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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bayne; Beaucourt

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Bayne - Beaucourt.

handlung. Das Kapitularvikariat des Erzstifts München-Freising beantragte von neuem bei der Regierung, die Ausschließung der Altkatholiken aus der katholischen Kirche zunächst für die Münchener Diözese, wo noch die meisten Altkatholiken u. der altkatholische Zentralverein Bayerns sich befanden, als auch auf staatlichem Gebiet wirksam anzuerkennen; diese Bitte sei schon dadurch gerechtfertigt, daß die Altkatholiken das Vatikanum leugneten; davon abgesehen, leugneten sie auch den Primat des Papstes und das Dogma der unbefleckten Empfängnis und seien auch wegen dieser Häresien ipso facto exkommuniziert. Eine von Lutz unterzeichnete Entschließung des Kultusministeriums vom 15. März 1890 erfüllte diese Bitte, jedoch nicht wegen der Leugnung des Vatikanums, für das das königliche Placet nicht erteilt sei, sondern weil der zuständige kirchliche Richter zwei andre formale Häresien festgestellt habe, welche die Ausschließung der Altkatholiken aus der Kirche bedingten. Gleichzeitig wurde dem altkatholischen Zentralverein eröffnet, daß die Regierung die Altkatholiken nicht mehr als Katholiken betrachten und behandeln, vielmehr ihre religiösen Rechte nach § 2 der zweiten Verfassungsbeilage bemessen werde. Dieser Schritt des Ministeriums befriedigte keine Partei, weder die Altkatholiken, die sich im Stiche gelassen glaubten, noch die Ultramontanen, welche das Placetrecht der Regierung überhaupt nicht anerkennen wollten. Gleichwohl erklärte der Abgeordnete Geiger 21. März in der Kammer namens der Zentrumsfraktion, daß dieselbe nun, nachdem die Regierung die thatsächlichen Verhältnisse bezüglich der Altkatholiken beseitigt und die kirchliche Obrigkeit den Erlaß vom 15. März utiliter acceptiert habe, in die materielle Prüfung der im Ausschuß aus politischen Gründen abgelehnten Positionen des Kultusetats eintreten wolle und deren Zurückverweisung an den Ausschuß beantrage. Dem Beispiel Münchens folgten auch die übrigen Bischöfe Bayerns, zuletzt im August die von Eichstätt und Regensburg, und damit waren die Altkatholiken, ohne gehört worden zu sein, zu einer privaten Kirchengesellschaft herabgedrückt, was sie schmerzlich empfanden, aber ein Gegenstand des Streites zwischen Staat und Kirche beseitigt, ohne daß die Regierung ihr Recht des Placets aufgegeben hätte.

Bei der erneuten Beratung des Kultusetats im Ausschuß unterließen es die Ultramontanen allerdings nicht, manche Forderungen der Regierung zu bemäkeln, und die streitbaren Dorfpfarrer, die in ihrem Namen das Wort führten, ergingen sich besonders über die bildenden Künste in höchst fragwürdigen Auslassungen und würden gern die für Bilderankäufe beantragten 100,000 Mk. gestrichen haben, wenn nicht Prinz Ludwig in der Reichsratskammer entschieden für die Pflege der Kunst im Interesse Münchens und Bayerns eingetreten wäre. Anfang Mai genehmigte der Landtag das gesamte Budget in der Höhe von 280 Mill. und bewilligte die Verwendung der 24 Mill. betragenden Überschüsse aus dem Jahr 1887 und 11 Mill. aus dem Jahr 1888 zu erhoffende Mehreinnahmen für außerordentliche Bauten und Staatsanlagen. Die Zentrumspartei brachte darauf noch den Antrag zur Annahme, daß die Regierung aufgefordert werden solle, im Bundesrat für Herabsetzung der Militärdienstzeit auf zwei Jahre zu wirken. Durch Erlaß des Prinz-Regenten wurde 3. Mai 1890 der Landtag bis auf weiteres, d. h. bis 1892, vertagt. Unter den Ergebnissen der Session erweckte hauptsächlich bloß das finanzielle Befriedigung, indem es die günstige Lage der Finanzen Bayerns bewies. Die Schlichtung der kirchlichen Frage fand nicht in gleichem Maße Anerkennung, weil man vielfach die Nachgiebigkeit der Regierung für unnötig erachtete. In Übereinstimmung mit dem Regenten hielten es die Minister für wünschenswert, jeder Störung des kirchlichen Friedens vorzubeugen, und zu diesem Zwecke richtete der Prinz-Regent 16. Mai ein Handschreiben an den Erzbischof Thoma gegen die Absicht, 1890 den deutschen Katholikentag in München abzuhalten, nachdem ebendaselbst 1889 der bayrische Katholikentag abgehalten worden und hierbei die hetzerischen demagogischen Elemente allzusehr hervorgetreten waren. Der Prinz-Regent sprach sein aufrichtiges Bedauern über jene Absicht aus, weil die Abhaltung des Katholikentags in München nicht geeignet sei, hier den Frieden zu erzielen und zu festigen, der von den ruhig Denkenden aller Kreise der Stadt dringend gewünscht werde. Die Vertrauensmänner des katholischen Komitees beschlossen, sofort den Wunsch des Regenten zu erfüllen, und verlegten die Versammlung nach Koblenz.

Minister v. Lutz, der schon den ganzen Winter leidend, zuletzt sogar schwer erkrankt war, erbat, da er vorläufig keine Aussicht auf Genesung sah, 31. Mai 1890 seine Entlassung von seinen Ämtern als Ministerpräsident und Kultusminister und erhielt dieselbe, da sie erwartet war, sofort bewilligt. Zum Ministerpräsidenten wurde der auswärtige Minister v. Crailsheim, zum Kultusminister der bisherige Polizeipräsident von München, v. Müller, ernannt. Da dieser in kirchlicher wie politischer Hinsicht auf demselben Standpunkt stand wie Lutz, so bedeutete der teilweise Ministerwechsel durchaus keine Änderung des bisherigen Regierungssystems.

Zur Litteratur: Brecher, Darstellung der geschichtlichen Entwickelung des bayrischen Staatsgebiets (Berl. 1890); Heigel, Quellen und Abhandlungen zur neuern Geschichte Bayerns (Münch. 1884, neue Folge 1889); Schreiber, Geschichte Bayerns in Verbindung mit der deutschen Geschichte (Freiburg 1890 ff.); Rosenthal, Geschichte des Gerichtswesens und der Verwaltungsorganisation Bayerns (Würzb. 1889 ff.).

Bayne (spr. behn), Peter, engl. Schriftsteller, geb. 19. Okt. 1830 zu Fodderty in der schottischen Grafschaft Roß, studierte in Aberdeen Theologie, betrat dann mit Glück die journalistische Laufbahn und leitete nacheinander verschiedene Zeitschriften in Glasgow, Edinburg und London. Von seinen selbständigen, den freisinnigen Theologen und geistreichen Litteraturforscher verratenden Schriften nennen wir: »The christian life, social and individual« (Lond. 1855); »Essays in biographical criticism« (Boston 1857, 2. Serie 1858); »The testimony of Christ to christianity«; »The chief actors in the Puritan revolution« (1878); »Lessons from my masters: Carlyle, Tennyson and Ruskin« (1879); »Two great English women: Mrs. Browning and Charl. Bronté« (1880); »Christian biographies: Howard, Wilberforce. Chalmers etc.« (1887); »Martin Luther, his life and work« (1887, 2 Bde.).

Beaucourt (spr. bokuhr), Gaston Louis Emmanuel du Fresne, Marquis de, franz. Geschichtschreiber, geb. 7. Juni 1833 in Paris, begann seine Schriftstellerlaufbahn mit einer Broschüre gegen Henri Martins französische Geschichte und die Darstellung der Geschichte der Jungfrau von Orléans in derselben (»Le règne de Charles VII«, 1856), der er »Un dernier mot à M. Henri Martin« (1857) folgen ließ. Darauf schrieb er: »Charles VII et Louis XI d'après