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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Vetiverwurzel; Veto; Vetschau; Vetter; Vetterli; Vetterli-Gewehr; Vettōnen

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Vetiverwurzel - Vettonen.

Bundesstaaten erteilt wird, berechtigt zur Führung des Titels »Tierarzt« und zur Ausübung der Praxis im ganzen Deutschen Reich. In den Grenzdistrikten gegen Österreich, Schweiz, Belgien, Holland etc. ist die Ausübung der tierärztlichen Praxis vertragsmäßig auch den benachbarten ausländischen Tierärzten gestattet. Die durchschnittliche Frequenz der Studierenden an den deutschen Tierarzneianstalten beträgt gegenwärtig (ohne die Hospitanten) in Berlin 450, wovon ein Drittel dem Militär angehört, in Hannover 220, in Dresden 80, in München 90, in Stuttgart 75 und in Gießen 20. [Litteratur.] Anatomie: Franck, Handbuch der Anatomie der Haustiere (2. Aufl., Stuttg. 1882); Gurlt, Handbuch der vergleichenden Anatomie der Haussäugetiere (6. Aufl. von Leisering und Müller, Berl. 1885); Leisering, Atlas der Anatomie des Pferdes und der übrigen Haustiere (2. Aufl., Leipz. 1885-88); Ellenberger, Histologie der Haussäugetiere (Berl. 1884 ff.). Physiologie: Müller, Lehrbuch der Physiologie der Haussäugetiere (Wien 1862); Weiß, Spezielle Physiologie der Haussäugetiere (2. Aufl., Stuttg. 1869); Schmidt-Mülheim, Grundriß der speziellen Physiologie der Haussäugetiere (Leipz. 1879). Über Gesundheitspflege schrieben unter andern: Haubner (4. Aufl., Dresd. 1881), Zürn (Leipz. 1877, 2 Bde.) u. Dammann (Berl. 1885). Pathologische Anatomie, Pathologie u. Therapie: Bruckmüller, Pathologische Zootomie (Wien 1869); Köhne, Handbuch der allgemeinen Pathologie (Berl. 1871); Röll, Lehrbuch der Pathologie und Therapie der Haustiere (5. Aufl., Wien 1885); Spinola, Handbuch der speziellen Pathologie und Therapie (2. Aufl., Berl. 1863); Haubner, Die innern und äußern Krankheiten der landwirtschaftlichen Haussäugetiere (10. Aufl. von Siedamgrotzky, das. 1889); Friedberger und Fröhner, Lehrbuch der speziellen Pathologie und Therapie (2. Aufl., Stuttg. 1888-89, 2 Bde.); Dieckerhoff, Lehrbuch der speziellen Pathologie und Therapie (Berl. 1888, Bd. 1); Gerlach, Lehrbuch der allgemeinen Therapie der Haustiere (2. Aufl., das. 1868); Ellenberger, Lehrbuch der allgemeinen Therapie der Haussäugetiere (das. 1885); Siedamgrotzky und Hofmeister, Anleitung zur mikroskopischen und chemischen Diagnostik der Krankheiten der Haustiere (2. Aufl., Dresd. 1884); Martin und Schlampp, Klinische Terminologie der Tierheilkunde (Wiesbad. 1887). Über Chirurgie schrieben: Hertwig (3. Aufl., Berl. 1873), Forster (2. Aufl., Wien 1873), Hering (4. Aufl. von Vogel, Stuttg. 1885); über Geburtshilfe: Harms (2. Aufl., Hannov. 1884); Franck (2. Aufl., Berl. 1887); Zürn, Die Schmarotzer auf und in dem Körper unsrer Haussäugetiere (2. Aufl., Weim. 1882, 2 Tle.). Die Arzneimittellehre behandelten: Hertwig (5. Aufl., Leipz. 1872); Vogel (3. Aufl., Stuttg. 1886); Erdmann und Hertwig, Rezeptierkunde (4. Aufl., Berl. 1881); Müller, Veterinär-, Rezeptier- und Dispensierkunde (das. 1885). Staatstierheilkunde: Haubner, Handbuch der Veterinärpolizei (Dresd. 1869); Gerlach, Handbuch der gerichtlichen Tierheilkunde (2. Aufl., Berl. 1873); »Encyklopädie der gesamten Tierheilkunde und Tierzucht« (hrsg. von Koch, Wien 1885 ff.). Vgl. Eichbaum, Grundriß der Geschichte der Tierheilkunde (Berl. 1885); Postolka, Geschichte der Tierheilkunde (2. Aufl., Wien 1886); Barański, Geschichte der Tierzucht u. Tiermedizin im Altertum (das. 1886); Schötz, Litteratur der Veterinärwissenschaft (Berl. 1889). Zeitschriften: »Archiv für wissenschaftliche und praktische Tierheilkunde« (Berl.), »Deutsche Zeitschrift für Tiermedizin und vergleichende Pathologie« (Leipz.), »Repertorium für Tierheilkunde« (Stuttg.), »Wochenschrift für Tierheilkunde und Viehzucht« (Augsb.), »Berliner tierärztliche Wochenschrift« (Berl.).

Vetiverwurzel, s. Andropogon.

Veto (lat., »ich verbiete«), Formel, durch welche im alten Rom ein Volkstribun durch einseitigen Widerspruch einen Senatsbeschluß für ungültig erklären konnte; daher Bezeichnung für die Befugnis, durch Widerspruch einen Beschluß zu entkräften und die Ausführung desselben zu hindern. Ist damit das Ergebnis eines Beschlusses gänzlich beseitigt, so ist das V. ein unbedingtes oder absolutes; kann aber durch Einlegung des V. ein Beschluß in seinen Folgen nur aufgeschoben, bei gleichmäßiger Wiederholung aber später nicht nochmals abgelehnt werden, so ist es ein bedingtes oder suspensives V. Im ehemaligen Königreich Polen ward das zuerst 1652 gegebene Beispiel durch Gesetz als förmliches Recht festgestellt, daß auf dem Reichstag ein einzelner Landbote durch seinen Widerspruch (»Nie poz walam«, »Ich erlaube es nicht«) die von den übrigen Mitgliedern genehmigten Beschlüsse ungültig machen konnte. Im frühern Deutschen Reich hatte der Kaiser den Beschlüssen des Reichstags gegenüber ein absolutes V., während nach der gegenwärtigen Reichsverfassung die Gesetze durch den übereinstimmenden Mehrheitsbeschluß des Bundesrats und des Reichstags zu stande kommen, ohne daß dem Kaiser als solchem auch nur ein suspensives V. zustände, wie dies im Interesse der Machtstellung des Kaisers von manchen Seiten gewünscht worden ist. Auch dem Präsidenten der nordamerikanischen Union steht nämlich ein suspensives V. zu, und ein solches sollte auch nach der Reichsverfassung von 1849 dem deutschen Kaiser eingeräumt werden. In England steht der Krone verfassungsmäßig, wenn auch nur äußerst selten geübt, das Recht des absoluten V. zu, für welches die höfliche Formel: »Le roi s'avisera« gebräuchlich ist.

Vetschau, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Frankfurt, Kreis Kalau, an der Linie Berlin-Görlitz der Preußischen Staatsbahn, hat eine evang. Kirche, ein Schloß, Flachsspinnerei, Jute- und Leinenweberei, Fabrikation landwirtschaftlicher Maschinen und (1885) 2673 Einw.

Vetter, s. v. w. Geschwisterkind (Kousin); weibliche Verwandte dieser Art heißen Base oder Muhme (Kousine). V. wird dann auch jeder entfernte Verwandte genannt; auch ist es der Titel, womit Fürsten einander anreden.

Vetterli, Friedrich, Techniker, geb. 21. Aug. 1822 im Kanton Thurgau, arbeitete als Büchsenmacher in Frankreich und England, trat dann in den Dienst der Schweizerischen Industriegesellschaft zu Neuhausen und wurde Direktor der Waffenfabrik daselbst. Er konstruierte ein Magazingewehr für die Schweiz, einen Einlader für Italien und veränderte das französische Gras-Gewehr in ein Magazingewehr. V. starb 21. Mai 1882 in Neuhausen.

Vetterli-Gewehr, s. Handfeuerwaffen, S. 106.

Vettōnen, iberisches Volk im alten Hispanien, auf dem Hochland zwischen Durius und Tagus (dem jetzigen Estremadura) wohnend; sie besaßen zahlreiche Schafherden, und ihre Schafzucht war berühmt. Ihre Hauptstadt war Salmantica (jetzt Salamanca). Sie standen in enger politischer Verbindung mit den westlich wohnenden Lusitanern und wurden gleichzeitig mit diesen von den Römern unterjocht.