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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Zutphen; Zuversicht; Zuwachs; Zuwachsbohrer; Zuwachsung; Zuyderzee; Zwang

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Zutphen - Zwang.

mitteln. Bei amtlichen Zustellungen ist dies stets der Fall. Die Z. kann in jeder Ortschaft geschehen, wo der Empfänger (Insinuat) angetroffen wird. Hat er jedoch in dieser Ortschaft eine Wohnung oder ein Geschäftslokal, so darf er außerhalb derselben die Annahme verweigern. Wird der Adressat in seiner Wohnung oder im Geschäftslokal nicht angetroffen, so kann der Gerichtsvollzieher, resp. Postbote an andre Personen, namentlich an Familienangehörige, die Z. vornehmen (Ersatzzustellung). Bei unbegründeter Weigerung der Annahme läßt er das Schriftstück einfach zurück. Öffentliche Z. ist statthaft bei unbekanntem Aufenthaltsort des Empfängers. Sie geschieht durch Anheften einer beglaubigten Abschrift an die Gerichtstafel und bei Ladungen durch Veröffentlichung im Reichsanzeiger und im Amtsblatt. Z. im Ausland erfolgt im Weg des Ersuchens an die auswärtige Behörde (Requisition). Über die Z. wird vom Gerichtsvollzieher oder Postboten eine Zustellungsurkunde (nach Formular) aufgenommen und zu den Akten gegeben. Eine zweite Ausfertigung erhält der Adressat mit dem zu behändigenden Schriftstück. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 152 ff.

Zutphen (spr. süttfen), früher befestigte Stadt in der niederländ. Provinz Gelderland, am Einfluß der Berkel in die Yssel, Knotenpunkt der Eisenbahnen Arnheim-Salzbergen (mit Abzweigung nach Zwolle) und Amsterdam-Winterswijk, hat 6 Kirchen (darunter die St. Walpurgiskirche aus dem 12. Jahrh.), ein Bezirksgericht, ein Gymnasium, höhere Bürgerschule, Papierfabriken, Öl-, Zement- und Schneidemühlen, lebhafte Schiffahrt, Holzhandel, starke Vieh- und Getreidemärkte und (1889) 17,004 Einw. Im N. von Z. liegt die Ackerbaukolonie Niederländisch-Mettray, für jugendliche Verbrecher ev. Konfession bestimmt. - Z. bestand schon im 10. Jahrh. als Stadt und war damals Sitz eigner Grafen, die 1021 Vasallen der Bischöfe von Utrecht wurden und 1107 ausstarben, worauf Z. an die Grafen von Geldern fiel. Im niederländischen Freiheitskrieg ergriff es die Partei der Patrioten und wurde von Alba 1572 erobert, der viele Bürger hinrichten ließ. Erst 1591 bemächtigte sich Moritz von Oranien der Stadt durch Kriegslist. Z. verblieb hierauf bei der Republik der Vereinigten Niederlande. 1672 eroberten es die Franzosen unter dem Herzog Philipp von Orléans und schleiften es, die Werke wurden aber wiederhergestellt. 1795 fiel Z. ohne Widerstand in die Hände der Franzosen, und auch 1813 ward es bei der Schwäche der Besatzung (300 Mann) 24. Nov. beim ersten Erscheinen der Preußen eingenommen.

Zuversicht (Fiducia) unterscheidet sich von Einsicht dadurch, daß die letztere auf objektive, für jedermann, jene dagegen auf subjektive, nur für den Zuversichtlichen ausreichende Gründe gestützt ist.

Zuwachs, forsttechnisch die Mehrung der Holzmasse eines Baums oder Bestandes, welche aus der Bildung des jährlichen Holzringes sich ergibt. Der Z. erfolgt einmal in der Richtung der Achse des Baums, indem der Jahrestrieb der Achsenlänge (Höhe) alljährlich hinzutritt (Höhenzuwachs), sodann senkrecht auf die Achse als Stärkemehrung (Durchmesserzuwachs). Der Massenzuwachs eines Stammes im ganzen bildet einen unregelmäßigen Hohlkegel von wechselnder Gestaltung, welcher die Bauform bedingt. Der Höhen- und Stärkezuwachs werden durch die Längeneinheit, der Massenzuwachs durch die Kubikeinheit (Festmeter, d. h. 1 cbm feste, jedoch nicht porenlose Holzmasse) gemessen. Die Gesamtheit des an allen Bäumen eines Bestandes erfolgenden Zuwachses ist der Bestandszuwachs. Nach der Zeit, auf welche der Z. bezogen wird, sind zu unterscheiden: jährlicher Z., d. h. der Z. für ein Jahr, u. periodischer Z., d. h. der Z. für eine Mehrheit von Jahren. Der jährliche Z. zerfällt wieder in den laufend jährlichen Z., d. h. den in einem bestimmten Jahr erfolgenden Z., und in den Durchschnittszuwachs, d. h. den im jährlichen Durchschnitt für eine Reihe von Jahren erfolgenden Z. Die wichtigste Art des Durchschnittszuwachses ist der Haubarkeits-Durchschnittszuwachs, welcher sich ergibt, wenn die Holzmasse eines im Haubarkeitsalter stehenden Baums oder Bestandes durch das Haubarkeitsalter dividiert wird.

Zuwachsermittelung. Um den Längenzuwachs zu ermitteln, mißt man entweder bei liegenden Nadelholzstämmen die Länge der n letzten Jahrestriebe, oder bei stehenden Stämmen die jetzige Höhe und die Höhe vor einem oder n Jahren mittels eines Höhenmessers (Dendrometer oder Hypsometer); bei den Laubhölzern kann man den Höhenzuwachs am stehenden Stamm nicht unmittelbar messen; an liegenden Stämmen findet man den Höhenzuwachs ziemlich genau, wenn man dieselben in 1 m lange Sektionen zerschneidet und auf den Schnittflächen die Jahresringe zählt. Man ermittelt so die Höhe des Stammes auf den einzelnen Altersstufen und darauf den Höhenzuwachs. Bei Berechnung des Stärkezuwachses bedient man sich an stehenden Stämmen eines Zuwachsbohrers, eines Hohlbohrers, der einen Span aus dem Baum bohrt, den man dann mittels eines Maßstäbchens absticht und auszieht (Zuwachsbohrer von Preßler in Tharant). Der Span wird mit Anilin oder Eisenchlorid etwas gefärbt, damit die Jahresringe besser hervortreten, und es werden dann die einzelnen Jahrringbreiten genau gemessen. Das Bohrloch im Baum wird mit Baumwachs gefüllt und verklebt. Der Querflächenzuwachs des Baums ergibt sich aus dem Durchmesserzuwachs durch einfache Rechnung. An liegenden Stämmen ermittelt man den Stärkezuwachs an den untern Schnittflächen von 1 m langen Sektionen. Zur Ermittelung des Massenzuwachses an Bäumen dienen verschiedene Methoden. Eine der gebräuchlichsten ist das sogen. Sektionsverfahren. Bei demselben wird der Baum gefällt, in Abschnitte (Sektionen) von 1-2 m Länge geteilt und an jeder Sektion durch Messung und kubische Berechnung die gegenwärtige Holzmasse und die Holzmasse vor n Jahren ermittelt. Die Differenz zwischen beiden an allen Sektionen ergibt den n jährigen, die Division des letztern durch die Anzahl der (n) Jahre den einjährigen Massenzuwachs. Zuwachsprozent (Massenzuwachsprozent) ist der Zuwachs für die Masse 100. Zur Darstellung des Zuwachsganges in normalen Beständen dienen die Holzertragstafeln (s. d.). Vgl. Kalk, Der Z. an Baumquerfläche, Baummasse und Bestandesmasse (Berl. 1889).

Zuwachsbohrer, s. Zuwachs.

Zuwachsung, s. v. w. Accession.

Zuyderzee (spr. seuder-), s. Zuidersee.

Zwang (Vis ac metus), die Bestimmung zu einem Thun oder Unterlassen gegen den Willen des Handelnden. Dies ist entweder so möglich, daß die Handlung unmittelbar durch das physische Übergewicht eines andern erzwungen (physischer Z., vis absoluta), oder so, daß durch ein wirklich zugefügtes oder angedrohtes Übel auf den Willen des Handelnden eingewirkt wird, so daß er sich, um dem Übel zu entgehen, zur Vornahme der Handlung entschließt (psychischer Z., vis compulsiva). Ein er-^[folgende Seite]