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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Reichsbank, deutsche

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Reichsbank, deutsche (Geschäftsbetrieb).

zufließen würden. Vergleicht man aber, worauf es ausschließlich ankommt, das Verhältnis zwischen dem Barschatz und den umlaufenden Noten, dann zeigt sich zur Evidenz die weit überlegene Stellung Deutschlands. In Frankreich nämlich waren 1887 die umlaufenden Noten mit Gold nur zu 40 Proz., in Deutschland bis zu 65 Proz. gedeckt. Die Notenausgabe der französischen Bank ist endlich auf die enorme Summe von 3500 Mill. Fr. gesetzt worden, ohne daß irgend welche Festsetzungen in Bezug auf Notendeckung getroffen wurden. Bei uns garantiert die strenge Vorschrift der Drittelsdeckung für alle Zeiten eine solide Haltung der Bank. Allerdings stand die französische Bank dem Staate in kritischen Zeiten stets hilfreich zur Seite, aber doch nur gegen ein teures Äquivalent, gegen die Suspension der Noteneinlösung nämlich, welche 1848 und 1870 verfügt wurde.

Daß die deutschen Privatnotenbanken die Aufgaben der Reichsbank in Bezug auf Schutz der Währung erschwert hätten, wurde als richtig anerkannt; doch haben freundschaftliche Ratschläge in der Regel oder immer genügt, um die Notenbanken zur Unterstützung der Diskontopolitik der Reichsbank zu veranlassen. Die Befürchtung, daß ungünstige Handelsbilanzen die Deckungsverhältnisse der Reichsbank nachteilig beeinflussen könnten, wurde mit dem Beispiel Englands zurückgewiesen. Die Ausfuhr Englands bleibt hinter seiner Einfuhr jahraus jahrein zwischen 1600 und 1800 Mill. Mk. zurück, und doch versorgt England seit Jahrzehnten beide Hemisphären mit Gold.

III. Der Geschäftsbetrieb der Reichsbank.

1) Vergrößerung des Betriebskapitals.

Eine Erhöhung des Stammkapitals der Reichsbank wurde weiter aus dem Gesichtspunkt für notwendig erachtet, daß sie andernfalls den Bedürfnissen des Gewerbes nicht hinreichend entgegenkommen könne. Insbesondere befindet man sich in Preußen in einer bei weitem ungünstigern Lage als in Süddeutschland und in Sachsen. Die Zettelbanken dieser Staaten sind der Sorge für die internationalen Zahlungsausgleichungen sowie für Aufrechterhaltung der Währung enthoben und machen ihr verfügbares Kapital ausschließlich für die Befriedigung des Kreditbedürfnisses im Handel und Gewerbe nutzbar. Dort steht dem kleinen Kaufmann, dem Fabrikanten, Handwerker und Grundbesitzer Kredit in genügendem Maße zur Verfügung. Allein dagegen wurde geltend gemacht, daß die Reichsbank, wie schon bemerkt, enorme Kapitalien brach liegen habe, und daß das Bankkapital im Deutschen Reiche, obwohl man dies bestreitet, dem der französischen Bank durchaus gewachsen sei. Die französische Bank verfügt allerdings über etwa 146 Mill. Mk. Aktienkapital, die Reichsbank nur über 120 Mill. Mk. Allein die französische Bank ist die einzige Zettelbank im Lande. Rechnet man bei uns das Kapital der Privatnotenbanken zum Kapital der Reichsbank, so verschiebt sich das Verhältnis erheblich zu gunsten Deutschlands.

2) Unterstützung von Landwirtschaft und Gewerbe (insbesondere das Lombardgeschäft).

Während man allgemein geneigt war, die großen Verdienste der Reichsbank um die Regulierung der Edelmetallströmung anzuerkennen, wurde von verschiedenen Seiten ein Vorwurf daraus hergeleitet, daß die Bank mehr und mehr ihre Thätigkeit ausschließlich den großen Finanzkräften zu Gebote stelle. Es erhelle dies daraus, daß von Jahr zu Jahr die Zahl der Wechsel und der Bardarlehen geringer werde, die Summe derselben aber steige. Offenbar also konzentrierten sich die Geschäfte allmählich in den Händen weniger. Freilich könne eine Anstalt wie die Reichsbank unmöglich jedem kleinern Landwirt ohne weiteres Kredit einräumen; immerhin aber müsse mehr als bisher eine Individualisierung bei der Kreditgewährung angestrebt werden. Auch die neuern Genossenschaften mit beschränkter Haftbarkeit verdienten Berücksichtigung seitens der R.

Vornehmlich hielt sich die Landwirtschaft für berechtigt, wohl begründete Klage zu führen. Die ungleiche Stellung gegenüber dem Handelsstand erkläre sich aus der noch jetzt als Richtschnur dienenden ehemalig preußischen Verfügung vom 27. März 1856. Denn hier heiße es: »Was den Wechselverkehr anlangt, so unterliegt es keinem Bedenken, daß die Wechsel, welche aus dem Betrieb ländlicher Gewerbe entstehen, auch ohne den Zutritt eines kaufmännisch Verbundenen auf den Namen von Grundbesitzern allein diskontiert werden dürfen.« Es sei für den Grundbesitz durchaus nicht erhebend, daß die Bankleitung überhaupt für nötig erachtet habe, auszusprechen, daß Grundbesitzer mit industriellem Gewerbebetrieb (denn nur solche fasse die Verfügung nach ihren Beispielen ins Auge) von der Vormundschaft der »kaufmännisch Verbundenen« frei sein sollten. Ausdrücklich werde weiter durch die nämliche Verfügung verboten, dem Grundbesitzer Kredit zu gewähren, um ihm das fehlende Betriebskapital zu beschaffen. Jedermann aber wisse, daß Industrielle und Bankiers von der Reichsbank ihre Betriebskapitalien zu einem großen Teil erhielten. Unter diesen Verhältnissen erscheine die Auslassung von Professor Schmoller durchaus gerechtfertigt, daß Handel und Industrie die verwöhnten Lieblingskinder, die Landwirtschaft das Aschenbrödel der modernen Gesellschaft sei. Man müsse es der Landwirtschaft ermöglichen, Wechsel mit Einer Unterschrift bei der Reichsbank zu diskontiren, wie dies auch bei der englischen Bank seit Jahren geübt werde. Für das größere Risiko solle der erhöhte Zinsfuß ein Äquivalent bieten. Schon jetzt diskontiere die Reichsbank feinste Papiere zu ausnehmend niedrigen Sätzen. Man verlange nur eine Anwendung des gleichen Prinzips für minder sichere Wechsel und für Wechsel mit längerer Verfallzeit (6 Monate), deren Diskontierung für die Landwirtschaft überaus wünschenswert sei.

Allein die von seiten der Agrarier gegen die Bank gerichteten Angriffe erwiesen sich nicht als stichhaltig. Lediglich ein falscher Schluß aus Zahlen ist die Behauptung, daß sich die Reichsbank dem Dienste des kleinen Publikums entziehe, weil die durchschnittliche Höhe der von ihr diskontierten Wechsel einen unerwünscht großen Betrag aufweise. Die Beobachtung des Verkehrslebens ergibt, daß gerade die kleinen Wechsel, sofern sie auf Reichsbankplätze lauteten, in die Hand der Reichsbank gelangen, weil solche Wechsel gerade von ihr unter den günstigsten Bedingungen angekauft werden. Aber auch hier war die Schlußfolgerung unrichtig, daß in dieser Maßnahme der Reichsbank ein großer Vorteil für solche Geschäftsbetriebe liege, welche niedrige Beträge trassieren. Denn in weitaus den meisten Fällen gelangen diese Wechsel erst durch Vermittelung eines der Bank als kreditwürdig erscheinenden Bankiers in ihr Portefeuille, so daß die günstigen Bedingungen diesem, nicht dem Trassanten zu gute kommen.

Weiter wurde von kompetenter Seite betont, daß der Reichskanzler Fürst Bismarck, der damalige Chef der Reichsbank, sich für die Landwirtschaft auf