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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Waadt

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Waadt (Geschichte).

Thätigkeit; sogar die meisten Handwerksarbeiten sind Deutschen, Franzosen und Savoyarden überlassen. Fast zahllos sind die Erziehungsinstitute und Kurorte der W., unter denen namentlich Bex, Montreux, Vevey und Lausanne einen altbewährten Ruf haben. In Bezug auf geistige Bildung gehört W. zu den regenerierten Kantonen. In Lausanne bestehen eine Akademie (seit 1536), die 1888 in eine Universität erweitert wurde, ein Collège, ein Lehrerseminar (seit 1833) und ein Lehrerinnenseminar (seit 1837). Die öffentlichen Bibliotheken des Kantons (die bedeutendste in Lausanne) zählen zusammen gegen 300,000 Bände. Es bestehen eine reichdotierte und musterhaft eingerichtete Blindenanstalt, 2 Taubstummenanstalten, eine Rettungsanstalt u. a. Die waadtländische Verfassung, 15. Dez. 1861 vom Volk angenommen, hat 1872 eine wesentliche Partialrevision und 1. März 1883 eine Neugestaltung erfahren: W. ist der Reihe der rein demokratischen Schweizerkantone beigetreten in dem Sinn, daß die Gesetze und Dekrete auf das Begehren von 6000 Votanten, ferner die Initiativvorschläge von 6000 Aktivbürgern und alle Gesetze und Beschlüsse, die eine außerordentliche Ausgabe von mehr als 500,000 Frank nach sich ziehen, der Volksentscheidung (Referendum) unterliegen. Die gesetzgebende Behörde ist der Grand Conseil, welcher auf je vier Jahre erwählt wird, je ein Mitglied auf 300 Wähler; die Exekutive ist dem Conseil d'État übertragen, der vom Grand Conseil ebenfalls auf vier Jahre erwählten Regierung. Die höchste Instanz im Justizwesen übt das Tribunal cantonal, auf gleiche Art gewählt, aber mit 9 Mitgliedern. Für die Kriminaljustiz ist das Institut der Jury gewährleistet. Der Kanton ist in 19 Bezirke geteilt und deren Verwaltung je einem Préfet übertragen; auch hat jeder Bezirk sein Tribunal. Hauptstadt ist Lausanne. Die Staatseinnahmen betrugen 1887: 6,807,989 Fr., die Ausgaben 6,455,018, also Überschuß der erstern 352,971 Fr. Der stärkste Betrag in Einnahmen, mit über 2,450,000 Fr., fällt auf die Steuern; in den Ausgabeposten zeigen Unterricht und Kultus eine Summe von 1,510,580 Fr., dann folgen Finanzen und öffentliche Arbeiten mit je 1 Mill. Fr. Die Aktiven des Kantons betrugen Ende 1887: 20,077,736 Fr., die Passiven 14,219,185, also Überschuß des Aktivvermögens 5,858,551 Fr.

[Geschichte.] Der jetzige Kanton W. bildete das Kernland des römischen Helvetien; Avenches (Aventicum), Nyon (Noviodunum), Lausanne (Lausonna), Vevey (Vibiscus) und Yverdon (Eburodunum) waren ansehnliche Städte. Die Einfälle der Germanen machten dieser Blüte ein Ende; schon 260 wurde Avenches von den Alemannen zerstört, und um 470 besetzten die Burgunder das Land, mit denen es 534 unter fränkische Herrschaft kam. Unter dieser bildete W. mit Neuenburg und einem Teil des Kantons Freiburg die seit 766 urkundlich erwähnte große Grafschaft Waldgau (pagus Waldensis), woher das französische Vaud und das korrumpierte W. 888 wurde W. ein Bestandteil des neuburgundischen Reichs, mit welchem es 1032 an Deutschland fiel. Nach dem Aussterben der Zähringer bemächtigte sich Graf Peter von Savoyen (1232-68) durch Kauf und Eroberung der W.; nur Lausanne konnte als bischöfliche Stadt seine Reichsunmittelbarkeit bewahren. Infolge des Bündnisses der Herzogin Jolanthe mit Karl dem Kühnen wurde W. der Hauptschauplatz der Burgunderkriege 1475 und 1476 und dadurch, daß Bern und Freiburg die in denselben eroberten Städte Murten, Grandson, Orbe und Echallens als »gemeine« Herrschaften behielten, die Vereinigung des Landes mit der Schweiz angebahnt. Unter Berns Schutz führten Farel und Viret seit 1526 die Reformation in der W. ein, und als der Herzog von Savoyen Genf, die Verbündete Berns, bedrängte, bemächtigte sich dieses mit Unterstützung Freiburgs 1536 derselben gänzlich; auch Lausanne, obwohl Reichsstadt und seit 1525 im Bund mit Bern, mußte ihm huldigen. Im Vertrag zu Lausanne 30. Okt. 1564 trat Savoyen die W. förmlich an Bern ab. Im ganzen fühlte sich das Land unter bernischer Verwaltung glücklich; ein Aufstandsversuch des Majors Davel, eines Mannes von erprobter Tapferkeit und edelster Gesinnung, fand keinen Anklang und führte den Urheber aufs Schafott (24. April 1723). Die französische Revolution rief jedoch in der W. die Sehnsucht nach Befreiung vom Joch Berns wach; die Flugschriften und Zeitungsartikel Laharpes (s. d. 2) sowie die brutale Härte, womit Bern die Manifestationen der »Patrioten« bestrafte, steigerten die Unzufriedenheit. Die Verletzung der in dem von Frankreich garantierten Lausanner Vertrag von 1564 festgestellten Freiheiten der W. durch Bern bildete den Vorwand der französischen Invasion in die Schweiz 1798. Sobald die französischen Truppen an der Grenze erschienen, erhob sich ein allgemeiner Aufstand in der W., und dieselbe wurde 23. Jan. zur »lemanischen Republik« erklärt, welche dann als Kanton Leman ein Departement der Helvetischen Republik bildete. Die Mediationsakte machte daraus 1803 den souveränen Schweizerkanton W. mit repräsentativ-demokratischer Verfassung, welcher durch den Einfluß des Kaisers Alexander 1814 seine Selbständigkeit behauptete. Auch in der W. machte sich indes die Restauration bemerklich, insofern durch komplizierte Wahlformen die repräsentative Demokratie einer Oligarchie angenähert wurde. Am 17. Dez. 1830 nötigte das in Lausanne zusammengeströmte Volk den Großen Rat zur Einberufung eines Verfassungsrats dessen Werk allgemeines Stimmrecht und unmittelbare Wahlen einführte und 25. Mai 1831 vom Volke genehmigt wurde. Die doktrinäre Haltung der Behörden in der Jesuitenfrage rief 14./15. Febr. 1845 eine neue Erhebung hervor, welche Staatsrat und Großen Rat zur Abdankung zwang und die Verfassung durch Verkürzung der Amtsdauern, Einführung des fakultativen Referendums etc. in demokratischem Sinn modifizierte. Als eine Anzahl Pfarrer für ihre Weigerung, bei der Volksabstimmung über die Verfassung eine Proklamation der neuen Regierung zu verlesen, mit Suspension bestraft wurden, reichten 184 Geistliche ihre Dimission ein und gründeten unter der Leitung Vinets und Monnards eine vom Staat getrennte Freie Nationalkirche (Église libre évangélique), welche anfänglich von dem durch Druey geleiteten radikalen Staatsrat und dem Volk arge Unbilden erfuhr. 1861 jedoch vereinten sich Konservative und Ultraradikale, um durch eine Verfassungsrevision die aus Drueys Gesinnungsgenossen bestehende Regierung zu stürzen und dem Zwange gegen die Freie Kirche ein Ende zu machen, ohne daß das neue, 15. Dez. d. J. angenommene Grundgesetz die Verfassung wesentlich verändert hätte. Die »freie Kirche« zählt gegenwärtig etwa 4000 erwachsene Mitglieder und 50 Pastoren. In der jüngsten Zeit zeigte W. eine nur durch seine traditionelle Abneigung gegen die ehemalige Herrscherstadt Bern zu erklärende Feindseligkeit gegen alle Zentralisationsbestrebungen in der Eidgenossenschaft, welche den sonst radikalen Kanton 1872 zur Allianz mit den Ultramontanen führte. Dennoch bestimmte die Bundesversammlung im Juni