Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Armenwesen

52

Armenwesen (moderne Prinzipien).

sionellen, die Frauenvereine stark emporgeblüht. Dabei aber hat sich dann in den bürgerlichen Vereinen eine Spaltung in diejenigen vollzogen, welche dem Armenpflegezweck schlechthin dienen, die sogen. allgemeinen, und in jene, welche nur speziellen Zweigen desselben gewidmet sind; zu diesen letztern gehören vornehmlich die Armenpflegevereine für Zwecke der Schule und Erziehung (Schul-, Kinderfreunde, Beteilungen mit Büchern, Kleidung, Schulspeiseanstalten, Krippen, Besserung verwahrloster Armenkinder etc.), dann die Weihnachtsbaum-Vereine, die Volksküchen-Vereine, die Vereine für Thee- und Suppenanstalten, ferner für Wärmestuben, die Asylvereine für Obdachlose, für Werkhäuser, die Vereine für Arbeitsvermittelung. Eine ganz besondere Stellung nimmt der Deutsche Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit ein, der sich mit der Ausgestaltung der Armenpflegemethoden befaßt und seine Thätigkeit in jährlichen, von Ort zu Ort wechselnden Zusammenkünften der Mitglieder sowie durch Veröffentlichung von einschlägigen Schriften, Diskussionen, Referaten, Statistiken etc. ausübt. Nun ist es begreiflich, daß ein Nebeneinandergehen von öffentlicher und privater, vornehmlich also Vereinsarmenpflege nicht ungeregelt erfolgen dürfe, soll der Zweck der Armenverwaltung auf die beste Art erreicht werden. Die Beziehungen, welche sich aus der Erwägung dieses Umstandes ergeben, führen zunächst zu den ganz freien Vereinen, bei denen das bemerkte Moment nicht beachtet wird, und welche demgemäß ganz unabhängig, oft durchaus nicht zur Förderung des Zweckes, neben der öffentlichen Armenpflege einherschreiten; dann zu den mit öffentlichen Elementen versetzten Vereinen, bei welchen die Verknüpfung der privaten mit der öffentlichen Armenpflege als notwendig erkannt und in verschieden intensivem Maße auch durchgeführt ist. Es muß nun als einer der wesentlichsten Fortschritte in der Armenpflege bezeichnet werden, daß die Spaltung in zwei ganz unabhängige Durchführungsgebiete fallen gelassen werde. Dies kann natürlich nur so erfolgen, daß die Vereine ihren Zweck nur im Rahmen der öffentlichen Armenpflege, in steter Fühlung und Unterordnung unter die letztere, zur Durchführung bringen. In dieser Hinsicht ist allerdings noch sehr viel zu thun.

Die gegenwärtige Armenpflege wird in methodischer Beziehung von Prinzipien regiert, von welchen keines übersehen werden darf, soll der Erfolg mit den geringsten Mitteln und größtem Nutzen erreicht werden. Das erste ergibt sich schon aus dem sozial-ökonomischen Charakter des heutigen Armutsbegriffs und verlangt, daß jeder Arme zunächst in stand gesetzt werde, durch Arbeit selbst seine Existenz zu wahren; nur im Falle der Arbeitsunmöglichkeit erfolgt die Erhaltung durch die organisierte Gesellschaft. Das zweite Prinzip steht in vollkommenem Gegensatz zu der echt individualistischen Auffassung des Almosens, welches nur einzelne Arme kennt, und besteht in der Wahrung der Familie. Jede rationelle Armenpflege muß den einzelnen, der ihr Anlaß zum Einschreiten gibt, aus dem Rahmen seiner Familie heraus beurteilen; danach ist immer das Familienhaupt (Vater, Witwe) das nächstliegende Angriffsobjekt, und daraus ergibt sich auch rein der Begriff der Waisenpflege. Das dritte Prinzip, dasjenige der Individualisierung, verlangt, daß jeder Einzelfall einer Verarmung mit seinen Ursachen und allen Begleitumständen klargestellt werde, und daß das Eingreifen der Pflege sich genau an diese Eigenart des Falles anschließe; es ist gerade dieses mit dem kritiklosen Almosengeben gleichfalls in vollstem Widerspruch stehende Prinzip, dem die Armenpflege heute ihre größten Erfolge verdankt. Übrigens ist klar, daß mit der Notwendigkeit der Individualisierung der so enorm zahlreichen Armutsfälle nicht nur eine kolossale Anzahl von Pflegepersonen, sondern auch eine ungemeine Verfeinerung des Vorgangs bedingt ist. Der vierte und letzte Grundsatz endlich ist jener der Konzentration, d. h. jeder Armenpflegevorgang muß mit allen übrigen im Zusammenhang stehen und alle von einem gemeinschaftlichen Punkte aus ihre Leitung empfangen. Die beiden Vorteile, welche sich aus einer konzentrierten Armenpflege ergeben, sind einerseits Geld- und Kraftersparnis und anderseits, was noch wichtiger ist, Vermeidung von vervielfachter Beteiligung und damit vollständige Verhinderung der Professionsbettelei. Die Forderung nach Konzentration kommt vornehmlich rücksichtlich der Scheidung in die öffentliche und private Armenpflege und innerhalb aller der an einem Orte (z. B. Großstadt) wirkenden Organe der letztern untereinander in Betracht. Sie hat ihren bisher besten Ausdruck in der auch bereits anderwärts nachgeahmten Zentralstelle des Verbandes der Wohlthätigkeitsvereine in Dresden (gegründet 1883) gefunden, ersetzt aber natürlich nicht eine Organisation, welche etwa in der stärkern oder schwächern Verschmelzung aller Armenpflegeorgane zu einem einheitlichen Organ bestehen würde.

Gehen wir nun auf den technischen Prozeß der Armenpflege selbst ein, so begegnet uns zunächst der durchgreifende Unterschied zwischen der offenen und geschlossenen Durchführung der Armenpflege. Die letztere erfolgt in Anstalten, wie z. B. Armen-, Waisen-, Krankenhäusern, Naturalverpflegestationen u. dgl., während der Arme bei der erstern in seinem eignen Heim verbleibt. Die Vorzüge oder Nachteile jeder der beiden Arten sind bei den einzelnen Gebieten der Armenpflege verschieden und die ganze Frage nach der Zweckmäßigkeit des einen oder des andern noch nicht entschieden. Was die Geldbeteilung und Naturalverpflegung anbelangt, so hat die erstere mit der offenen Durchführung sowie die Naturalverpflegung mit der geschlossenen engere Fühlung, obgleich damit keine Übereinstimmung der Gebiete gesagt ist. Bis heute wurde die Geldbeteilung in Gemäßheit des geldwirtschaftlichen Charakters unserer Zeit auffallend und nicht zum Vorteil der Durchführung bevorzugt; erst in der allerjüngsten Zeit beginnt die Naturalbeteilung, welche in den ersten Tagen der Armenpflege die vorwaltende war, wieder ihren wohlverdienten Platz einzunehmen. Der Haupterfolg, der mit ihr zu erzielen ist, ist die Vermeidung von leichtfertiger Verwendung der Geldspenden, aber auch die Erzielung einer größern Billigkeit bei der Massenanschaffung oder Selbsterzeugung durch die Gemeinden. Der Gegensatz von vorübergehender und dauernder Verpflegung findet sich nahezu in allen Armenordnungen in irgend einer Weise ausgeprägt. Für gewöhnlich stehen den Pfründen u. dgl. sogen. außerordentliche Unterstützungen etc. gegenüber. In jüngster Zeit beginnt man aber (ob ganz mit Recht, ist noch zu entscheiden) an der Berechtigung einer solchen Zweiteilung zu zweifeln, indem man von dauernder Verpflegung überhaupt absehen will und jede Armenpflege als eine vorübergehende Hilfe ansieht; in ältern Systemen steht dagegen dieser Gegensatz in voller Kraft. Die Scheidung in volle und teilweise Verpflegung kann unter Umständen von Bedeutung werden, ebenso