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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Hinterindien - Höferecht
Hinterindien. Forschungsreisen, s. Asien (Bd. 17).
^hirado, Hauptstadt der gleichnamigen, 32 km langen und 7 km breiten Insel an der Nordwestküste der japanischen Insel Kiusiu, welche, an der Straße von Korea gelegen, zur Provinz Hizen gehört, im NW. des Emgangs zur Omarubucht liegt und von Kiusiu durch den tiefen Kanal Hirado - no - Seto geschieden wird, liegt an der Ostseite der Insel, hat 10,600 Einw. und ist bemerkenswert, weil ihr früherer Daimio erst den Portugiesen, 1609 auch den .Holländern und 1613 den Engländern freundliche Aufnahme und Handelsverkehr gewährte. Engländer und Portugiesen mußten indes gegen die Holländer das Feld räumen, welche 1640 ihre Faktorei nach Nagasaki zu verlegen genötigt wurden.
Hirn, Gustav Adolf, Physiker, starb 14. Jan.
1890 in Kolmar.
Hirsch, 2) Samson Raphael, jüd. Theolog, starb 31. Dez. 1888 in Frankfurt a. M.
Hirson, (1886) 5583 Einw
^Historisches Institut, eine vom preuß. Unterrichtsministerium als Historische Station« 9. April 1888 inRom errichtete Anstalt zur Förderung und Unterstützung der deutschen Forscher, besonders zur Erforschung deutscher Geschichte im vatikanischen Archiv, sodann in den übrigen römischen und italienischen Archiven und Bibliotheken. Sie steht unter der Leitung einer durch die Akademie der Wissenschaften zu Berlin gewählten Kommission. 1890 erhielt die Anstalt den Namen ^Königlich preußisches Historisches Institut«. Zunächst wird die Herausgabe der Berichte päpstlicher Gesandten in der Reformationszeit (durch Schottmüller und Friedensburg) vorbereitet.
'-Hittorf, 2) Johann Wilhelm, Elektriker, geb.
27. März 1824 zu Bonn, habilitierte sich in Münster als Privatdozent und erhielt daselbst 1852 die Professur für Chemie und Physik. H. arbeitete über die Allotropie des Selens, über die Spektren glühender Gase (mit Plücker), über Elektrizitätsleitung in Gasen, über die Elektrolyse von Lösungen und Lösungsgemischen, Theorie der Elektrolyse, Wanderung der Ionen während der Elektrolyse, über die Leitungsfähigkeit der Flamme :c. Seine Studien über elektrische Entladung in höchst verdünnten Gasen (1869) behandeln dasselbe Thema, über welches Crookes, ohne Hittorfs Untersuchungen zu kennen, unter dem Titel: »Strahlende Materie < (1879) eine großes Aufsehen erregende Arbeit veröffentlichte.
*Hobelmaschinen,s. Holzbearbeitung und Metallbearbeitung (Bd. 17).
^ Hoböten, 2) Gemeinde in der belg. Provinz und Arrondissement Antwerpen, unweit der Scheide, an der Staatsbahnlinie Antwerpen-Boom, mit Schiffswerften und (1888) 6057 Einw.
^Hochbahnen, Stadteisenbahnen, d. h. durch und um größere Städte gebaute Eisenbahnen, deren Geleise auf besondern Bauwerken oberhalb der Straßen liegen. Bei der Berliner Stadt- und Ringbahn liegen die Geleise innerhalb der Stadt auf einer Reihe gemauerter Bogen, außerhalb der Stadt auf einem aufgeschütteten Damm, in New Jork auf einer schweren, durch eiserne Säulen gestützten Eisenkonstruktion etwa in der Höhe der zweiten Stockwerke der Häuser.
Höchst, 1) Stadt im Regierungsbezirk Wiesbaden, seit 1886 Kreis Höchst.
»Höcker, Paul, Maler, geb.11. Aug. 1854 zu Oberlangenau in der Grafschaft Glatz, besuchte das Gymnasium zu Neustadt in Oberschlesien, begab sich aber mit 20 Jahren nach München, um sich an der dortigen Akademie der Malerei zu widmen. Vorzugsweise er hielt er seine Ausbildung in der Malklasse bei W.
Diez, und in dessen Art begann er auch seine künstlerische Thätigkeit mit Kostümbildern. Das Studium der holländischen Meister in der Pinakothek, die Bilder von F.v.Uhdeund eine 1882unternommeneReise nach Paris und Holland führten ihn jedoch auf ein anderes Gebiet. Schon 1883 trat er auf der Münchener internationalen Kunstausstellung mit Genrebildern aus Holland und Interieurs (Porträt einer kleinen Holländerin, Beschaulichkeit, Sonntag, Fischerhütte in Holstein, am Kamin) auf, in welchen sich Feinheit der Charakteristik mit einer großen koloristischen Fertigkeit in der Behandlung des Helldunkels verband.
1884 siedelte er nach Berlin über, wo er außer mehreren Kinderporträten und holländischen Genrebildern (Erinnerung an Zeeland, Mädchen mit Katze, Dämmerstunde, das Angebinde) mehrere Genreszenen auf deutschen Kriegsschiffen (Gewehrputzen an Bord Sr.
Majestät Schiff Deutschland, Gefechtsschießen auf einem deutschen Panzer) gemalt hat, welche sich durch Genauigkeit der Darstellung wie durch Kraft und Klarheit des Kolorits gleichmäßig auszeichnen.
^ßodell, Frans, schwed. Bühnendichter, geb. 13. Aug. 1840 zu Stockholm, betrat 1860 auf Selinders Theater in dem von ihm verfaßten Lustspiel »Ein Zimmer zu vermieten« die Bühne und war eine Zeitlang als Schauspieler und Dramaturg am Södratheater angestellt. 1870 übernahm er die Redaktion des schwedischen humoristischen Blattes »Lönäag^ 5Ii«86«, das 1881 in seinen Besitz überging. H. zählt zu den begabtesten und populärsten Lustspieldichtern der schwedischen Bühne. Seine Stücke zeichnen sich durch glückliche Erfindung, abwechselungsreiche Komposition und muntern Witz aus. Seine bekanntesten Originalarbeiten sind: »Fort mit der Wand«, »Ein Sommervergnügen«, »Die Fabrikarbeiterin«, »Familie Trögelin«, »Mein alter Hut«, »Die Nähterinnen«, »Goldene Hochzeit«, »Des Königs Urteil«, »Stockholm bei Nacht«, »Drei Paar Schuhe«. Auch als Bearbeiter hat er eine glückliche Hand gehabt, so mit seinem »^nä6l880ii, kett6i 8ou ook I<unä8ti'0lli^ (Nestroys »Lumpaci-Vagabundus« nachgebildet und in Stockholm mehr denn 300mal gegeben). Nur der kleinste Teil seiner Stücke erschien im Druck.
*Hodgkinssche Krankheit (spr. höddichkms-), s. Pseudoleukämie (Bd. 17).
Hö'serecht. In Osterreich wurde 1. April 1889 ein Gesetz erlassen, welches ein besonderes bäuerliches Intestaterbrecht einführt. Dasselbe gilt für landwirtschaftliche, mit einem Wohnhaus versehene Besitzungen (Höfe) mittlerer Größe. Der Landesgesetzgebung ist es überlassen, zu bestimmen, welche Höfe als Höfe mittlerer Größe zu gelten haben. Der Eigentümer wird in seiner Verfügung über den Hof oder über einzelne Teile desselben weder unter Lebenden noch von Todes wegen beschränkt. Wenn jedoch das Nachlaßvermögen desselben an mehrere Personen übergeht, so kann der Hof nebst Zubehör nur Einer Person, dem Ubernehmer (Anerben), zufallen. Der Übernehmer wird durch die Landesgesetzgebung in der Weise bestimmt, daß dieselbe hierbei an das Recht und die Ordnung der gesetzlichen Erbfolge gebunden bleibt und innerhalb dieser Grenzen die Reihenfolge festsetzt, in welcher unter mehreren nach der gesetzlichen Erbfolge zugleich eintretenden Erben die einzelnen zur Übernahme des Hofs berufen sind. Die Landesgesetzgebung kann jedoch die Anordnung treffen, daß der überlebende Ehegatte unmittelbar nach den Nachkommen des Erblassers und vor den übrigen Verwandten (2. bis 6. Linie) desselben als Übernehmer