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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Universalzeit; Universitas personarum; Universitäten

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Universalzeit - Universitäten.

Universalzeit (Weltzeit), Gegensatz zur lokalen Zeit oder Ortszeit, eine für die ganze Erde gemeinsame Zeitbestimmung. Nachdem die im Oktober 1883 in Rom abgehaltene siebente Generalversammlung der Internationalen Geodätischen Association die Zweckmäßigkeit einer U. für gewisse wissenschaftliche Bedürfnisse und für den internen Dienst der obern Verwaltungen der Verkehrsmittel, wie Eisenbahnen, Dampferlinien, Telegraphen und Posten, anerkannt und als Anfangsmoment des Welttags den Mittag von Greenwich in Vorschlag gebracht hatte, trat im Oktober 1884 in Washington eine Konferenz von diplomatischen Vertretern und Gelehrten aus 25 verschiedenen Staaten zusammen, um über die Fragen des ersten Meridians und der Weltzeit zu beschließen. Als erster Meridian (Nullmeridian) wurde der von Greenwich festgesetzt; der Welttag soll der mittlere Sonnentag sein, sein Anfang soll aber nicht, der astronomischen Rechnung entsprechend, auf den Mittag des Meridians von Greenwich fallen, sondern, dem Gebrauch des bürgerlichen Lebens entsprechend, auf die Mitternacht. Derselbe soll in 24 gleiche Stunden zerfallen, die von 0 bis 24 zu zählen sind. Diese Universalzeit ist nicht für das bürgerliche Leben bestimmt, für welche vielmehr die Ortszeit im Gebrauch bleibt. Vgl. Zeitdifferenz.

Universitas personarum (lat.), eine juristische Persönlichkeit, welche an eine Mehrheit physischer Individuen geknüpft ist; s. Juristische Person.

Universitäten (lat., "Gesamtheiten", d. h. wissenschaftliche Hochschulen), diejenigen öffentlichen Anstalten, auf denen die Wissenschaften vollständig und in systematischer Ordnung gelehrt, auch die höchsten wissenschaftlichen (akademischen) Würden (Grade) erteilt werden. Der lateinische Name Universitas bezeichnete ursprünglich nur die mit gewissen Rechten ausgestattete Körperschaft der Lehrer und Schüler (u. magistrorum et scholarium); erst allmählich wurden auch die Lehranstalten als solche (sonst: studium, studium generale) U. genannt und nachträglich dieser Name auf den die Gesamtheit der Wissenschaften umfassenden Lehrplan der Hochschulen gedeutet.

Die abendländischen U. sind Erzeugnisse des spätern Mittelalters, doch haben ältere Vorbilder auf ihre Entstehung mehr oder weniger eingewirkt. Als solche sind zunächst die großen Lehranstalten des spätern Altertums zu nennen: das von Ptolemäos Philadelphos um 280 v. Chr. gegründete Museion zu Alexandria, die Philosophenschule zu Athen, anstaltlich verfaßt namentlich durch Kaiser Hadrian und Herodes Attikus (130 n. Chr.), und die nach diesen Mustern gebildeten Athenäen zu Rom (135), Lugdunum (Lyon), Nemausus (Nîmes), Konstantinopel (424). Ferner kommen in Betracht die arabischen Medressen (s. d.), unter denen im frühern Mittelalter die zu Cordova, Toledo, Syrakus, Bagdad, Damaskus hohen Ruf genossen. Unmittelbarer schlossen die ersten U. sich an die alten Kloster- und Domschulen an, unter denen schon seit dem 8. und 9. Jahrh. einzelne, wie z. B. Tours, St. Gallen, Fulda, Lüttich, Paris, als scholae publicae von auswärts zahlreiche Schüler an sich gezogen hatten. Demgemäß erscheinen die U. bis ins 15. Jahrh. ausschließlich als kirchliche Anstalten, die sich an ein Domkapitel, Kollegiatstift u. dgl. anzuschließen und auf Ausstattung mit kirchlichen Pfründen zu stützen pflegen. Die ersten U., welche nach heutigem Sprachgebrauch jedoch nur einzelne Fakultäten waren, finden wir im 11. Jahrh. in Italien; es waren die Rechtsschulen zu Ravenna, Bologna (Bononia) und Padua und die medizinische Schule zu Salerno. Festere korporative Verfassung als Hochschule, obwohl immer noch klerikaler Art, errang zuerst die Universität zu Paris, die seit dem 12. Jahrh. die Führung auf dem Gebiet der Theologie und Philosophie übernahm und als die eigentliche Heimat der Scholastik bezeichnet werden muß. Die Universität zu Paris wurde Ausgangspunkt und Muster für fast alle abendländischen U., besonders die englischen, unter denen Oxford durch eine Auswanderung aus Paris unter der Königin Blanka von Kastilien (1226-36) mindestens erst zu höherer Bedeutung gelangte, und die deutschen. Eine mit besondern staatlichen und kirchlichen Privilegien ausgestattete Körperschaft bildeten freilich schon früher die Juristen in Bologna. Als die Bedeutung derartiger gelehrter Körperschaften für das geistige Leben der Völker wuchs, nahmen die Päpste die Schutzherrschaft über die neuen Anstalten in Anspruch und dehnten den besondern Gerichtsstand, welchen die Kirche für ihre Angehörigen besaß, auch auf die weltlichen Universitätsgenossen aus. - Die innere Organisation der U. war auf die Verschiedenheit der Nationalitäten gegründet, wobei sich die kleinern an eine der größern anschlossen. So entstand in Paris die Einteilung in vier Nationen: Gallikaner (zu denen sich auch Italiener, Spanier, Griechen und Morgenländer hielten), Picarden, Normannen und Engländer (welche auch die Deutschen und übrigen Nordländer zu sich zählten). Diese Einteilung wird jedoch erst 1249 erwähnt. Zu den Nationen gehörten sowohl Schüler als Lehrer. Jede hatte ihre besondern Statuten, besondere Beamten und einen Vorsteher (Prokurator). Die Prokuratoren wählten den Rektor der Universität. Papst Honorius verordnete 1219, daß nur diejenigen Gelehrten zu Lehrern wählbar wären, welche vom Bischof oder vom Scholastikus des zuständigen Stifts die Lizenz dazu erhalten hätten. Allmählich entstanden jedoch zunftartige Verbände unter den Lehrern (magistri, Meistern) der Theologie, der Jurisprudenz und der Medizin, die als geschlossene Kollegien zuerst 1231 von Gregor IX. in Paris anerkannt und ordines oder facultates, Fakultäten, genannt wurden. Gegen die Einteilung in Fakultäten trat allmählich die ältere in Nationen zurück. Etwas später nahm auch das Kollegium der Artisten, d. h. der Lehrer der sieben "freien Künste", die Verfassung einer vierten Fakultät an. Die Aufgabe dieser Fakultät, der jetzigen philosophischen, bestand jedoch bis tief in die neuere Zeit hinein nur in der Vorbildung für das Studium in einer der höhern Fachwissenschaften. Ihre Lehrer waren nicht selten Scholaren in einer der obern Fakultäten. - Vorrecht der Fakultäten ward bald die Verleihung akademischer Grade. In Paris waren drei Hauptgrade, die der Bakkalarien (Bakkalaureen), Lizentiaten und Magister (Meister). Die Bakkalarien wurden von den einzelnen Magistern ernannt; der Grad eines Lizentiaten wurde nach einer Prüfung durch die Fakultätsmeister von seiten der Kanzler oder Bischöfe erteilt, die aber zuletzt bloß ihre Bestätigung gaben. Nur die Magister hatten das uneingeschränkte Recht, als Lehrer ihrer Fakultät aufzutreten. Sie hießen auch oft Doktoren. In Deutschland ernannten (promovierten, krëierten) die drei alten oder obern Fakultäten Doktoren, die der freien Künste Magister. Die Promotionen fanden meistens unter festlichem Gepränge statt; als Zeichen der Würde wurde dem Promotus der Doktorhut überreicht. - Ein drittes für die mittelalterliche Verfassung der U. wichtiges Institut waren die Kolle-^[folgende Seite]