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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Münch; Münch-Bellinghausen; Munk; Münzabnutzung

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Münch - Münzabnutzung.

3) Johannes, Schulmann und pädagog. Schriftsteller; geb. 13. Aug. 1846 zu Grimma, studierte in Leipzig Theologie und Philosophie, war dann Hauslehrer, seit 1871 Oberlehrer an den Seminaren zu Annaberg, Plauen, Waldenburg und wurde 1888 Direktor des landständischen Seminars zu Bautzen. Außer einigen trefflichen methodischen Schriften und der Mitarbeit an den Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen lieferte M. wertvolle Beiträge zur Geschichte des deutschen Schulwesens; so: »Quellenschriften und Geschichte des deutschsprachlichen Unterrichts bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts« (Gotha 1882); »Herzog Ernsts des Frommen Spezial- und sonderbarer Bericht« (Zschopau 1883); »Vor- und frühreformatorische Schulordnungen und Schulverträge in deutscher und niederländischer Sprache« (das. 1885, bisher 2 Bde.); »Handschriftliche Ratichiana« (in Kehrs »Pädagogischen Blättern«, 1878); »Die Anfänge des sächsischen Schulwesens« (im »Neuen Archiv für sächsische Geschichte«, Bd. 7, 1887); »Über Aufgaben kirchlicher Organe gegenüber den Bedürfnissen der Zeit« (Bautzen 1890).

Münch, Wilhelm, Schulmann und pädagog. Schriftsteller, geb. 1843 zu Schwalbach (Kreis Wetzlar), widmete sich, in Wetzlar vorgebildet, auf den Universitäten zu Bonn und Berlin theologischen und philologischen Studien, war nacheinander Lehrer am Gymnasium zu Kleve, Oberlehrer an der Realschule erster Ordnung zu Barmen, Direktor der Realschule erster Ordnung zu Ruhrort (seit 1877) und des Realgymnasiums zu Barmen (seit 1883), von wo er 1888 als Provinzialschulrat in das Provinzialschulkollegium zu Koblenz berufen wurde. Außer seiner bedeutenden praktischen Wirksamkeit haben ihn namentlich seine methodischen Schriften bekannt gemacht, unter denen hervorragen: »Zur Förderung des französischen Unterrichts, insbesondere auf Realgymnasien« (Heilbr. 1883) und »Vermischte Aufsätze über Unterrichtsziele und Unterrichtskunst« (Berl. 1888). Eine Sammlung ethischer Betrachtungen in aphoristischer Form erschien von ihm unter dem Titel: »Tagebuchblätter« (Berl. 1891).

Münch-Bellinghausen, 2) Eligius, Freiherr von (Friedrich Halm), Dichter. Sein Briefwechsel mit dem Ästhetiker Mich. Leop. Enk von der Burg wurde von Schachinger herausgegeben (Wien 1890).

Munk, Hermann, Physiolog, geb. 3. Febr. 1839 zu Posen, studierte seit 1855 in Berlin und Göttingen, promovierte 1859 in Berlin, habilitierte sich daselbst 1862 als Privatdozent der Physiologie und wurde 1869 außerordentlicher Professor und 1876 Lehrer der Physiologie und Vorstand des physiologischen Laboratoriums der tierärztlichen Hochschule in Berlin. Als Militärarzt machte er die Feldzüge von 1864, 1866 und 1870/71 mit. 1880 wurde er von der Akademie der Wissenschaften zum Mitglied erwählt. M. gehört zu den hervorragendsten Forschern über Gehirnphysiologie. Er lieferte auch Untersuchungen über Ei- und Samenbildung und Befruchtung bei den Nematoden und publizierte seit 1860 zahlreiche Arbeiten über allgemeine und spezielle Nervenphysiologie. Außerdem schrieb er: »Untersuchungen über das Wesen der Nervenerregung« (Bd. 1, Leipz. 1868); »Die elektrischen und Bewegungserscheinungen am Blatte der Dionaea muscipula« (das. 1876); »Über die Funktionen der Großhirnrinde« (Berl. 1881, 2. Aufl. 1890).

Münzabnutzung. Die französische Münzgesetzgebung kennt nicht die Bestimmung der deutschen Münzgesetze vom 4. Dez. 1871 und 9. Juli 1873, nach welchen Kurantmünzen, deren Gewicht infolge der Abnutzung durch den Gebrauch um mehr als einen bestimmten Prozentsatz unter das Normalgewicht gesunken ist, nicht mehr als vollwichtig gelten und darum für Rechnung des Reiches eingezogen werden. Solche Münzen werden bei allen Kassen des Reiches und der Bundesstaaten zum Nenngehalt angenommen; dagegen dürfen öffentliche Kassen sowie Geld- und Kreditanstalten derartige bei ihnen eingegangene unterwichtige Geldstücke nicht wieder ausgeben. Jener Prozentsatz ist auf 0,5 bei 10- und 20-Markstücken, auf 0,8 bei 5-Markstücken festgesetzt. Schon seit einer Reihe von Jahren sind denn auch ansehnliche Beträge an Goldstücken, deren Gewicht sich unter das noch zulässige (Passiergewicht) vermindert hatte, wieder eingezogen worden und zwar bis Ende 1889 für 2,2 Mill. Mk. Die einzuziehende Menge wird, da die Abnutzung erst nach einer Reihe von Jahren eine genügend starke ist, mit der Zeit steigen, bis sie später im Durchschnitt einer durchschnittlichen Jahresausprägung gleichkommt, vermindert um einen Bruchteil, welcher auf Ausfuhren, Umschmelzungen und verloren gegangene Münzen entfällt. So wurden eingezogen 1880 für 152,000 Mk., 1888 für 241,000 Mk. und 1889 für 404,000 Mk. In 1-2 Jahrzehnten wird sich der Betrag auf einige Millionen stellen. Eine Gewähr für die Einziehung bietet die vorhandene große Anzahl an Geld- und Kreditanstalten. Nun spricht die französische Münzgesetzgebung zwar auch von einem »noch gesetzlichen Gewicht«, aber es fehlt in ihr die Bestimmung über die Einziehung allzu stark verschlechterter Münzen. Für Ausfuhr und Einschmelzung wurden seither immer die schwerern Münzen ausgesucht; die leichtern erhielten sich dagegen im Verkehr. Infolgedessen hat sich die im Umlauf befindliche Münze in Frankreich immer mehr verschlechtert. Ein erheblicher Teil der Goldstücke weist nicht mehr das noch gesetzlich zulässige Gewicht auf.

In der Absicht, Abhilfe zu schaffen, hat die französische Regierung das Münzwesen ihres Landes in der neuern Zeit zum Gegenstand von eingehenden Untersuchungen gemacht. 1884 wurden 100,000, 1888: 50,000 und 1889: 10,000 20-Frankstücke, welche in ganz Frankreich eingesammelt worden waren, auf Gewicht und Feingehalt geprüft. Gleiches geschah mit andern Münzen im J. 1888. Da das Prägungsjahr der untersuchten Münzen bekannt war, so konnte auch bestimmt werden, wie hoch sich die durchschnittlich jährliche Abnutzung stellte.

Der Feingehalt wurde aus leicht erklärlichen Gründen als normal befunden. Dagegen war das Gewicht sämtlicher Münzen zusammengenommen zu gering bei den Stücken (in Prozenten) von

^[Liste]

20 Fr. in Gold 0,34; 5 Fr. in Silber 0,63; 0,5 Fr. in Silber 3,16

10 - - - 0,71; 2 - - - 1,12; 10 Centimes 3,88

5 - - - 1,21; 1 - - - 1,89; 5 - 4,37

Bei den 100- und 50-Frankstücken war der Verlust ein viel geringerer, bei jenen 0,04, bei diesen 0,1 Proz. Diese Stücke gingen aber nicht so rasch von Hand zu Hand wie die kleinern Münzen. Sehr erheblich dagegen war der Verlust bei den 40-Frankstücken, welche nur in den Jahren 1803-39 ausgeprägt worden waren. Dies rührt wohl, da diese Stücke kaum im Verkehr mehr abgenutzt worden sind, nur daher, daß das Gewicht derselben schon bei der Ausgabe aus der Münzstätte der untern Grenze des Remediums nahe stand.

Nachdem das Gewicht jeder einzelnen Münze sowie das durchschnittliche der einzelnen Jahrgänge bestimmt worden war, wurden die gesamten Stücke nach ihrem Gehalt in Klassen eingeteilt. Werden die