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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Höhere Lehranstalten

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Höhere Lehranstalten (Berufung der Berliner Schulkonferenz).

Ich verkenne nicht, welche Schwierigkeiten der Durchführung dieser Aufgabe sich entgegenstellen werden, und daß es einer längern Erfahrung bedarf, um überall das Richtige zu treffen. Aber diese Bedenken dürfen nicht abhalten, mit Ernst und Ausdauer der Durchführung eines Zieles näher zu treten, dessen Verwirklichung nach Meiner Überzeugung für das Wohl des Vaterlandes von hervorragender Bedeutung ist. Das Staatsministerium wolle hiernach die nötigen Erörterungen in die Wege leiten und nach Abschluß derselben an Mich berichten.

Schloß zu Berlin, den 1. Mai 1889.

Wilhelm I. R. (ggez.) Fürst v. Bismarck.

Das preußische Staatsministerium hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 27. Aug. 1889 über diese königlichen Wünsche schlüssig gemacht und begleitete nun (es ist nicht bekannt, warum erst jetzt) die Veröffentlichung der Kabinettsorder mit den damals vereinbarten, vom gesamten Ministerium unterzeichneten und vom Kaiser 30. Aug. 1889 genehmigten Vorschlägen. Wegen des ersten Teiles derselben, der sich mit dem niedern Schulwesen beschäftigt, s. Volksschule; der zweite, das höhere Schulwesen betreffende Abschnitt lautet, wie folgt:

1) In Ansehung des Religionsunterrichts sind für sämtliche Arten der höhern Schulen Verordnungen im Sinne der Allerhöchsten Order vom 1. Mai 1889 zu erlassen. Den höhern Schulen, insbesondere den Gymnasien, wird einzuschärfen sein, daß der Religionsunterricht so zu erteilen ist, daß der Nachdruck auf die lebendige Annahme und innerliche Aneignung der Heilsthatsachen und Christenpflichten gelegt und die apologetische und ethische Seite besonders berücksichtigt wird. Unter merklicher Verringerung des Lehrstoffs, namentlich durch Ausscheidung des zur Aneignung religiöser Streitfragen führenden kirchen- und dogmengeschichtlichen Stoffes ist der Unterricht, soweit er sich auf Geschichte stützt, auf die für das kirchlich-religiöse Leben bleibend bedeutsamen Vorgänge zu beschränken. Wegen des katholischen Religionsunterrichts wird das Geeignete seitens der Unterrichtsververwaltung veranlaßt werden.

2) In Ansehung des Geschichtsunterrichts sind für sämtliche Arten der höhern Schulen Verordnungen im Sinne der Allerhöchsten Order vom 1. Mai 1889 zu erlassen.

a) Der Unterricht in der vaterländischen Geschichte ist bis zum Regierungsantritt Seiner Majestät durchzuführen und von der Zeit des (Großen Kurfürsten ab gegen seinen bisherigen Umfang zu erweitern.

b) Die wichtigern Thatsachen sind schon in den mittlern Klassen der höhern Lehranstalten vorzuführen.

c) In dem Geschichtsunterricht ist die Entwickelung unsrer sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere vom Beginn dieses Jahrhunderts bis zur gegenwärtigen socialpolitischen Gesetzgebung (Alters- und Invalidenversorgung 1889), darzustellen.

d) Diese Unterweisung ist in der ersten Klasse der Vollanstalten ausführlicher zu gestalten. Die Belehrung über die Verderblichkeit der Socialdemokratie hat hierbei, ohne in eine Erörterung der sozialistischen Theorien einzutreten, an der Hand des gesunden Menschenverstandes zu erfolgen. Die Unmöglichkeit der sozialdemokratischen Bestrebungen ist an den positiven Zielen der Sozialdemokratie nachzuweisen und für jugendliche Gemüter faßlich zu gestalten.

e) Infolge der zu a) bis d) vorgesehenen Ausdehnung des Geschichtsunterrichts wird der anderweitige Lehrstoff der Geschichte entsprechend vermindert.

f) Die geschichtlichen Lehr- und Hilfsbücher sind durch den entsprechenden Lehrstoff seitens geeigneter Schulmänner und Gelehrten zu ergänzen.

3) Auf die Durchführung des Grundsatzes, daß die Geschichte und Litteratur nicht formell und gedächtnismäßig, sondern inhaltlich und ethisch erläutert werde, ist mit Nachdruck hinzuwirken.

4) Die Prüfungsordnung für die Kandidaten des höhern Schulamts ist im Sinne vorstehender Anordnungen zu revidieren.

5) Bei der praktischen Vorbildung der Lehrer (pädagogische Seminare, Probejahre etc.) ist auf vorstehende Anordnungen besondere Rücksicht zu nehmen.

Mit der Ausführung dieser Beschlüsse beauftragte gleichzeitig der Kaiser den Kultusminister, und dieser berief zu dem Zwecke für den Anfang Dezember 1890 den längst in Aussicht gestellten Vertrauensrat zur eingehenden Verhandlung der obschwebenden Beschwerden und Reformvorschläge. Bei der Auswahl hatte sichtlich der Gesichtspunkt geleitet, Vertreter der verschiedenen Schularten und litterarische Verfechter verschiedener Standpunkte gleichmäßig zu Worte kommen zu lassen. Die Konferenz bestand aus folgenden Mitgliedern:

1) Dr. Albrecht, Oberschulrat, Geh. Regierungsrat in Straßburg i. E.; 2) Dr. Bertram, Stadtschulrat in Berlin; 3) D. v. Bodelschwingh, Pastor in Bielefeld; 4) Dr. Deiters, Provinzialschulrat in Koblenz; 5) Graf Douglas, Bergwerksbesitzer und Mitglied des Hauses der Abgeordneten in Berlin; 6) Dr. Eitner, Gymnasialdirektor in Görlitz; 7) Ende, Geh. Regierungsrat, Professor in Wannsee bei Berlin; 8) Dr. Fiedler, Oberrealschuldirektor in Breslau; 9) D. Dr. Frick, Direktor der Franckeschen Stiftungen in Halle a. S.; 10) D. Frommel, Hofprediger und Militäroberpfarrer in Berlin; 11) Frowein, Fabrikbesitzer in Elberfeld; 12) Dr. Göring in Berlin; 13) Dr. Graf, Geh. Sanitätsrat, Vorsitzender des Deutschen Ärztevereins in Elberfeld; 14) Dr. Güßfeldt, Privatgelehrter, Rittmeister der Reserve des Leib-Gardehusarenregiments in Berlin; 15) Dr. Hartwig, Gymnasialdirektor, Professor in Frankfurt a. M.; 16) Dr. v. Helmholtz, Professor, Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt in Charlottenburg; 17) Dr. Frhr. v. Heereman, Regierungsrat a. D. in Münster; 18) Dr. Hinzpeter, Geh. Oberregierungsrat in Bielefeld; 19) Dr. Holzmüller, Gewerbeschuldirektor in Hagen; 20) Hornemann, Oberlehrer am Lyceum in Hannover; 21) Dr. Jäger, Gymnasialdirektor in Köln; 22) Kaselowsky, Direktor der Berliner Maschinenbauaktiengesellschaft, Kommerzienrat in Berlin; 23) Dr. Klix, Geh. Regierungs- und Provinzialschulrat in Berlin; 24) Dr. Koch, Geh. Medizinalrat, Professor in Berlin; 25) D. Kopp, Fürstbischof in Breslau; 26) Dr. Kropatscheck, Oberlehrer a. D., Mitglied des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten in Berlin; 27) Dr. Kruse, Geh. Regierungs- und Provinzialschulrat in Danzig; 28) Dr. Matthias, Realgymnasialdirektor in Düsseldorf; 29) D. Mosler, Domherr und Professor in Trier; 30) Dr. Paulsen, Professor in Steglitz bei Berlin; 31) Dr. Paehler, Gymnasialdirektor in Wiesbaden; 32) Dr. Schauenburg, Realgymnasialdirektor in Krefeld; 33) v. Schenckendorff, Telegraphendirektionsrat a. D., Mitglied des Hauses der Abgeordneten in Görlitz; 34) Dr. Schiller, Gymnasialdirektor, Professor und Geh. Oberschulrat in Gießen; 35) Dr. Schlee, Realgymnasialdirektor in Altona; 36) Dr. Schottmüller, Geh. Regierungsrat, Professor in Zehlendorf bei Berlin; 37) D. Dr. Schrader, Universitätskurator, Geh. Oberregierungsrat in Halle a. S.; 38) Dr. Schulze, Gymnasialdirektor in Berlin; 39) Dr. Tobler, ordentlicher Professor, Rektor der Universität in Berlin; 40) D. Uhlhorn, Abt zu Lokkum, Oberkonsi-^[folgende Seite]