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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Vermögensrecht - Vernayaz.

hältnisse, Aufwand, der für feinere Bedürfnisse und für größere kostspielige Anlagen gemacht wird, der Stand der internationalen Kreditverhältnisse, Vorkommen von großen Zahlungen im Innern und nach außen, Zahl und Art der abgeschlossenen Versicherungen (Feuer-, Lebensversicherungen), Höhe der Staatseinnahmen, insbesondere Bewegung der Verbrauchssteuern, etc. Vgl. Birkmeyer, Über das V. im juristischen Sinn (Erlang. 1879).

Vermögensrecht, s. Recht.

Vermögenssteuer, eine Steuer, welche den Steuerpflichtigen nach Maßgabe seines Vermögens trifft. Sie ist eine nominelle, wenn das Vermögen nur Bemessungsgrundlage ist, um das nach ihm geschätzte Einkommen zu treffen, eine wirkliche, wenn sie, wie bei der Erbschaftssteuer, das Vermögen selbst trifft. Als Ersatz der Einkommensteuer bietet die V. den Vorteil, daß sie auch das Nutzvermögen trifft und bei einfachern Verhältnissen, wenn Immobilien den Hauptbestandteil des Vermögens ausmachen, leicht durchzuführen ist. Doch bliebe bei ihr das Einkommen aus Arbeit steuerfrei, auch würde viel beweglicher Besitz sich der Besteuerung entziehen. Deshalb wird heute die V. meistens nur als eine Ergänzung der Einkommensteuer empfohlen. Im Altertum waren Vermögenssteuern nicht selten (die Eisphora der Athener, das Tributum des Servius Tullius). Ebenso war die V. im Mittelalter sehr verbreitet. Gegenwärtig kommt sie in den Vereinigten Staaten von Nordamerika als Territorialsteuer vor, während sie in Europa nur in kleinern Staaten angewendet wird.

Vermont (spr. wermónnt, abgekürzt Vt.), der nordwestlichste der Neuenglandstaaten, gegen N. von Unterkanada, gegen O. von New Hampshire, gegen S. von Massachusetts, gegen W. von New York begrenzt, wird seiner ganzen Länge nach von den Green Mountains durchzogen, die im Mansfield (1350 m) kulminieren. Etwa in der Mitte des Staats hat das Gebirge eine Einsenkung, durch welche die Eisenbahn von Montpelier, im Becken des Connecticut, nach den fruchtbaren Ebenen am Champlainsee führt. Letzterer bildet für den Verkehr mit Kanada eine wichtige Wasserstraße und steht durch einen Kanal mit dem Hudsonfluß in Verbindung. Das Klima gilt für gesund trotz der erdrückenden Hitze im Sommer und trotz der strengen Winter. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt ungefähr 7° C. (im Sommer 17-19°). Die Thäler haben fruchtbaren Boden, im ganzen aber eignet sich das Land mehr für die Viehzucht. V. hat ein Areal von 24,772 qkm (450 QM.) und (1880) 322,286 Einw. (1870: 330,551) überwiegend englischer Abkunft. Die öffentlichen Schulen wurden 1886 von 71,667 Kindern besucht; an höhern Lehranstalten bestehen 2 Colleges. Die Landwirtschaft beschäftigte 1880: 46 Proz., die Industrie 22 Proz. der Bevölkerung. 1,072,000 Hektar waren 1880 landwirtschaftlich verwertet. Gebaut werden namentlich Hafer und Mais, etwas Weizen, Kartoffeln, Hopfen und Tabak. An Vieh zählte man 1889: 86,962 Pferde, 418,092 Rinder, 365,770 Schafe und 77,117 Schweine. Wichtig ist namentlich, die Käsefabrikation. Die Wälder liefern prächtiges Bauholz und auch Ahornzucker. Kupfer (1880: 24,000 Ztr.) und etwas Eisen werden gewonnen. Die Steinbrüche liefern Marmor und andre Bausteine. Die Industrie (1880: 2874 Anstalten mit 17,540 Arbeitern) ist ziemlich entwickelt. Am wichtigsten sind die Sägemühlen, Getreidemühlen, Wollfabriken (2084 Arbeiter), Fabriken für Herstellung von Wagen (zum Wiegen), Lederfabriken und Steinmetzwerkstätten. Die Eisenbahnen hatten 1889 eine Länge von 1528 km, und der Staat besaß 33 Seeschiffe von 4591 Ton. Gehalt. Die Einfuhr schätzte man (1887/88) auf 6,491,856 Dollar, die Ausfuhr auf nur 1,604,638 Doll. Die jetzige Konstitution des Staats rührt im wesentlichen von 1793 und 1836 her. Die gesetzgebende Gewalt ruht in den Händen einer General Assembly, bestehend aus einem Senat von 30 und einem Repräsentantenhaus von 240 Mitgliedern, welche, wie die obersten Exekutivbeamten, alle zwei Jahre gewählt werden. Dem Gouverneur zur Seite steht ein von der Assembly gewählter Rat (council). Die Richter des Obergerichts (Supreme court) werden von der Assembly ernannt und beziehen einen Gehalt von 2000 Doll. Außerdem bestehen Gerichtshöfe für Zivilsachen (courts of chancery), 14 Grafschaftsgerichte und Friedensgerichte. Die Finanzen sind in geordnetem Zustand; die Revenue betrug 1886: 518,461 Doll.; eine Staatsschuld ist nicht vorhanden. Der Verkauf von berauschenden Getränken unterliegt Einschränkungen, und der Verkäufer haftet für den von Betrunkenen angerichteten Schaden. Eine Irrenanstalt, ein Taubstummeninstitut, eine Besserungsanstalt und ein Waisenhaus werden vom Staat unterhalten. Politische Hauptstadt ist Montpelier. - Die erste Ansiedelung in V. wurde 1724 an Stelle der jetzigen Stadt Brattleboro' von Massachusetts aus gegründet; 1831 ließen sich die Franzosen am Champlainsee nieder. Von 1741 bis 1764 stritten sich New Hampshire und New York um den Besitz des Landes. Das britische Parlament erkannte 1764 die Ansprüche New Yorks an; aber die Ansiedler erklärten sich 1770 für unabhängig, und New York willigte endlich 1790 in diese Unabhängigkeit gegen Zahlung von 30,000 Doll. Am 4. März 1791 trat V. als souveräner Staat in die Union ein.

Vermooren, s. Vertäuen.

Vermut (Vermutte), in Italien Name eines Weißweins, in welchem die Blätter und Blüten von Wermut destilliert sind; am bekanntesten der V. di Torino.

Vermutung, s. Präsumtion.

Vern., bei naturwissenschaftl. Namen Abkürzung für Philipp Eduard de Verneuil, geb. 1805 zu Paris. Geolog und Paläontolog.

Vernageln des Geschützes, ein Geschützrohr durch Eintreiben eines vierkantigen, mit Widerhaken versehenen stählernen Nagels in das Zündloch gebrauchsunfähig machen, wenn man gezwungen ist, dasselbe in Feindes Hand fallen zu lassen; bei Hinterladungsgeschützen entfernt man statt dessen den Verschluß.

Vernageln eines Pferdes, beim Beschlagen der Pferde vorkommende Verletzung, wobei der Hufnagel nicht in der Hornwand bleibt, sondern weiter nach innen eindringt und den fleischigen Teil zwischen dem Horn und der Fleischwand (das sogen. Leben) verletzt, wodurch Lahmgehen, selbst starke Entzündung mit Eiterbildung herbeigeführt werden kann. Die Ursache des Vernagelns liegt entweder in ungeeigneter Lochung des Hufeisens, oder in schlechter Aufrichtung desselben, oder in dünnen Hufwänden, oder in einer unrichtigen Applikation des Hufnagels. Zur Behandlung des Vernagelns ist das Hufeisen von dem lahmen Fuß unverzüglich abzunehmen und die beschädigte Partie des Hufs so weit zu beschneiden, daß dieselbe nicht gedrückt wird. Darauf sind erweichende Umschläge um den Huf und Anfeuchtung desselben mit kaltem Wasser angezeigt.

Vernayaz, Dorf im schweizer. Kanton Wallis, an der Mündung des Trient in den Rhône und an der Walliser Eisenbahn, bekannt durch den blutigen Sieg