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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Beaujon; Beauplan; Becerra y Bermudez; Bechtolsheim; Beck; Becker; Bedingte Verurteilung

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Beaujon - Bedingte Verurteilung.

Thomas Basin« (1860); »La chronique de Mathieu d'Escouchy« (1863-64, 2 Bde.); »Madame Elisabeth d'après sa correspondance« (1864); »Les Chartier« (1869) und sein Hauptwerk: »Histoire de Charles VII« (1881-90, 5 Bde.), von der Akademie mit dem Gobertschen Preis gekrönt. B. gründete 1866 die »Revue des questions historiques« (darin von ihm: »Charles VII, son caractère«, 1872-75, u. a.) und stiftete 1868 die Société bibliographique.

Beaujon (spr. bo-schóng), Anthony, niederländ. Statistiker, geb. 28. Juni 1853 im Haag, wurde Universitätsprofessor der Staatswissenschaft u. Statistik in Amsterdam, zugleich Direktor des Statistischen Büreaus; starb 12. Dez. 1890 in Heidelberg. Er schrieb »The history of Dutch sea-fisheries« (Lond. 1883; niederländ. Bearbeitung, Leiden 1885) und bearbeitete größtenteils die »Jaarcyfers« (»Annuaire statistique des Pays-Bas«).

Beauplan, Victor Arthur Rousseau de, franz. Theaterdichter, starb Mitte Mai 1890 in Paris.

Becerra y Bermudez, Manuel, span. Politiker, geb. 20. Aug. 1823 zu Santa Maria de Otero, besuchte die Ingenieurschule zu Madrid und errichtete daselbst eine mathematische Akademie, widmete sich aber gleichzeitig eifrig der Politik und nahm an den revolutionären Erhebungen von 1848 und 1854 teil. Nach dem verunglückten Aufstand Prims 1866 mußte B. nach Belgien flüchten und kehrte erst nach dem Sturze der Königin Isabella 1868 nach Spanien zurück, wo er Mitglied der Junta und der konstituierenden Cortes wurde. Als Mitglied des Verfassungsausschusses trat er für religiöse Toleranz, allgemeine Wehr- und Schulpflicht ein. Unter dem Ministerium Serrano war er Kolonialminister, stimmte für die Wahl des Königs Amadeus und übernahm unter dessen Herrschaft im zweiten Kabinett Zorilla das Portefeuille der öffentlichen Arbeiten, das er auch nach der Abdankung des Königs behielt und erst durch den Staatsstreich der Föderalisten 23. April 1873 verlor. Seit der Restauration Alfons' XII. büßte er seinen politischen Einfluß ein, wurde aber 1884 zum Großmeister des spanischen Freimaurerbundes erwählt.

Bechtolsheim, Anton, Freiherr von, österreich. General, geb. 13. Dez. 1834 zu Würzburg als Sohn des bayrischen Kämmerers Freiherrn Philipp v. B. (gest. 1848), trat 1852 als Kadett in die österreichische Armee, ward 1853 Leutnant, 1857 Oberleutnant, 1861 Rittmeister, erwarb sich 1866 bei Custozza den Maria Theresia-Orden, wurde 1869 Major und Flügeladjutant des Kaisers, 1870 Militärattaché und 1872 Militärbevollmächtigter in St. Petersburg u. Oberstleutnant, 1876 Oberst und begleitete das russische Hauptquartier 1877-78 im russisch-türkischen Krieg. 1880 wurde er zum Kommandanten des 2. Ulanenregiments, 1882 zum Generalmajor und Kommandanten der 5. Kavalleriebrigade, 1887 zum Feldmarschallleutnant und Kommandanten der Kavallerietruppendivision in Krakau, 1889 der 5. Infanterietruppendivision in Olmütz und kurz darauf zum Stellvertreter des kommandierenden Generals in Lemberg ernannt. B. ist seit Dezember 1890 Inhaber des neuerrichteten 15. Dragonerregiments.

Beck, Friedrich, Freiherr von, Chef des Generalstabes der österreichisch-ungar. Armee, geb. 21. März 1830 zu Freiburg i. Br., trat 1846 als Kadett in die österreich. Armee, wurde 1848 Leutnant u. machte als solcher den Feldzug in Ungarn und 1849 den in Italien mit. 1849 als Oberleutnant dem Generalstab zugeteilt, nahm er an der Belagerung von Venedig teil und wurde 1854 nach absolvierter Kriegsschule Hauptmann im Generalstab. Den Feldzug 1859 in Italien machte er als Generalstabschef der Division Reischach mit Auszeichnung mit. Von 1859 bis 1861 fungierte B. als Protokollführer bei der Bundesmilitärkommission in Frankfurt a. M., 1861 avancierte er zum Major und Flügeladjutanten des Feldmarschalls Heß. 1863 der Generaladjutantur des Kaisers zugeteilt, 1865 Oberstleutnant, 1866 Oberst, wurde er 1867 Vorstand der Militärkanzlei des Kaisers, 1873 Generalmajor, 1874 Generaladjutant des Kaisers, 1878 Feldmarschallleutnant und hierauf in den Freiherrenstand erhoben. Am 11. Juni 1881 erfolgte seine Ernennung zum Chef des Generalstabes und 1. Jan. 1889 zum Feldzeugmeister. B. ist lebenslängliches Herrenhausmitglied und seit 1883 Inhaber des 47. Infanterieregiments.

Becker, 4) Otto, Augenarzt, starb 7. Febr. 1890 in Heidelberg.

15) Valentin Eduard, Komponist, starb 25. Jan. 1890 in Würzburg.

Becker, Reinhold, Männergesangskomponist, geb. 11. Aug. 1842 zu Adorf in Sachsen, Schüler von Julius Otto in Dresden, lebte längere Zeit als Violinist in Südfrankreich, jetzt in Dresden als Leiter der Liedertafel, komponierte Männerchöre (viel gesungen: »Waldmorgen«), Lieder für eine Singstimme, ein Violinkonzert und hat sich auch als feinsinniger Bearbeiter altdeutscher Weisen bewährt.

Bedingte Verurteilung (Aussetzung des Strafvollzugs, Condamnation conditionnelle, Sursis à l'exécution, Sospensione della pena) heißt eine in neuester Zeit von vielen Kriminalisten zur Einführung empfohlene Einrichtung, welche dahin geht, daß die Strafgerichte bei der Verurteilung noch unbestrafter Personen zu geringern Freiheitsstrafen im Urteil bestimmen können, daß die Strafe vorläufig unvollstreckt bleibe und ganz erlassen werde, falls nicht der Verurteilte innerhalb bestimmter Zeit (Bewährungsfrist) wegen einer neuen strafbaren Handlung Verurteilung erleidet, welchenfalls ihn die alte mit der neuen Strafe trifft. Das treibende Motiv dieses Vorschlags liegt in der Erkenntnis der Mangelhaftigkeit unsrer kurzzeitigen Freiheitsstrafen, die den bereits Verwahrlosten nicht bessern, den noch Unverdorbenen leicht verschlechtern; es soll für dieselben ein Ersatz einerseits durch schärfere Strafen (Zwangsarbeit, Freiheitsstrafe mit schärfenden Zusätzen etc.), anderseits durch eine Maßregel geschaffen werden, durch welche die mit der Einsperrung verbundenen schädlichen Folgen (Ansteckung durch sittlich schlechte Elemente, Verlust von Ehre und Berufsstellung) womöglich erspart bleiben. Der Grundgedanke der Einrichtung ist der einer Verbindung von strafrechtlicher Repression und Prävention, indem für einen Teil der Delinquenten schon die bloße Verurteilung eine oft empfindliche Strafe bildet, anderseits durch die bedingte Androhung nachträglicher Strafvollstreckung noch ein besonderes Motiv zur Vermeidung strafbarer Handlungen gesetzt werden soll. Ihr Vorbild ist das englisch-amerikanische System des Stellens auf Probe (probation system, conditional liberty, conditional release of first offenders, probation of good conduct), welches zuerst 1869 in Boston für jugendliche Verbrecher eingeführt, dann (1878) auch auf Erwachsene angewendet und (1880) auf den ganzen Staat Massachusetts ausgedehnt wurde, hierauf 1886 auch in den englischen Kolonien Victoria und Neuseeland und endlich (durch Gesetz vom 8. Aug. 1887) auch im englischen Mutterland Eingang fand. Dieses besteht darin, daß das Gericht