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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Reichsbank, deutsche

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Reichsbank, deutsche (Verstaatlichungsfrage, Gewinnverteilung).

der Reichsbank nichts geändert werden, auch die Privatnotenbanken wolle man beibehalten. Durch Wegfall des Zentralausschusses, an dessen Stelle man einen Beirat aus Vertretern des Handels, der Industrie und der Landwirtschaft zu setzen gedachte, könne der Kredit der Reichsbank weitern Kreisen zugänglich gemacht werden. Die Gegengründe seien die gleichen, welche bei der Verstaatlichung der Eisenbahnen geltend gemacht wurden. Und doch habe sich dieselbe vortrefflich bewährt.

Die Gefahr im Falle eines Krieges erachtete man für gering: der Feind würde keinen Unterschied machen zwischen einer Reichsbank mit Privatkapital und einer Reichsbank mit Reichskapital. Das Bedenken, es könnten politische Rücksichten bei der Kreditgewährung einer Staatsbank maßgebend sein, habe die Praxis unsrer staatlich geleiteten Reichsbank entschieden widerlegt. Umgekehrt aber würde bei einer Staatsbank das Streben nach Gewinn in den Hintergrund treten und statt dessen die Aufbesserung unsrer wirtschaftlichen Zustände als das erhabenste Ziel ins Auge gefaßt werden. Ja, es wurde sogar von seiten eines Regierungsvertreters ausgesprochen, daß die verbündeten Regierungen im Prinzip dem Gedanken, die Reichsbank zu verstaatlicht, gar nicht feindlich gegenüberstehen.

Die Verstaatlichung verspreche dem Reiche einen Gewinn von jährlich 2-3 Mill. Mk. Ein irgend erhebliches Risiko sei mit dem Bankbetrieb nicht verbunden. Das vergangene Jahrzehnt weise einen dauernden wirtschaftlichen Niedergang auf; auch die Reichsbank habe in dieser Zeit mit ernsten Krisen zu kämpfen gehabt, dieselben jedoch unter ihrer bewährten Leitung in jeder Beziehung glücklich und ohne besondere Verluste zu überwinden vermocht. Zumal die Reichsbank nur absolut sichere Kredite gewähre, brauchten auch für die Zukunft größere Ausfälle nicht befürchtet zu werden. Wolle man aber alles auf den Kriegsfall bemessen, so müsse man mit der ganzen Staatswirtschaft aufräumen, namentlich alle Staatswaldungen aufgeben, um sie feindlichen Angriffen zu entziehen. Große Kassenbestände unterhalte die Reichsbank nur in Berlin, die Goldvorräte der Filialen müßten regelmäßig alsbald der Kriegskasse überantwortet werden.

Diesen Ausführungen wurde von dem Präsidenten der Reichsbank, welcher den gegenwärtigen Zustand entschieden verteidigte, folgendes entgegen gehalten: Er müsse gestehen, daß er zwischen einer Staats- und Privatbank keinen andern Unterschied finden könne als den, daß eine verstaatlichte Bank sich nicht so frei bewege, als die Reichsbank es bisher vermochte, daß vielmehr eine Staatsbank notwendig schwerfällig und büreaukratisch verwaltet werden müsse, während die Reichsbank jetzt nach kaufmännischen Grundsätzen geleitet werde, wie es denn überhaupt anders unmöglich sei, 2 Milliarden Privatdepots und einen Giroumsatz von etwa 75 Milliarden zu verwalten. Bei dem Ausbruch der Kriege von 1866 und 1870 habe das preußische Hauptbankdirektorium, ebenso organisiert, ja, aus denselben Personen bestehend, wie das jetzige Reichsbankdirektorium, Zirkularverfügungen an alle Bankanstalten im Lande erlassen, auch an die Grenzanstalten, daß jeder Beamte auf seinem Platze ausharren müsse, möge kommen, was da wolle. Weiter wurde die Anordnung getroffen, daß der Kredit, der für gewöhnliche Zeiten an sehr strenge Formen gebunden ist, für diese schlimme Zeit ausgedehnt werden dürfe, soweit dies nur irgend mit der Sicherheit vereinbar sei. Von dieser Verfügung hätten die Bankanstalten in reichlichem Maße Gebrauch gemacht; infolgedessen stieg die Anlage namentlich in den ersten Wochen um sehr viele Millionen, da die Bank an Stelle aller der Banken und Bankiers treten mußte, die ängstlich zurückwichen und der preußischen Bank das Terrain allein überließen. Dieser ihrer Wirksamkeit verdanke die Bank, welche damals Tausende aus Verlegenheit und schlimmer Lage befreite, ihren Ruf. Wer glaube aber, daß eine verstaatlichte Bank eine solche Verfügung erlassen würde oder auch nur könnte? Hier zeige sich der wesentliche Unterschied zwischen einer Staats- und Privatbank. Im Kriegsfall mußten die Beamten einer Staatsbank sofort den gefährdeten Platz verlassen und alle Bestände in Sicherheit bringen, wodurch Handel und Verkehr in ganz unheilvoller Weise geschädigt würden.

Der finanzielle Vorteil des Reiches stehe ferner in keinem entsprechenden Verhältnis zu dem Risiko, welches mit einer verstaatlichten Bank verbunden sei. Auch für den Friedensfall dürfe man dieses Risiko nicht unterschätzen. Die Krisen der 50er und 60er Jahre hätten große Verluste gebracht, so daß Reserven von Millionen gestellt werden mußten. Man könne aus dem glücklichen Verlauf der letzten 15 Jahre nicht schließen, daß wir gegen große Geldkrisen für alle Zukunft gesichert seien. Da ferner die Reichsbank stets auf absolute Sicherheit ihrer Anlagen und auf ein schnelles Rückfließen der ausgeliehenen Gelder halten müsse, könne von einer Verstaatlichung eine Ausdehnung der Kredite nicht erwartet werden. Als unzutreffend erwies sich auch die Annahme, daß der Gewinn der Reichsbank ausschließlich oder auch nur vornehmlich aus dem Banknotenprivilegium herrühre. Waren doch die Banknoten im J. 1889 durchschnittlich bis zu 97 Proz. gedeckt. Hiernach entspringen die Überschüsse der Bank aus ihrem Geschäftsbetrieb, den sie zum Besten des Landes wie auch andre Aktiengesellschaften entfaltet. Nur eine gewisse moralische Garantie des Reiches kommt ihr zu gute, da diesem die Leitung zusteht. Weiter wurde hervorgehoben, daß mit der Umwandlung der Reichsbank in eine Staatsbank notwendig die Privatbanken fallen müßten. Denn wie wolle man es rechtfertigen, daß die Vorteile, die aus der Reichsbank gewonnen werden, ganz dem Reiche zukommen, der Gewinn der bayrischen, sächsischen und andrer Notenbanken aber nicht? Das Entstehen von Konflikten zwischen den also verschieden organisierten Banken werde sich schwerlich verhüten lassen. Für den Kriegsfall müsse man übrigens auch im Auge behalten, daß das Reich bei einem feindlichen Angriff auf die große Zahl von Privatdepots abermals enorme Summen riskiere.

Erwiesen sich sohin die Anträge auf Verstaatlichung als aussichtslos, so suchte man doch den Gewinn der Aktionäre zu gunsten des Reiches noch weiter herabzusetzen, als die Regierungsvorlage, welche mit der eingangs erwähnten Novelle wörtlich übereinstimmt, für gut befunden hatte. Dem wurde jedoch entgegengehalten, daß bei Berechnung der Rentabilität der thatsächlich eingezahlte Kurs von 130 Proz. zu Grunde gelegt werden müsse. Danach aber erscheine die von der Novelle in Vorschlag gebrachte Gewinnverteilung sicherlich nicht als eine Begünstigung der Aktionäre, und zwar um so weniger, als auch die Reichsbank größern Verlusten nicht entgehen, von einer unbedingt sichern Rente also nicht gesprochen werden könne. Eine weitere gesetzliche Minderung der Rentabilität müßte zur Folge haben, daß die Anteilscheine im Kurse ganz bedeutend fallen. Eines großen Reichsinstituts aber sei es unwürdig, im Kurszettel erheblich niedri-^[folgende Seite]