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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Vergolderwachs; Vergrößerungsglas; Vergrünung; Verhaftung; Verhältnis; Verhältniswort; Verhandlung; Verhärtung

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Vergolderwachs - Verhärtung.

an einem Platin- oder vergoldeten Kupferdraht 1-2 Minuten in die Lösung, spült, bürstet mit Weinstein und Wasser, spült abermals, trocknet und hängt den Gegenstand von neuem in die Lösung. Dies wird von 2 zu 2 Minuten wiederholt, bis die Vergoldung stark genug ist. Polierte Gegenstände geben eine blanke, mattierte eine matte Vergoldung. Kupfergehalt der Lösung macht die Vergoldung rot, Silbergehalt grün. Der Goldüberzug ist dichter als bei der Feuervergoldung, scheint aber im ganzen etwas weniger fest zu haften. Kupfer, Messing, Tombak, Bronze, Neusilber, Zinn, Zink, Guß- und Schmiedeeisen, Stahl, Silber, Platin, auch legiertes Gold lassen sich galvanisch sehr schön vergolden. Bei der Kontaktvergoldung wird die galvanische Vergoldungsflüssigkeit mit Chlornatrium versetzt und in einem glasierten gußeisernen Gefäß erhitzt. Man hängt den zu vergoldenden Gegenstand hinein und taucht überdies ein Stück Zink in die Flüssigkeit, welches unterhalb des Spiegels derselben den Gegenstand berührt. Blattgold haftet auf ganz reinem, mit Salpetersäure matt geätztem und erhitztem Eisen und Stahl ohne Zwischenmittel; doch benutzt man als solches auch Bernsteinfirnis, Ölfarbe etc. Auch die Goldplattierung beruht auf mechanischer Vereinigung von fremdem Metall und Goldblech durch starken Druck. Zum V. von Porzellan benutzt man aus Goldchlorid durch Oxalsäure oder Eisenvitriol gefälltes und mit basischem Wismutnitrat als Flußmittel gemischtes Gold; es muß nach dem Aufbrennen poliert werden. Die Glanzvergoldung (Glanzölvergoldung, Meißener Vergoldung) liefert dagegen direkt eine glänzende Fläche. Sie wird durch Einbrennen einer Lösung von Schwefelgold oder Knallgold in Schwefelbalsam erhalten, ist aber viel weniger haltbar; sie wird schon, wenn man sie einigemal gegen das Haupthaar führt, wie von einer feinen Feile weg genommen. Über falsche Vergoldung s. Vermessingen. - Die Feuervergoldung war schon im Altertum bekannt, 1403 wurde der Verkauf vergoldeter Messing- und Kupferwaren verboten, um Täuschung zu verhindern. 1603 kannte man bereits die Feuervergoldung auf verkupfertem Stahl und Eisen. Die kalte Vergoldung mit Goldzunder soll in Deutschland erfunden worden sein und wurde 1698 in England bekannt. Die Äthervergoldung auf Stahl wandten die Engländer zu Anfang des 19. Jahrh. häufig an. Alle nassen Vergoldungen stammen aus neuerer Zeit und wurden schnell verdrängt durch die galvanische Vergoldung. 1805 vergoldete Brugnatelli zwei silberne Medaillen mit Hilfe der Voltaschen Säule und einer Lösung von goldsaurem Ammoniak. De la Rive veröffentlichte 1840 sein schon 1828 ausgeübtes Verfahren. Ebenfalls 1840 nahmen Ruolz in Frankreich und beide Elkington in London Patente für diese Art der Vergoldung, die in Deutschland durch Elsner und Böttger, in Frankreich durch Roseleur und Christofle ausgebildet wurde. Die Kontaktvergoldung erfand Frankenstein in Graz 1842. Vgl. Schreiber, Vergoldungs- und Versilberungskunst durch Einlegen oder Anreiben (Weim. 1853); Elsner, Galvanische Vergoldung, Versilberung etc. (3. Aufl., Leipz. 1856); Roseleur, Guide pratique du doreur (5. Aufl., Par. 1884).

Vergolderwachs, s. Glühwachs.

Vergrößerungsglas, s. Linse, Lupe, Mikroskop.

Vergrünung, eine Mißbildung der Pflanzen, s. Anamorphose.

Verhaftung (Arretierung), Festnahme einer Person zum Zweck der Freiheitsentziehung (s. Haft).

Verhältnis, im allgemeinen die Beziehung des einen auf ein andres. Daher ist eine Verhältnisbestimmung eine solche, welche einem Ding oder einem Begriff nicht an sich selbst, sondern nur in seiner Beziehung auf ein andres, in einer Vergleichung mit dem letztern zukommt. Verhältnisbegriffe oder relative Begriffe heißen vorzugsweise solche, deren ganze Bedeutung auf einer Vergleichung mit einem andern beruht, die also in notwendiger Beziehung zu einander stehen, wie z. B. groß und klein, rechts und links etc. - In der Mathematik versteht man unter V. das Ergebnis der Vergleichung zweier gleichartiger Größen, die man die Glieder des Verhältnisses nennt. Man kann nun fragen, um wie viel das eine Glied größer ist als das andre; dies gibt zwischen den beiden Gliedern a und b das arithmetische V. (die Differenz a-b). Fragt man aber, wie vielmal das eine Glied so groß ist als das andere, so erhält man das geometrische V. (den Quotienten) a:b oder a/b. Ein V. heißt steigend (zunehmend), wenn das zweite Glied größer ist als das erste, z. B. 5-7 oder 5:7, im entgegengesetzten Fall fallend (abnehmend). Gewöhnlich versteht man unter V. schlechtweg ein geometrisches. Der Ausdruck für die Gleichheit zweier Verhältnisse ist eine Proportion (s. d.).

Verhältniswort, s. Präposition.

Verhandlung, eine unter zweien oder mehreren gepflogene Erörterung. Unter den politischen Verhandlungen sind die parlamentarischen Debatten hervorzuheben, welche durch die Vorschriften der Geschäftsordnung (s. d.) geregelt sind. Für die diplomatischen oder internationalen Verhandlungen ist die herkömmliche Form teils die der schriftlichen Noten, teils die der mündlichen Mitteilung durch Bevollmächtigte oder zuweilen durch die Souveräne selbst. Namentlich sind Kongresse und Konferenzen der Bevollmächtigten verschiedener Staaten zu solcher V. bestimmt. Die rechtliche V. findet teils statt unter Parteien bei Abschließung eines Rechtsgeschäfts (Kauf, Pacht, Miete etc.) oder Vergleichs, teils vor Gericht und zwar teils zum Zweck der Begründung von Rechtsverhältnissen, teils zur Erledigung von Rechtsstreitigkeiten, teils zur Feststellung der Schuld oder Unschuld im Strafverfahren (s. Verfahren). Als Verhandlung maxime (Verhandlungsprinzip) wird der Grundsatz des Zivilprozesses (s. d.) bezeichnet, wonach die Erörterung der streitigen Sache von den Anträgen der Parteien abhängt, im Gegensatz zu der Untersuchungsmaxime, nach welcher der Richter die in Betracht kommenden Rechtsverhältnisse selbstthätig zu ermitteln hat.

Verhärtung (lat. Induratio, griech. Sklerose), in der Medizin jede Festigkeitszunahme eines Gewebes des menschlichen Körpers, welche mit und ohne Form- und Größenveränderung des erkrankten Organs verbunden sein kann. Die V. wird 1) dadurch hervorgebracht, daß aus einem Organ die weichen Gewebsteile schwinden und nur die härtern zurückbleiben, wie es z. B. bei der Atrophie der Bauchspeicheldrüse, des Rückenmarks (Tabes, s. Rückenmarksschwindsucht), der Leber und Nieren vorkommen kann, wenn die weichen Gebilde verfetten und das Bindegewebsgerüst allein erhalten wird; 2) dadurch, daß im Verlauf eines chronischen Entzündungsvorganges derbes neugebildetes Gewebe an die Stelle weichen normalen Gewebes tritt, wie bei der Narbenbildung oder bei Geschwulstentwickelungen (Scirrhus, s. Brustkrebs); 3) dadurch, daß fremde Substanzen, vor-^[folgende Seite]