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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Sachsen-Altenburg; Sachsen-Koburg-Gotha

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Sachsen-Altenburg - Sachsen-Koburg-Gotha.

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen (Königreich)'

Anmerkung: Fortsetzung von [Statistisches.]

Die Finanzlage Sachsens war fortwährend eine sehr günstige; der Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben betrug 1882/83: 16,9Mill. Mk., 1884/85: 8,6Mill. Mk., 1886/87: 6,1Mill. Mk., der Staatshaushalt für die Finanzperiode 1890/91 bezifferte sich in Einnahme u. ordentlichen Ausgaben auf 92,620,414 Mk. (davon Einnahmen von Nutzungen des Staatsvermögens und der Staatsanstalten 45,342,954 Mk., Steuern und Abgaben 47,277,460 Mk.). Die außerordentlichen Ausgaben im Betrag von 22,556,150 Mk. finden Deckung in dem Ertragsüberschuß bei dem Staatshaushalt der Finanzperiode 1886/87 und verfügbaren Beständen mit 16,452,942 Mk. Im J. 1888 betrug die Erbschaftssteuer nach dem Gesetz vom 9. März 1880: 1,013,735 Mk., die Grundsteuereinheiten 1,537,840 Mk. (Zunahme gegen das Vorjahr von 2,07Proz.), die Einkommensteuer 17,562,755 Mk. (gegen 1887 mehr 2,96Proz.); an indirekten Steuern wurden 1889 vereinnahmt 59,505,379 Mk. (gegen 1888 mehr 8,202,208 Mk.). Ergebnisse der Einschätzungen zur Einkommensteuer:

18891888
AusGrundbesitz255,1Mill. Mark247,4Mill Mark
"Renten177,6"167,8"
"Gehalt u. Löhnen618,6"585,8"
"Handel u. Gewerbe467,5"443,8"
Zusammen:1518,8Mill. Mark1442,9Mill. Mark
Steuerertrag19,2"17,9"

Die Staatsschulden Sachsens beliefen sich Anfang 1890 insgesamt auf 647,88Mill. Mk.; ihnen steht aber ein immobiles Vermögen gegenüber von 862,37Mill., einschließlich des Wertes der fiskalischen Gebäude von 127,38Mill. Mk., aber ausschließlich des Mobiliars und Inventars im Werte von 108¾ Mill. Zur Verzinsung der Staatsschuld bedarf es 21,76Mill., während allein der Ertrag der Staatseisenbahnen für 1890/91 mit 30,47Mill. in den Voranschlag eingesetzt ist. Für die Staatsschuldentilgung sind für 1890 und 1891 je 9,47Mill. Mk. vorgesehen.

Rechtspflege. S. hat 1 Oberlandesgericht zu Dresden, 7 Landgerichte (zu Dresden, Leipzig, Bautzen, Chemnitz, Zwickau, Freiberg und Plauen) mit 103 Amtsgerichten. An Stelle der früher dem fürstlichen und gräflichen Hause Schönburg zustehenden Privatgerichtsbarkeit ist nach der neuen Gerichtsorganisation 1878 die Staatsgerichtsbarkeit getreten.

Geschichte. S. beging 1889 unter lebhafter Beteiligung der Bevölkerung das 800jährige Regierungsjubiläum des Hauses Wettin, insbesondere in Dresden 18. Juni mit Enthüllung des Denkmals für König Johann, am 19. mit einem glänzenden Huldigungszug vor der königlichen Familie und den zum Feste erschienenen ernestinischen Fürsten. Infolge der günstigen wirtschaftlichen Lage des Landes gestalteten sich die Finanzen des Staates so vorteilhaft, daß dem Landtag eine erhebliche Verbesserung der Gehälter der Beamten und Lehrer sowie eine Ermäßigung des Schulgeldes vorgeschlagen werden konnte. Im Bestand des Staatsministeriums fanden mehrfache Veränderungen statt. Der Finanzminister v. Könneritz starb im Januar 1890, an seine Stelle trat der Geheimrat von Thümmel. Nach dem Tode des Justizministers v. Abeken (15. Okt. 1890) wurde der Geheimrat Schurig (s. d.) zum Justizminister ernannt. Als im Januar 1891 der Minister des Innern v. Nostiz-Wallwitz seine Entlassung nahm, wurde er durch den Staatsminister v. Metzsch ersetzt, der auch die Leitung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten nach dem Tode des Ministerpräsidenten Grafen von Fabrice (25. März 1891) erhielt. ↔ Den Vorsitz im Gesamtministerium u. die Funktionen eines Ordenskanzlers wurden nach des letztern Tode dem Kultusminister v. Gerber übertragen, der General v. d. Planitz (s. d.) zum Kriegsminister ernannt.

Zur Litteratur: Gebauer, Die Volkswirtschaft im Königreich S. (Dresd. 1889 ff.); Löbe, Der Staatshaushalt des Königreichs S. (Leipz. 1889); Kämmel, Ein Gang durch die Geschichte des Königreichs S. (Dresd. 1889); Ulbricht, Geschichte der königlich sächsischen Staatseisenbahnen (das. 1889); Richter, Litteratur der Landes- und Volkskunde des Königreichs S. (das. 1889); Böhmert, Das königliche sächsische Statistische Büreau 1875-90, Verwaltungsbericht (1891).

Sachsen-Altenburg. Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dez. 1890 (vorläufiges Ergebnis) 170,867 Seelen, d. h. 129 auf 1 qkm. Die jährliche Zunahme seit 1885 beträgt im Durchschnitt 1,13Proz. Im Etat für die Finanzperiode 1890/92 sind die ordentlichen Einnahmen auf 3,322,554 Mk., die ordentlichen Ausgaben auf 3,322,539 Mk. veranschlagt.

Einnahmen:
Vom Staatsvermögen1 020 498Mark
Aus Staatshoheitsrechten352 842"
Schulgelder61 598"
Steuern und Abgaben864 953"
Anteil an den Reichseinnahmen1 022 134"
Insgemein529"

Die Hauptposten der Ausgaben sind:
Zu Reichszwecken846 228Mark
Ministerium177 938"
Rechtspflege386 860"
Inneres106 666"
Finanzen219 753"
Kunst und Unterricht437 550"
Kirche94 243"
Wege- und Wasserbau270 846"
Für die Staatsschuld73 741"
Pensionen und Witwenkasse215 332"

Daneben werden 174,383 Mk. außerordentliche Ausgaben aus der Landeskasse bestritten. Die Staatsschuld beträgt 1890: 906,881 Mk., wovon jedoch 801,994 Mk. auf die Staatsdienerwitwen-Societät und das Waiseninstitut entfallen. - Zur Litteratur: J. (Anmerkung des Editors: Julius) und E. Löbe, Geschichte der Kirchen und Schulen des Herzogtums S. (Altenb. 1884 ff.).

Sachsen-Koburg-Gotha. Die Bevölkerung betrug 1. Dez. 1890 (vorläufiges Ergebnis) 206,329 Seelen und hat seit 1885 um 7500 Seelen, d. h. jährlich um 0,74Proz., zugenommen. Der Etat der Domänenkasse beläuft sich für die Finanzperiode 1889-1893 in Gotha jährlich auf 2,032,693 Mk. in der Einnahme und auf 1,191,680 Mk. in der Ausgabe, in Koburg für 1885-91 jährlich auf 414,000 Mk. in der Einnahme und auf 238,000 Mk. in der Ausgabe. Von dem Überschuß der Domanialeinnahmen beider Herzogtümer im Betrag von 1,017,013 Mk. sollen jährlich 408,758 Mk. in die Staatskasse, 608,255 Mk. in die herzogliche Kasse fließen. Der Etat der Staatskasse für die Periode 1889-93 setzt die gemeinschaftlichen Einnahmen beider Herzogtümer pro Jahr auf 1,647,800 Mk., die gemeinschaftlichen Ausgaben auf 2,074,408 Mk. an. Zur Deckung des Defizits von 426,608 Mk. trägt Gotha 298,626 Mk., Koburg 127,982 Mk. bei. Der Etat der Staatskasse von Gotha beziffert Einnahme wie Ausgabe für 1889-93 pro Jahr auf 1,704,131 Mk., der von Koburg für dieselbe Zeit die Einnahme auf 707,500 Mk. und die Ausgabe auf 686,100 Mk. Die Überweisungen aus der Reichskasse, welche den gemeinschaftlichen Ein-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 806.