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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Leicester; Leichenschauhäuser

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Leicester - Leichenschauhäuser.

lehrertag unter Beisein und Mitwirkung verschiedener Regierungskommissare und unter Vorsitz des Hamburger Seminardirektors (jetzt Schulrats) Mahraun verhandelt. Den Hauptgegenstand der Verhandlung: »die Aufgabe der Lehrerbildung im Hinblick auf das sozialpolitische Leben«, leitete Seminarlehrer Keferstein aus Hamburg durch einen ausführlichen Vortrag ein. Der nächste Seminarlehrertag soll 1892 in Braunschweig stattfinden und sich mit der Internatsfrage, den Reformen auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und den Seminarübungsschulen beschäftigen. In den letzten Maitagen 1890 sah Berlin den 8. deutschen Lehrertag versammelt. Als erfreuliches Zeichen der Zeit muß man den Austausch durchaus achtungsvoller Grüße und Wünsche zwischen der Versammlung und dem abwesenden Minister v. Goßler sowie die Bewillkommnung des Lehrertags durch den leitenden Schulmann des Ministeriums, Geheimen Oberregierungsrat Schneider, auffassen. Um so unerwarteter kam es, daß Dittes, früherer Leiter des Wiener städtischen Pädagogiums, die von ihm übernommene Gedächtnisrede auf Diesterweg (geb. 1790) zu herber Kritik gerade der preußischen Schulverwaltung benutzte, da sein Vorredner Schneider mit großer Umsicht und Offenheit eben zuvor die Bestrebungen des Ministers ebenso wie die entgegenstehenden Hemmnisse und Schwierigkeiten klar dargelegt hatte. Die Folge war ein ziemlich stürmischer Widerhall des Lehrertags im preußischen Landtag und in der Presse.

Leicester, Robert Dudley, Graf von. Vgl. E. Bekker, Elisabeth und L. (Gießen 1890).

Leichenschauhäuser (franz. Morgues), Gebäude zur Aufbewahrung und Ausstellung von Leichen unbekannter Verunglückter, Selbstmörder etc. zum Zwecke der Feststellung ihrer Persönlichkeit, sind Anlagen, deren Errichtung die mit dem Wachsen der Bevölkerungsziffer einer Großstadt im Zusammenhang stehende Zunahme der Unglücksfälle, Selbstmorde und Verbrechen erforderlich macht. Neben ihrem Hauptzweck, dem Publikum Gelegenheit zum Rekognoszieren der Leichen zu geben, dienen die L. auch zur Vornahme der an den Toten unter Umständen erforderlich werdenden gerichtlich-medizinischen Untersuchungen. Ihre Anlage gliedert sich demgemäß in drei Abteilungen: die eigentliche Leichenschau- und Aufbewahrungsstätte, die Verwaltungs- oder Polizeiabteilung und die gerichtliche Abteilung. Je nach der Ausdehnung der letztern, die wohl auch mit Einrichtungen zur Abhaltung gerichtlich-medizinischer und gerichtlich-chemischer Vorlesungen sowie zur Vornahme untersuchungsrichterlicher Verhandlungen versehen sind, werden die L. zu Baulichkeiten geringern oder größern Umfangs entwickelt. Die Hauptabteilung enthält vornehmlich den Leichenschauraum, welcher in einer Halle für das Publikum und in einem, manchmal in einzelne Zellen zerlegten Leichenausstellungsraum besteht, beide durch eine feste Glaswand voneinander geschieden. Die Ausstellungsräume werden zweckmäßig durch Oberlicht beleuchtet, erhalten Vorkehrungen zur übersichtlichen Aufstellung der Toten und sind mit Kühleinrichtungen versehen, da die Leichen mit Rücksicht auf die gerichtlich-medizinischen Untersuchungen nicht durch chemische Mittel erhalten werden dürfen, sondern im gefrornen Zustand die erforderliche Zeit aufbewahrt werden müssen. Die Abkühlung auf 0 bis -2° wird in der Regel mittels Chlorcalciumlösung und Ammoniakeismaschinen bewirkt. In Verbindung mit dem Ausstellungsraum stehen entweder im gleichen Geschoß oder im Keller darunter Gefrierzellen zur Aufbewahrung und eine Flur zur Heranschaffung der Leichen. Überdies sind ein Leichenwasch- und Desinfektionsraum, eine Kleiderkammer und ein Gelaß für Särge erforderlich, eine kleine Kapelle erwünscht. Die Verwaltungsabteilung muß Räume für das Leichenkommissariat mit Telegraphen- und Fernsprechraum, Wartezimmer und einem Gelaß zur Aufbewahrung von Wertsachen enthalten; zweckmäßig werden auch die Wohnungen derjenigen Beamten, deren ständige Anwesenheit im Hause erforderlich ist, in diesen Teil des Gebäudes gelegt. Die gerichtliche Abteilung muß einen Obduk-^[folgende Seite]

^[Abb.: Fig. 1. Leichenschauhaus in Berlin. Grundriß des Hauptgeschosses.]