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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Zürichsee; Zurita; Zurstrassen; Zurückbehaltungsrecht

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Zürichsee - Zurückbehaltungsrecht.

entschiedenes Übergewicht der Liberalen über die Demokraten, von denen sich außerdem die Sozialdemokraten als besondere Fraktion ausgeschieden hatten, freilich nur um dadurch ihrer vollständigen Bedeutungslosigkeit inne zu werden. Vgl. Werdmüller, Memorabilia Tigurina (Zürich 1780-90, 2 Bde.); Hirzel, Jahrbücher der Stadt Z. (das. 1814 bis 1819, 5 Bde.); Meyer v. Knonau, Der Kanton Z. (St. Gallen 1844-46, 2 Bde.); Bluntschli, Staats- und Rechtsgeschichte der Stadt und Landschaft Z. (2. Aufl., Zürich 1856, 2 Bde.); Derselbe, Geschichte der Republik Z. (das. 1847-48, 2 Bde.; Bd. 3 von Hottinger, 1856); Vogel, Die alten Chroniken oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Z. (das. 1845); Derselbe, Memorabilia Tigurina 1840-50 (das. 1853; Fortsetzung von Escher: 1850-60, das. 1870); Vögelin, Das alte Z. (2. Aufl. 1878 ff., 2 Bde.); »Züricher Taschenbuch« (das. 1858-1863, 1878-83); v. Wyß, Geschichte der Abtei Z. (das. 1851-58); Leuthy, Geschichte des Kantons Z. 1831 bis 1840 (das. 1845); Dändliker, Der Ustertag und die politische Bewegung der 30er Jahre im Kanton Z. (das. 1881); »Urkundenbuch der Stadt u. Landschaft Z.« (hrsg. von Escher und Schweizer, das. 1889 ff.).

Zürichsee, ein halbmondförmig gekrümmtes Seebecken der schweizer. Hochebene, das 87,78 qkm große Bassin der Linth, die als Limmat den See wieder verläßt, hat eine Länge von 39,7 km, ist zwischen Stäfa und Richterswyl fast 4,5 km breit, zwischen Thalwyl und Herrliberg 143 m tief und liegt 409 m ü. M. Er ist einer der anmutigsten und belebtesten Seen der Schweiz; 14 Dampfschiffe, darunter auch Salondampfer, Schraubenboote und ein Schleppdampfer, sowie eine Menge Segelschiffe besorgen den Transport von Personen und Waren. Hübsche Ortschaften umsäumen den See, eine ununterbrochene Doppelstadt bildend; zwischen den Häusergruppen erblickt man Obstgärten, Wiesen, Äcker und Weinberge in lieblichem Wechsel, und von der Höhe der Uferberge schaut der Wald ernst, vom Hintergrund her der Schneegebirgskranz feierlich auf die heitere Welt herab. Aus den Fluten tauchen die liebliche Insel Ufenau und das kleine Nachbareiland Lützelau. Ein Bahndamm führt über die Enge, welche das Kopfende einer vorweltlichen Moräne bezeichnet, von Rapperswyl (s. d.) nach Hurden und trennt so den teilweise schilfbewachsenen, zwischen den Kantonen St. Gallen und Schwyz eingebetteten Obersee von dem im Kanton Zürich liegenden Rumpfkörper ab. Als sein Uferland sind, abgesehen von Zürich und seinen Nachbargemeinden, rechterseits der Züricher Bezirk Meilen und der St. Galler Seebezirk, linkerseits der Züricher Bezirk Horgen und die Schwyzer Bezirke March und Höfe anzusehen, im ganzen eine Bevölkerung von 150,000 Seelen repräsentierend. Der Obersee friert fast alljährlich zu, der Untersee seltener, zum letztenmal 1880/81, wo auf der Eisfläche ein außerordentlich buntes und bewegtes Leben sich entwickelte. Eine eigne Erscheinung ist im Frühling das sogen. Blühen, wobei sich der See mit einem gelblichen oder schmutzig weißlichen Schaum bedeckt, der teils von Infusorien, teils vom Blütenstaub verschiedener Pflanzen herrührt. Für die Schiffahrt ist der See ohne Gefahr, da überall gute Landungsplätze sich finden. Er nährt an 30 Arten von Fischen, unter denen der Hecht der größte, die Lachsforelle und die Trüsche die geschätztesten sind. Längs des Obersees zieht bereits seit 1859 die Eisenbahnstrecke Rapperswyl-Uznach hin; 1875 ward die linksuferige Seebahn Zürich-Horgen-Richterswyl-Lachen (Glarus) eröffnet, 1877 die Zweigbahn Wädenswyl-Einsiedeln, gegenwärtig ist auch die rechtsuferige Zürichseebahn im Bau. Bei Meilen entdeckte man 1854 die erste der Pfahlbauten, die seither in den Schweizerseen aufgefunden worden sind.

Zurita, Geronimo, span. Geschichtschreiber, geb. 1512 zu Saragossa, erhielt in Alcalá seine Bildung und ward 1547 von den aragonischen Ständen als Geschichtschreiber des Landes angestellt. Als Frucht seiner Forschungen, namentlich auf Reisen durch Aragonien, Italien und Sizilien, erschienen seine trefflichen »Anales de la corona de Aragon« (Sarag. 1562-79, 6 Bde.), die von den ältesten Zeiten bis auf Ferdinand gehen. Er starb 1580. - Sein Sohn Geronimo Z. de Olivan besorgte von den ersten Bänden der »Anales« 1585 eine neue Ausgabe; das ganze Werk erschien 1610 in 6 Bänden zu Saragossa und in 7 Bänden 1669, ein Auszug von Z. selbst unter dem Titel: »Indices rerum ab Aragoniae regibus gestarum« (Sarag. 1578; wieder abgedruckt in Schotts »Hispania illustrata«, Bd. 3).

Zurstrassen, Melchior, Bildhauer, geb. 28. Dez. 1832 zu Münster (Westfalen), kam 1850 in das Atelier des Bildhauers Imhof in Köln, schuf hier 1853 die 14 Stationen in Hochrelief, die Rauchs Aufmerksamkeit auf sich zogen und ihn veranlaßten, Z. in sein Atelier zu nehmen. So kam er 1854 nach Berlin und führte dort unter anderm für Friedrich Wilhelm IV. eine Bronzestatue des Großen Kurfürsten als zehnjährigen Knaben aus. 1857 ging er nach Rom, wo er auch archäologische Studien trieb und einen römischen Hirten schuf, der ihm in Berlin ein dreijähriges Stipendium für Italien einbrachte, so daß er abermals nach Rom gehen konnte. 1862 ließ er sich in Berlin nieder, wo unter anderm eine Siegessäule zum Andenken an das Jahr 1866, 28 Porträtreliefs von Vertretern der Wissenschaften für die Bibliothek des Berliner Rathauses und zwei Reliefs für das Denkmal auf Alsen entstanden. Nachdem er von 1870 bis 1875 als Professor an der Kunstschule zu Nürnberg gewirkt hatte, ging er in gleicher Eigenschaft an die Kunstakademie in Leipzig. Hier führte er die schon in Rom entworfene Gruppe einer Caritas in Marmor sowie zahlreiche Porträtbüsten aus und nahm an der Ausschmückung der neuen Anbauten des Museums in Leipzig teil. Er hat sich auch durch einen Restaurationsentwurf der Venus von Milo bekannt gemacht.

Zurückbehaltungsrecht (Retentionsrecht), die Befugnis, eine schuldige Leistung so lange vorzuenthalten, bis ein damit zusammenhängender Gegenanspruch befriedigt ist. Die wichtigsten Fälle der Retention (Vorenthaltung, Zurückbehaltung) sind das Z. des Vermieters an dem Mobiliar des Mieters wegen der Ansprüche des erstern auf rückständiges Mietgeld und das Z. des Geschäftsführers wegen der auf die Sache des Auftraggebers gemachten Aufwendungen. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs hebt diese beiden Fälle zwar nicht besonders hervor; aber er stellt (§ 233) den allgemeinen Satz auf: »Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf welchem seine Verpflichtung beruht, gegen den Gläubiger einen fälligen Anspruch, oder steht ihm, wenn seine Verpflichtung auf Herausgabe eines Gegenstandes gerichtet ist, ein solcher Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines durch den letztern ihm zugefügten Schadens zu, so ist er zur Zurückbehaltung der geschuldeten Leistung berechtigt«. Dagegen gibt der Entwurf (§ 914) dem Finder einer Sache ausdrücklich ein Z. wegen des Fundlohns und auch wegen Aufwendun-^[folgende Seite]