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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Rumänien (Geschichte)
Auch gab er A. Schmidts »Handbuch der griechischen Chronologie (Jena 1888) heraus.
Rumänien, Geschichte. Die drei Minister, welche das junimistische Kabinett im November 1888 nach den Neuwahlen der Kammern, welche überwiegend konservativ ausgefallen waren, aufnehmen müßte, waren Vernescu (Justiz), Lahovary (Domänen) und .Nana (Krieg). Ministerpräsident blieb Th. Rosetti, die Seele des Kabinetts aber war der Minister des äußern, Carp, welcher an der bisherigen auswärtigen Politik festhielt und dieselbe auch in den Kammern verteidigte. Als bei der Adreßdebatte der Deputierte Ionescu einen Zusatzantrag stellte, welcher unbedingte Neutralität Rumäniens und eine Nnion der Balkanstaaten verlangte und die Bitte an den König enthielt, daß nur eine von der ganzen Nation gebilligte Politik befolgt werden solle, entgegnete ihm Carp, daß die äußere Politik den Parteikämpfen entrückt, bleiben müsse, damit nicht gesagt werden könne, die Übernahme der Regierung durch diese oder jene Partei bedeute den Triumph der von dieser Partei empfohlenen äußern Politik. Der Antrag wurde abgelehnt. Aber die altkonservative oder Bojarenpariei, aufgestachelt von den Anhängern Rußlands, hinter denen der ränkevolle russische Gesandte Hitrowo stand, war mit der Aufnahme einiger ihrer Mitglieder in das Kabinett nicht zufrieden. Sie suchte dasselbe zu stürzen und die Iungkonservativen oder Junimisten völlig aus der Regierung zu verdrängen. Sie verstümmelte daher Reformen des Ministeriums, wie das Gesetz über den Verkauf von Staatsländereien an die Bauern, bis zur Wertlosigkeit und stellte Anträge, welche das Ministerium zu Falle bringen sollten, so den, die Freihäfen in Galatz und Bräila wiederherzustellen, welcher abgelehnt wurde. Dasselbe Schicksal hatte ein Antrag des Demokraten Blaremverg, der mit den Altkonservativen gemeinsame Sache machte, das Ministerium Bratianu in Anklagezustand zu versetzen. Hierbei erregte der Iustizmimster Vernescu einen Skandal, indem er den Unterrichtsminister Majorescu heftig unterbrach und zurechtwies. Um eine Ministerkrisis herbeizuführen, verfuhr Vernescu ganz eigenmächtig. Nachdem er einem zweiten Antrag auf Anklage gegen Bratianu zur Annahme verholfen, ging er mit Absetzungen, Versetzungen und Beförderungen im Richterstand willkürlich vor und ernannte im März 1889 sogar einen ganz jungen Richter, Antonescu, mit Übergehung von mehr als 50 verdienten Justizbeamten zum Rat am obersten Gerichtshof. Auf einen Einspruch des Präsidenten dieses Gerichtshofs verhinderte Rosetti die Veröffentlichung der Ernennung. Dies hatte aber den Ausbruch offenen Streits im Ministerium und den Rücktritt desselben zur Folge. Darauf bildete der Führer der Altkonservativen, Lascar Catargiu, 10. April 1889 ein neues altkonservatiues Ministerium, in welches Vernescu als Finanzminister, aber auch Manu und Lahovary eintraten, obwohl sie Vernescus Verhalten früher streng getadelt hatten; Earps Ausschließung vom Kabinett wurde von den letztern zur Bedingung gemacht, und Lahovary übernahm selbst das Auswärtige. Zwar erklärte die halbamtliche Presse, daß der Ministerwechsel ohne Einfluß auf die Beziehungen Rumäniens zu den fremden Mächten bleibe.
Aber auf eine Anfrage in der Kammer über die auswärtige Politik des neuen Kabinetts hob Catargiu 11. April hervor, daß die Neutralität die Richtschnur für die gegenwärtige Regierung sei, und die russischen Bilderhändler, 'welche als'panslawistische Wühler von dem vorigen Ministerium ausgewiesen worden
waren, wurden auf Beschwerde Hitrowos wieder zugelassen und entschädigt und die Kammern vor Ostern vertagt, ehe die von dem Kriegsminister geforderten 15 Mill. für die Fortsetzung der Rußland unbeauemen Landeöbefestigung bewilligt waren. Nach Wiederaufnahme der Sitzungen stieß das neue Ministerium Catargiu allerdings auf mancherlei Schwierigkeiten. Catargiu war alt und unfähig und seiner Aufgabe nicht gewachsen. Überdies war die bei den Wahlen im Oktober 1888 fast gänzlich vernichtete nationalliberale Partei durch Nachwahlen wieder angewachsen, und die Altkonservativen allein hatten nicht die Mehrheit in der Kammer. Aber es gelang Catargiu, einen Teil der unter Demeter Bratianus Führung stehenden sogen, liberalen Dissidenten für sich zu gewinnen, so daß nicht nur das gegen Vernescus Justizverwaltung beantragte Mißtrauensvotum abgelehnt, sondern auch die schleunigste Erledigung des Budgets beschlossen wurde. Nach Beendigung der Vud'getberatung wurde 20. Juni 1889 die Parlamentssession für geschlossen erklärt, und das Ministerium hatte seinen Bestand für einige Zeit gesichert und konnte seine Anhänger durch Verleihung von einträglichen Ämtern und Ehrenstellen belohnen.
Schon vorher war ein für Rumäniens Zukunft äußerst wichtiger Akt vollzogen worden. Gemäß der Verfassung war durch die neue Thronfolgeordnung von 1880 der Prinz Ferdinand von Hohenzollern (s. Ferdinand 39, Bd. 17), Neffe des Königs, zum rumänischen Thronfolger ernannt worden, und nachdem derselbe seine wissenschaftliche u. militärische Ausbildung in Deutschland vollendet hatte, berief ihn der König nach Bukarest, wo er 1. Mai 1889 seinen Einzug unter dem Jubel des Volkes hielt, um einen Sitz im Senat und eine Stellung im rumänischen beer einzunehmen. Dieselben Minister, welche jahrelang gegen die Dynastie gewühlt und wiederholt die Thronkandidatur des Sohns von Cusa, dem ehemaligen Fürsten, aufgestellt hatten, mußten jetzt einen Erlaß unterzeichnen, welcherverkündete, daß die Ordnung der Thronfolge gemäß dem Geist und dem Wortlaut der rumänischen Verfassung erfolgt und für die Zukunft des Königreichs, die Dauerhaftigkeit seiner Institutionen und die regelmäßige Übertragung seiner souveränen Gewalt eine Lebensfrage sei. Die russischen Gönner der Vojarenpartei waren über die Ernennung des rumänischen Thronfolgers nicht wenig verdrießlich, und die russische Regierung nahm die Mitteilung derselben ohne Glückwunsch entgegen. Als im Herbst 1889 der Zusammentritt der Kammern nahte, verlangte der Ministerpräsident Catargiu die Auflösung derselben, da er auf keine zuverlässige Mehrheit in ihnen rechnen konnte; er hoffte durch rücksichtslose Anwendung der der Regierung zur Verfügung stehenden Mittel bei den Neuwahlen eine gleichartige und gefügige Kammermehrheit- herzustellen, vernescu stimmte ihm zu, Manu und Lahovary aber nicht, so daß Catargiu seine Entlassung einreichte, die der König annahm. Manu und Lahovary bildeten 16. Nov. ein neues konservativ-junimistisches Ministerium, in welches auch Rosetti als Justizminister eintrat. Carp versprach demselben die Unterstützung seiner Partei in der Kammer, und da auch d«i.e Nationalliberalen sich für das neue Kabinett erklärten, hatte es, wie die Präsidentenwahlen bewiesen, eine wenn auch schwache Mehrheit in den am 27. Nov. wieder eröffneten Kammern. Die in dei vorigen Session beschlossene und von Blaremberg in gehässiger Weise vertretene Anklage gegen das Ministerium Bratianu wurde im Februar 1890 von der