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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kulturgeschichtliche Litteratur

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Kulturgeschichtliche Litteratur (Neuzeit).

gelegten Vergehen verficht, während der letztere an der Schuld des Ordens, freilich nicht mehr in demselben Umfang wie in seinen frühern Arbeiten, festhält. Mit der Kirche stehen im innigsten Zusammenhang auch die mittelalterlichen Universitäten, deren Geschichte neuerdings vielfach untersucht ist, insbesondere in den beiden erst begonnenen, großartig angelegten Werken von H. Denifle, »Die Universitäten des Mittelalters« (Berl. 1886, Bd. 1), und G. Kaufmann, »Die Geschichte der deutschen Universitäten« (Stuttg. 1888, Bd. 1); auch der letztere behandelt im ersten Bande die Entstehungsgeschichte der mittelalterlichen Universitäten im allgemeinen; beide gehen in ihren Ergebnissen mehrfach auseinander, stimmen aber trotz ihrer lebhaften Polemik doch in Bezug auf viele wichtige Grundzüge der Entwickelung miteinander überein. Sehr groß ist dann auch die Litteratur zur Geschichte einzelner Universitäten; wir erwähnen die wichtigen Publikationen der Matrikeln der deutschen Nation zu Bologna durch Friedländer und Malagola (Berl. 1887) sowie der Universitäten Heidelberg von G. Töpke (Heidelb. 1884-89, 3 Bde.), Frankfurt a. O. von Friedländer (Leipz. 1887-88, Bd. 1 u. 2), Rostock von A. Hofmeister (Rostock 1889, Bd. 1), dann die Geschichten der Universitäten Heidelberg von A. Thorbecke (Heidelb. 1886 ff.), Freiburg (in finanzieller Hinsicht) von E. Pfister (Freiburg 1889), Wien (1520-65) von J. ^[Joseph] v. Aschbach (Wien 1889, als 3. Band seines ältern Werkes), Ingolstadt von Ch. Verdière (Par. 1887), müssen aber darauf verzichten, die zahlreichen, eine kleine Bibliothek füllenden Abhandlungen, welche durch das Jubiläum von Bologna hervorgerufen worden sind, an dieser Stelle aufzuzählen und auf den zusammenfassenden Bericht verweisen, der darüber in der »Zeitschrift für Rechtsgeschichte« (Bd. 9) erstattet worden ist.

Für die Geschichte des mittelalterlichen Kriegswesens ist das umfangreiche Werk des Generals Köhler, »Die Entwickelung des Kriegswesens und der Kriegführung in der Ritterzeit« (Bresl. 1886-90, 3 Bde.), zu nennen; der Verfasser verbreitet vom militärischen Standpunkt aus vielfach neues Licht über Vorgänge, die dem nichtmilitärisch gebildeten Historiker schwerverständlich sind; er hat die Quellen aufs fleißigste herangezogen, verwertet aber und kritisiert dieselben nicht selten mit bedenklichster Willkür. Auch das Werk vom Freiherrn Roth zu Schreckenstein, »Die Ritterwürde und der Ritterstand« (Freiburg 1886), das die Zusammenfassung der Ergebnisse früherer Arbeiten bezweckt, hat der Natur des Stoffes nach für das gesamte Mittelalter Bedeutung. Dasselbe gilt nach andrer Seite hin von W. Heyds klassischem Buche über die Geschichte des Levantehandels im Mittelalter, das wir hier zu erwähnen haben, weil die neuerdings erschienene französische Übersetzung (»Histoire du commerce du Levant au moyen-âge«, Leipz. 1885-86, 2 Bde.) vom Verfasser selbst mit erheblichen Zusätzen und Berichtigungen versehen worden ist. Die Frage nach der Existenz des sogen. Jus primae noctis ist noch einmal in umfassender Weise behandelt von A. de Foras, »Le droit du seigneur« (Chambéry 1886), der sie unbedingt verneint. Endlich nennen wir hier noch ein bereits in die nächste Periode hinübergreifendes, die Fortsetzung seiner frühern Schriften bildendes Werk von A. Biese, »Die Entwickelung des Naturgefühls im Mittelalter und in der Neuzeit« (Leipz. 1888), welches an Vertretern der einzelnen Zeitepochen darlegt, wie das Verhältnis der Menschen zu den Schönheiten der Natur sich seit dem Beginn unsrer Zeitrechnung gestaltet hat.

Neuzeit. Allgemeine Werke.

Daß die Neuzeit, in der das Leben der einzelnen Völker sich mehr und mehr individualisiert, allgemeiner kulturhistorischer Betrachtung weniger zugänglich ist als das Mittelalter, liegt auf der Hand. Am meisten geeignet ist für eine solche noch das 16. Jahrh., in welchem eine großartige geistige Bewegung allmählich ganz Europa ergreift; und für diese Epoche haben wir denn auch ein bedeutendes Werk zu nennen: M. Carrière, »Die philosophische Weltanschauung der Reformationszeit in ihren Beziehungen zur Gegenwart« (2. Aufl., Leipz. 1887), ein Werk, das freilich hauptsächlich nur die philosophische Gedankenarbeit dieses Zeitalters, daneben aber doch auch die sozialen Tendenzen und Theorien darstellt. Von wesentlich andern Gesichtspunkten ausgehend, entwirft J. ^[Johannes] Janssen im sechsten Bande seiner »Deutschen Geschichte« (Freiburg 1888) ein seinen bekannten Anschauungen nach gefärbtes Bild von dem »Kulturzustand des deutschen Volkes vom Ausgang des Mittelalters bis 1618«. Anziehende Schilderungen von den politischen Stimmungen und Meinungen im Revolutionszeitalter bietet W. Wenck in dem größtenteils nach zeitgenössischen Flugschriften bearbeiteten Werke »Deutschland vor 100 Jahren« (Leipz. 1887-90, 2 Bde.). Im übrigen ist nur wenig von größerer Bedeutung zu erwähnen; M. Thierbachs Buch über »Die geschichtliche Entwickelung der Handfeuerwaffen« (Dresd. 1886-1889, 3 Bde.), das auf langjährigen grund lichen Studien in den hervorragendsten öffentlichen und privaten Waffensammlungen beruht; E. Müntz, »La tapisserie«, ein Werk, das schon in dritter Auflage (Par. 1889) erschienen ist, gehören dahin; die meisten derartigen Arbeiten aber, auch wenn sie einen allgemeinen Titel haben, berücksichtigen vorwiegend einzelne Länder (s. unten).

Deutschland, Niederlande, Belgien, Schweiz.

Die Länder, die wir hier zusammen behandeln, haben durch ihre Zugehörigkeit zum einstigen Deutschen Reich eine gemeinschaftliche Geschichte. Die Litteratur aber, welche ihre Kultur behandelt, ist so reich, daß hier noch mehr als in den übrigen Abschnitten unsers Berichts Beschränkung geboten ist.

Beginnen wir mit der Geschichte der Verfassung, so haben wir zwei Werke an die Spitze zu stellen, die beide als reife Frucht langjähriger Studien und umfassender juristischer wie historischer Gelehrsamkeit die reichste wissenschaftliche Förderung gebracht haben: H. Brunners »Deutsche Rechtsgeschichte« (Leipz. 1887, Bd. 1) und R. Schröders »Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte« (das. 1889), neben denen die »Deutsche Rechtsgeschichte« von H. Siegel (Berl. 1886) zurücktritt; in beiden großen Werken sind auch die wirtschaftlichen und sittlichen Grundlagen der rechtlichen und staatlichen Entwickelung berücksichtigt. Auch I. ^[Ignaz] Jastrows preisgekrönte Schrift »Geschichte des deutschen Einheitstraums und seiner Erfüllung« (3. Aufl., Berl. 1890) gewährt einen trefflichen Überblick über die Gesamtentwickelung, allerdings nur unter dem Gesichtspunkt der nationalen Einheit. Wesentlich zur Orientierung von Ausländern bestimmt ist die kurze Schrift von S. E. Turner, »A sketch of the Germanic constitution from early times to the dissolution of the Empire« (New York 1888). Dagegen sind von erheblicher wissenschaftlicher Bedeutung E. Glasson, »Histoire du droit et des institutions de la France« (Par. 1888 ff., Bd. 1-3), und Paul Viollets »Droit public, histoire des administrations politiques et administratives de la France« (das. 1890, Bd. 1), Werke,