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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Zugarbeit; Zugbrücke; Züge; Zügel; Zuger See; Zugführer; Zuglinie; Zugmesser

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Zugarbeit - Zugmesser.

für 1887 weist an Einnahmen 285,655 Frank (darunter Steuern und Abgaben 163,000 Fr.), an Ausgaben 275,067 Fr., also eine Mehreinnahme von 10,588 Fr., auf. Ende 1887 betrug das Staatsvermögen netto 392,495 Fr.

Die gleichnamige Hauptstadt, am Fuß des fruchtbaren Zuger Bergs und an der Bahnlinie Zürich-Luzern gelegen, von Wein- und Obstpflanzungen und Wiesen umgeben, hat 6 Kirchen (darunter die außerhalb der Stadt gelegene Kirche St. Michael, die Kirche St. Oswald mit phantastisch dekoriertem Portal), ein Kapuziner- und ein Franziskanerkloster, ein schönes Kantonsspital, ein Zeughaus mit geschichtlich merkwürdigen Waffenstücken, Baumwollweberei, Metallwaren- und Tabaksfabrikation und (1888) 5160 Einw. Die Stadt, auf dem Delta der Lorze und kleinerer Bäche gelegen, hat durch wiederholte Ufereinstürze einen traurigen Ruf erlangt. Am 4. März 1435 versank die »niedere Gasse« der Altstadt, mit 26 Häusern; etwa 60 Personen verloren dabei das Leben. In wiederholten Versenkungen stürzte 5. Juli 1887 eine Fläche von mehr als 9000 qm ein mit über 20 Gebäuden der »Vorstadt«, und 11 Personen verunglückten dabei. Als primäre Ursache des Unglücks ergab die Untersuchung das Vorhandensein einer ausgedehnten, mächtigen Lage weichen Schlammsandes unter jüngerm, festerm aufgelagerten Boden von bloß wenigen Metern Mächtigkeit. Der Schade wurde amtlich auf ca. 718,000 Fr. geschätzt; die Liebesgaben betrugen 690,752 Fr., wovon 616,000 zur Verteilung gelangten, der Rest als Beitrag zu den kostspieligen Sanierungsarbeiten diente (vgl. den amtlichen Bericht: »Die Katastrophe von Z.«, Zürich 1888). Nordöstlich, am Menzinger Berg, liegt die besuchte Kaltwasserheilanstalt Schönbrunn (698 m).

Geschichte. Die Stadt Z., aus einem Hof der Grafen von Kyburg entstanden, kam 1272 durch Kauf an die Habsburger, welche auch grundherrliche Rechte in Ägeri, Baar und Menzikon sowie die Vogtei über die vier Orte besaßen. Alle diese Rechte und Besitzungen machten das »Amt« Z. aus; im Gegensatz zur Stadt hießen die drei Dorfgemeinden das »äußere« Amt. Als 1351 Krieg zwischen Österreich und den Eidgenossen ausbrach, nahmen letztere nach 18tägiger Belagerung die Stadt ein und schlossen mit ihr und dem Amt 27. Juni 1352 ein ewiges Bündnis. Zwar mußte Z. wie Glarus infolge des Regensburger Friedens 1355 der Herrschaft wieder huldigen, aber 1364 besetzten es die Schwyzer aufs neue, und durch den Sempacher Krieg wurde seine Unabhängigkeit festgestellt. Da der Bund nicht bloß mit der Stadt, sondern auch mit den drei Dorfgemeinden geschlossen worden war, die ihre Gleichberechtigung eifersüchtig wahrten, so zählte der eidgenössische Ort Z. nicht zu den »Städten«, sondern zu den »Ländern« und besaß auch eine völlig demokratische Verfassung mit Landsgemeinde. Das übrige Gebiet des jetzigen Kantons (Walchwyl, Cham etc.) war dagegen ein erworbenes Unterthanenland der Stadt. Z. schloß sich stets aufs engste den Waldstätten an, nahm teil an ihren Kämpfen gegen die Reformierten sowie an ihrem Söldnergewerbe und wurde 1798 mit ihnen zu dem helvetischen Kanton Waldstätten verschmolzen. Die Mediationsakte gab ihm 1803 seine Selbständigkeit wieder; 1846-1847 nahm es teil am Sonderbund, kapitulierte aber schon 21. Nov. vor den entscheidenden Kämpfen, worauf es 1848 seine Landsgemeinde mit einer Repräsentativverfassung vertauschte. Durch die Verfassungsrevision vom 22. Dez. 1873 wurde das Veto und die Initiative eingeführt. Seit 1870 wieder von den Ultramontanen regiert, verhielt es sich fast ausnahmslos ablehnend gegen die Bundesgesetzgebung. Vgl. Stadlin, Die Geschichte des Kantons Z. (Luzern 1819-24, 4 Tle.); Renaud, Beitrag zur Staats- und Rechtsgeschichte des Kantons Z. (Pforzh. 1847).

Zugarbeit (gezogene Arbeit), das Weben gemusterter Stoffe mittels des Harnisches oder der Jacquardmaschine; auch das auf solche Art hergestellte Gewebe.

Zugbrücke, s. Brücke, S. 498 f.

Züge in Feuerwaffen, s. Handfeuerwaffen, S. 103, und Geschütz, S. 215.

Züge, s. Davos.

Zügel, s. Zaum.

Zügel, Heinrich, Maler, geb. 22. Okt. 1850 zu Murrhard (Württemberg), bildete sich seit 1869 auf der Kunstschule in Stuttgart zum Genre- und Tiermaler aus, verweilte 1873 einige Zeit in Wien und nahm dann seinen Aufenthalt in München. Er malt vorzugsweise Darstellungen von Nutz- und Haustieren in Verbindung mit Menschen, bisweilen in einer dramatisch zugespitzten Situation oder in humoristischer Auffassung. Von seinen Bildern sind die hervorragendsten: das Ochsengespann, die vor dem Gewitter flüchtende Herde, ein durchgehender Stier, Schafe im Erlenhain (Berliner Nationalgalerie), Ochsen am Pflug, Niemand daheim!, Frühlingssonne und Herbstsonne.

Zuger See, der 38½ qkm große See des schweizer. Kantons Zug, den die Lorze mit dem alpinen Ägerisee, abwärts mit der Reuß (-Aare) verbindet, ist 13,5 km lang und 4,5 km breit, liegt 417 m ü. M. am Nordfuß des Rigi und erreicht angeblich eine Tiefe von 360 m. Durch die bewaldete Halbinsel des Kiemen und die gegenüber vortretende Nase wird der See in den bergumrahmten, tiefern und grünen Ober- und den flachern, breitern und blauen Untersee geteilt, mit welchem er aus der Voralpenwelt in die Hochebene hinaustritt. Ein geschätzter Bewohner des Sees ist das Zuger Röteli, eine sehr schmackhafte Forellenart. Einer der besuchtesten Zugänge des Rigi, bekam der See doch erst 1852 Dampfschiffahrt; die Eröffnung der ersten Rigibahn (Viznau-Kulm, 1871) rief ein ähnliches Unternehmen von dieser Seite ins Leben. Der schwyzerische Landungsplatz Arth ist (seit 1875) mit Oberarth durch eine kurze Thallinie verbunden; dann beginnt die Bergbahn Oberarth-Goldau-Klösterli-Staffel-Kulm, etwa 9,8 km lang. Die beiden Endpunkte der ganzen Bahn haben 1330 m Niveaudifferenz; die Steigung erreicht 200 pro Mille. Über die Ufersenkungen des Sees s. Zug, S. 985.

Zugführer (Oberschaffner), im Eisenbahnverkehr der Oberbefehlshaber eines Zugs, solange derselbe in Bewegung ist. Die Z. treffen die Anordnung der Wagen, geben dem Lokomotivführer das Zeichen zur Abfahrt, notieren die Fahr- und Aufenthaltszeiten, lassen in außergewöhnlichen Fällen die nötigen Zeichen geben, kontrollieren die Funktionen der Schaffner, insbesondere deren Behandlung der Billets, überwachen den Zustand der Wagen und führen die Rapporte über den Gesamtverlauf der Fahrt. Auf den Stationen hat der Z. die Anordnungen des dienstthuenden Stationsbeamten zu befolgen und darf namentlich den Zug nicht ohne Genehmigung des letztern abfahren lassen. Über Z. im Militärwesen s. Zug und Führer. In Österreich ist Z. eine Unteroffizierscharge, entsprechend etwa dem Sergeanten.

Zuglinie, s. Traktorie.

Zugmesser, Apparat zur Ermittelung des Luftzugs in Feuerungsanlagen, namentlich im Schorn-^[folgende Seite]