9 cm langen, oval-lanzettförmigen, kurz zugespitzten, kahlen Blättern, kurzgestielten Blütenköpfen und rosenroten Blüten. Die ältern Blütenstiele sind in hakenförmige Stacheln umgewandelt, mittels welcher der Strauch hoch klettert. Er findet sich in Hinterindien und auf der indischen Inselwelt, besonders auf Sumatra, und wird namentlich auf Bintang kultiviert, wo man aus den Blättern und jüngern Trieben das Gambirkatechu bereitet. Die Sträucher werden in Plantagen gezogen und vom 3.-15. Jahr ausgenutzt, indem man die jungen beblätterten Zweige zwei bis viermal im Jahr schneidet, mit Wasser auskocht und die Flüssigkeit eindampft. Auch U. acida Roxb., mit etwas größern, eiförmigen, länger zugespitzten Blättern und weißen Blüten, in Hinterindien und auf den Malaiischen Inseln, liefert Katechu.

Uncĭa (lat.), der 12. Teil des As (s. d.); Apothekergewicht und Maß für Flüssigkeiten, s. Unze.

Unciālbuchstaben, meist nur zu Inschriften verwendete Charaktere, ihrer Größe wegen so genannt vom lateinischen uncia (Zoll); doch finden sie sich auch in lateinischen Manuskripten vom 3.-10. Jahrh., wo sie indes gegen Ende dieses Zeitraums schon in die kleinern Semi-Uncialen oder Litterae minutae übergehen, die sich von den eigentlichen U. (litterae majusculae) auch dadurch unterscheiden, daß sie nicht vereinzelt stehen, sondern sich aneinander anschließen. In der Buchdruckerkunst nennt man U. große Anfangsbuchstaben ohne Verzierung.

Uncle Sam (engl.), scherzhafte Bezeichnung der Nordamerikaner, entstanden aus dem offiziellen U. S. Am., Abkürzung für United States of America.

Undation (lat.), Wellenschlag, wellenförmiger Herzschlag.

Undezĭme (lat.), Intervall von elf Stufen, die Quarte der Oktave des Grundtons (z. B. c-f).

Undīnen (Undenen, v. lat. unda, Welle), im System der Paracelsisten weibliche Elementargeister des Wassers, die sich mit Vorliebe unter den Menschen einen Gatten suchen, weil sie mit aus solcher Ehe gebornen Kindern zugleich eine Seele erhalten sollen. Die Undinensagen sind vielfach dichterisch behandelt worden, z. B. im alten Roman von der Melusine (s. d.) vom Ritter Staufenberg (neu gedichtet von Fouqué), und haben in neuerer Zeit auch den Stoff zu mehreren Opern geliefert. Vgl. Nixen.

Undsee (Und osero), See im russ. Gouvernement Olonez, Kreis Pudosh, 83 qkm (1½ QM.) groß, verliert in manchen Jahren sein Wasser durch unterirdische Abflüsse fast gänzlich.

Und sie bewegt sich doch, s. Eppur si muove.

Undulation (lat.), s. v. w. Wellenbewegung (s. d.); Undulationstheorie, s. Licht.

Undurchdringlichkeit, diejenige Eigenschaft aller physischen Körper, vermöge welcher sie einen Raum so erfüllen, daß in demselben zu gleicher Zeit kein andrer sein kann.

Undurchsichtigkeit, s. Durchsichtigkeit.

Uneheliche Kinder (natürliche Kinder, Spurii), diejenigen Kinder, die in einem Geschlechtsverhältnis, welches die Weihe der Ehe nicht empfangen hat, erzeugt sind. Sie haben juristisch keinen Vater und keine väterlichen Aszendenten, teilen Rang, Stand und Gerichtsstand der Mutter und führen deren Namen. Die neuere Gesetzgebung hat ihnen vielfach das Recht beigelegt, von dem natürlichen Vater den unentbehrlichen Unterhalt zu fordern; das französische Recht schneidet ihnen dies mit dem Satz ab: "Toute recherche de paternité est interdite" (s. Schwängerungsklage). Das deutsche Recht betrachtete die unehelichen Kinder als mit einer sogen. levis notae macula behaftet, d. h. sie unterlagen der "Anrüchigkeit" (s. d.), infolge deren sie für unfähig gehalten