Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Höhere Lehranstalten

421

Höhere Lehranstalten (Statistisches, Kabinettsorder vom 13. Febr. 1890).

Übersicht der höhern Lehranstalten im Deutschen Reich (Mai 1890).

Staaten I Neunjähriger Lehrgang II Siebenjähriger Lehrgang III Sechsjähriger Lehrgang IV Auf besondere Bedingungen Zusammen

Gymnasien a Realgymnasien b Oberrealschulen c Progymnasien a Realschulen b Realprogymnasien öffentliche Höhere Bürgerschulen höhere Andre Anstalten Privatschulen c

Ostpreußen 16 5 - 2 - 2 1 2 - - 28

Westpreußen 13 4 - 4 - 4 1 1 1 - 28

Brandenburg 38 15 2 4 1 10 3 1 3 - 77

Pommern 19 4 - 2 - 3 - 2 - - 30

Posen 15 4 - 2 - - - 1 1 - 23

Schlesien 37 9 2 2 - 3 5 2 4 - 64

Sachsen 28 6 2 2 1 8 1 - - - 48

Schleswig-Holstein 12 3 1 1 2 10 - 2 - - 31

Hannover 24 12 - 4 - 12 2 1 1 - 56

Westfalen 21 11 - 2 1 5 2 2 1 - 45

Hessen-Nassau 13 4 1 4 8 15 1 1 4 - 51

Rheinprovinz 31 13 2 15 5 12 5 2 1 1 87

Hohenzollern 1 - - - - - 1 - - - 2

Preußen: 268 90 10 44 18 84 22 17 16 1 570

Bayern 36 5 - - - - 33 7 5 - 86

Sachsen 17 10 - - - - 21 5 7 1 61

Württemberg 15 2 3 4 10 4 - 1 2 - 41

Baden 14 2 - 2 5 2 9 - 2 - 36

Hessen 7 4 - 2 13 - 2 - 2 - 30

Mecklenburg-Schwerin 7 6 - - 1 2 2 - - - 18

Sachsen, Großherzogt. 3 2 - - - - 2 - 2 - 9

Mecklenburg-Strelitz 3 - - - 1 - 1 - - - 5

Oldenburg 5 - 1 - 1 1 - 1 - - 9

Braunschweig 6 1 1 - - 1 1 1 2 - 13

Sachsen-Meiningen 2 2 - - - - 1 - - - 5

Sachsen-Altenburg 2 - - - - 1 - - 1 - 4

Sachsen-Koburg-Gotha 2 1 - 1 - 2 1 - - - 7

Anhalt 4 2 - - - 1 - - - - 7

Schwarzb.-Sondersh. 2 - - - 2 - - - - - 4

Schwarzb.-Rudolstadt 1 - - - - 2 - - 1 - 4

Waldeck 1 - - - - 1 - - - - 2

Reuß ältere Linie 1 - - - - 1 - - - - 2

Reuß jüngere Linie 2 1 - - - - - - 1 - 4

Schaumburg-Lippe 1 - - - - 1 - - - - 2

Lippe 2 - - - - 1 - - - - 3

Lübeck 1 1 - - - - 1 - 1 - 4

Bremen 2 2 - - 2 1 - - 1 - 8

Hamburg 2 1 - - - 1 1 - 10 - 15

Elsaß-Lothringen 17 - - 4 8 - 4 1 - - 34

Zusammen: 423 132 15 57 61 106 101 33 53 2 983

Realgymnasien, 83 Realprogymnasien) auf 174 (90 Realgymnasien, 84 Realprogymnasien), hielten sich also auf wesentlich gleicher Höhe. Die lateinlosen Realanstalten dagegen sanken von 52 (13 Oberrealschulen, 17 Realschulen, 22 höhere Bürgerschulen) auf 50 (10 Oberrealschulen, 18 Realschulen, 22 höhere Bürgerschulen), zeigen also eine Verminderung um 3,9 Proz. Wenn der preußische Minister v. Goßler in seiner großen Landtagsrede vom 6. März 1889 unter den Hauptpunkten seines Programms für das höhere Unterrichtswesen aufstellte: »Bevorzugung von lateinlosen Schulen mit kürzerer Unterrichtsdauer, namentlich zu ungunsten der lateintreibenden, insbesondere Gymnasien, höhern Anstalten«, so muß man angesichts der obigen Zahlen erkennen, daß die Entwickelung gerade nach der Seite hin stattgefunden hat, die man schon jetzt als einseitig überwiegend an- sieht. Zweifellos liegt darin der Beweis, daß der Ruf nach Reformen auf diesem Gebiet nicht ganz unberechtigt ist. Aber das heißt nicht, daß nun alle Anklagen gegen den bestehenden Zustand und gegen die einzelnen Schulformen berechtigt sind. Mit diesen Zahlen besteht ganz wohl die vom Minister v. Goßler wiederholt vertretene Ansicht, daß es nicht sowohl auf eine grundsätzliche Umgestaltung der einzelnen Anstalten als darauf ankomme, die Berechtigung der einzelnen Schulanstalten hinsichtlich des Heerdienstes in geeigneterer Weise zu verteilen und namentlich das Recht auf den Einjährig-Freiwilligendienst von dem Bestehen entweder der besonders dafür eingerichteten Prüfung vor der eigens bestellten Kommission oder der Abgangsprüfung an einer berechtigten, mindestens sechsstufigen höhern Lehranstalt (höhern Bürgerschule etc.) abhängen zu lassen. Daß dies in Aussicht genommen, teilte der Minister v. Goßler 19. März 1890 im preußischen Abgeordnetenhaus andeutend mit und verhieß gleichzeitig, daß eine größere Versammlung von Sachverständigen verschiedener Partei- und Lebensstellung zur gründlichen Besprechung dieser Frage vor der endgültigen Entscheidung des Staatsministeriums berufen und gehört werden sollte. Kurz zuvor (15. März 1890) hatte die schwebende Frage der praktischen Ausbildung der Lehrer an höhern Schulen ihren Abschluß (s. Seminare für das höhere Lehramt) gefunden, ohne daß dadurch die öffentliche Meinung von der Schulreform abgelenkt wäre. Verschärft ward die Un- geduld, mit der man den weitern Schritten des Ministers entgegen sah, besonders durch die Kunde, daß Kaiser Wilhelm II. selbst an dieser Frage lebhaften Anteil nähme. Schon im J. 1889 hatte der hohe Herr wiederholt bei Erwiderung von Ansprachen und ähnlichen Anlässen Gelegenheit genommen, die Wichtigkeit der Geschichte, namentlich der vaterländischen, für die Bildung der Jugend zu betonen und vor der einseitigen Pflege abstrakter Gelehrsamkeit in den Bildungsanstalten zu warnen; so besonders bei Empfang der Vertreter der Universität Göttingen in Hannover im September 1889. Schon vor der Rede des Ministers war erschienen die nachfolgende

Allerhöchste Kabinettsorder

an den Generalinspekteur des Militärerziehungs- und Bildungswesens.

Ich erachte es für notwendig, daß das Kadettenkorps auf der Grundlage, welche Se. Majestät der Kaiser und König Wilhelm I., Mein in Gott ruhender Herr Großvater, in nie rastender Fürsorge für die Wohlfahrt der Armee durch Einführung des Lehrplans der Realgymnasien ihm gegeben, nach folgenden Gesichtspunkten noch eine weitere Ausgestaltung und Vertiefung seiner Lehraufgabe erfahren soll: