Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Pastoret - Paton
Nu6N(!6 8U1' 1'6c0N0mi6 800itli6<> (2. Aufl. 1853); »O68
i()1'M68 cl6 ^0UV61 N6IN61lt 6t ä68 I0I8 l^ui 168 r6A18-86nt<' (1872); IIi8toii6 6t 168 801611068 8001^168 6t
1)0iitiqn68« (1879). Er starb 2. Juni 1880 in Paris.
"Pasloret (spr. -ra), Claude Emanuel Joseph Pierre, Vtarquisde, ausgezeichneter französischer (Gelehrter und Staatsmann, geb. 25. Okt. 1756 zu Marseille aus einer alten, dem Parlamentsadel angehörigen Familie, studierte zu Aix die Rechte, ward 1781 Rat am l^our 668 aiä68 zu Paris und 1788 K^idi-6 ä68 r6^u6t68. Beim Beginn der Revolution, welcher er sich mit Begeisterung anschloß, war P.mehrnials Pläsident der Wahlkollegien von Paris und ward selbst als Abgeordneter der Hauptstadt in die Gesetzgebende Versammlung gewählt, dieihnzuihrem ersten Präsidenten erhob; auch war er kurze Zeit Minister. Auf seinen Antrag wurde die Genovevakirche in das Pantheon umgewandelt. Obwohl glühender Verehrer einer freien Verfassung, blieb P. doch dem König treu. Er erschien daher nach den Unruhen vom 20. Juni 1792 in der Versammlung nur, um das Königtum in Schutz zu nehmen, mußte deshalb emigrieren und konnte erst nach dem Sturz der Schreckensherrschaft zurückkehren. Seine royalistische Opposition im Rate der Fünfhundert nötigte ihn nach der Revolution vom 18. Fructidor (1797) zu einer neuen Flucht, von der er erst nach dem 18.Brumaire (1799) zurückkehrte. Er ward darauf in das Institut beenfet? und zum Professor des Natur- und Völkerrechts am College de France ernannt. Bald nachher fam P. in das Generalkonseil der milden Stiftungen und 1809 in den Senat. Als Sekretär desselben verweigerte er 1814 seine Mitwirkung zu Napoleons I. Absetzung, ward aber trotzdem von Ludwig XVIII. 1815 zum Pair von Frankreich erhoben.
Seit 1820 Vizepräsident der Pairskammer, ward er 1826 zum Staatsminister ohne Portefeuille sowie l829 zum Kanzler von Frankreich ernannt, welches Amt er indessen nach der Julirevolution niederlegte.
Seitdem lebte er zurückgezogen, bis er 1834 zum Vormund der Kinder des Herzogs von Verri für ihre Güter in Frankreich ernannt wurde. Er starb 28. Sept. 1840 in Paris. P. schrieb außer mehreren gekrönten Preisschriften, die ihm 1785 eine Stelle in der Akademie erwarben, eine »^tiöorik 668 loi» p6nal63« (Par. 1790, 2 Bde.) und eine ausgezeichnete .Hi8toil6 F6ii6i-ai6 66 la. lö Mlation ä68 anoi6N3« (das. 1817-37,11 Bde.).
"Patan, 2) Hauptstadt der gleichnamigen Division des Staats Baroda im britisch-ind. Kaiserreich, am Saraswati, von dicken und hohen Mauern umgeben, mit Hospital, englischen und einheimischen Schulen und (i88i) 32,712 Einw., zum großen Teil Dschaina, welche nicht weniger als 108 Tempel und bedeutende Bibliotheken, zum großen Teil aus Manuskripten auf Palmblättern bestehend, besitzen. Schwerter und Speere, Thonwaren, seidene und baumwollene Gewebe sind Hauptprodukte der Einwohner. Die Stadt war mehrere Jahrhunderte hindurch die Residenz der
Radschputenherrscher.
Patent. Durch Bundesgesetz vom 29. Juni 1888 ist der Patentschutz auch in der Schweiz eingeführt worden. Die Schweizerische Eidgenossenschaft gewährt in der Form von Erfindungspatenten den Urhebern neuer Erfindungen, welche gewerblich verwertbar und durch Modelle dargestellt sind, oder deren Rechtsnachfolgern die im Gesetz bezeichneten Rechte. Erfindunge" gelten nicht als neu, wenn sie zur Zeit der Anmeldung in der Schweiz schon derart bekannt geworden sind,' daß die Ausführung durch Sachver ständige möglich ist. Die Dauer der Patente ist 15 Jahre vom Tag der Anmeldung an. Für jedes P. ist zu zahlen eine einmalige Gebühr von 20 Fr., außerdem eine jährliche Gebühr, welche sich für das erste Jahr auf 20, für das zweite auf 30 Fr. und so jährlich um 10 Fr. mehr bis auf 160 Fr. im 15. Jahr stellt.
Wer nicht in der Schweiz wohnt, kann den Anspruch auf die Erteilung eines Patents und die Rechte aus dem letztern nur geltend machen, wenn er in der Schweiz einen Vertreter bestellt hat. Der Inhaber eines Patents für eine Erfindung, welche ohne Benutzung einer früher patentierten Erfindung nicht verwertet werden kann, ist berechtigt, vom Inhaber der letztern die Erteilung einer Lizenz zu verlangen, wenn seit der Einreichung des Gesuchs für das frühere P. 3 Jahre verflossen sind und die neue Ersvnduna. von erheblicher gewerblicher Bedeutung ist. Wenn die Lizenz bewilligt ist, so ist der Inhaber des frühern Patents berechtigt, auch seinerseits vom nachfolgen den Erfinder eine Lizenz zu verlangen, welche ihn zur Benutzung der neuen Erfindung ermächtigt, un^ ter der Voraussetzung jedoch, daß diese letztere ihrerseits mit der frühern Erfindung in einem thatsäch lichen Zusammenhang stehe. In Streitfällen entscheidet das Bundesgericht und setzt die zu leistenden Entschädigungen U.Sicherheit fest. ^^ Zur Litteratur: Kohler, Forschungen aus dem Patentrecht (Mannh.
1888); Härtig, Studien in der Praxis des kaiser lichen Patentamtes (Leipz. 1889); W. Weber, Die deutsche Patentgesetzgebung und ihre Reform (Verl.
1890) ;v. Bojanowski, Über die Entwickelung des deutschen Patentwesens 1877-90 (Leipz. 1890).
"Patmore (spr. pättmor), Coventry, engl. Dichter, geb. 2. Juli 1823 als Sohn eines Schriftstellers, zeigte früh Hinneigung zur Litteratur und trat bereits 1844 mit »I'am^ton clmroli tonöi', änä 0t1i6l 1)061118« vor die Öffentlichkeit. 1846-66 war er Unterbibliothekar im Britischen Museum; gegen wärtig lebt er in tzastings. Den meisten Beifall fanden seine die Poesie des Hauses verherrlichenden Gedichte, die er unter dem Titel: »1^6 an^6i in tn^ !iou86« (1854- 62) W4 Teilen: »1Kb Lbtrotkai, 11^ 6P0U8N1, ^aitktui toi' 6V6r, Ms viotori68 ot love , veröffentlichte, von denen einzelne, besonders die »Viot0ri68 ot iov6 <, wiederholt auch in Einzelaus gaben erschienen. Andre Dichtungen sind: »^Ii6 m> kns)^uNi'O8« (1877) und»^m6lig. 6tc.«(1878). Ge^ sammelt gab er seine Dichtungen heraus als »?06M8^ (2. Ausg.'1886, 2 Bde.), mit einer Abhandlung: »0u Nn«-1ift!i M6tri(n1 la^v <. Eine Auswahl daraus ver^ anstaltete R. Garnett als »^loriw^ium amaiiti V (neue Ausg. 1888).
*Paton (spr. peht'n), 1) Richard, engl. Maler, geb.
1717 zu London, begründete seinen Ruf durch zwei kleine Schlachtenbilder, den Sieg der englischen Ma tine über die französische (1757) und den Kampf de H Monmouth (1758) darstellend, und malte später den Sieg der russischen Flotte bei Tschesme in 4 Bildern (1770), die Seeschlacht zwischen Kapitän Pearson und Paul Jones (1770), die brennenden Linienschiffe Que bec und Surveillante (1778), Rodneys Sieg über Langara am Kap St. Vincent (1780), die Schlacht bei derDoggerbank(178I),dieZerstörung verschwimmen den Batterien (1782), die wichtigsten Vorfälle bei der Belagerung von Gibraltar (1782). Er starb 7. März 1791 in London.
^2) Sir Joseph Noel, engl. Maler, geb. 13. Dez.
1821 zu Dunfermline, debütierte 1838 mit dem Aquarell: der Kampf zwischen Bothwell und Balfour, nach Walter Scott, und wcw in den folgenden