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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schießen

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Schießen (militärische Ausbildung).

hoch und von oben nach unten in fünf gleiche Felder geteilt. Reiter scheiben sind 2 m hoch und 85 cm (Reiter von vorn) oder 170 cm breit (Reiter von der Seite). Außerdem kommen noch Zugscheiben, zur Darstellung sich bewegender Ziele, und verschwindende Scheiben, welche plötzlich auf gewisse Zeit sichtbar werden, zur Anwendung. Die stufenweise fortschreitende Ausbildung der Schützen bedingt deren Sonderung in drei Schießklassen, für welche besondere, in ihren Forderungen steigende Übungen vorgeschrieben sind, und zwar zerfällt das Schulschießen für jede Klasse in Vor- und Hauptübungen, welche in der dritten Klasse 14, in der zweiten und ersten je 10 Bedingungen enthalten. Jede Bedingung der Vorübungen muß mit mindestens 3, der Hauptübungen mit 5 Schüssen gelöst werden, so daß jeder Schütze mindestens 146 Schüsse abgeben muß. Zur Aneiferung werden für jede der drei Schießklassen an Unteroffiziere und Gemeine Schießpreise und Schützenabzeichen für die besten Schießleistungen verliehen. Alljährlich findet ein Preisschießen der Offiziere (Hauptleute und Leutnants) und Unteroffiziere im Armeekorps um den kaiserlichen Ehrenpreis statt. Der beste Offizierschütze erhält einen Säbel, der beste Unteroffizierschütze eine Taschenuhr im Namen des Kaisers (Kaiserpreis). c) Das gefechtsmäßige S. gliedert sich in Einzelschießen und Abteilungsschießen mit 15, bez. 30 Patronen pro Schütze. Das Schulschießen bleibt innerhalb kleiner Entfernungen, bis 600 m, das gefechtsmäßige S. findet auch auf mittlern, 600-1000 m, und großen Entfernungen, über 1000 m hinaus (das Visier reicht bis 2050 m), statt. d) Das Belehrungsschießen soll die Leistungsfähigkeit des Gewehrs und die Bedingungen, unter denen es zur vollen Geltung gelangt, zum Ausdruck bringen und dient vornehmlich zur Unterweisung des Ausbildungspersonals. e) Das Prüfungsschießen im einzelnen auf den Schießständen, für welches jährlich die Aufgaben vom Kriegsministerium durch das »Armee-Verordnungsblatt« bekannt gemacht werden, und das Prüfungsschießen im Gelände, welches bataillonsweise durch den Brigadekommandeur abgehalten wird. Im S. mit dem Revolver sind die Offiziere, Feldwebel, Vizefeldwebel, Fähnriche, Fahnenträger, Regiments- und Bataillonstamboure sowie die Unteroffiziere und Mannschaften auszubilden, welche als Krankenträger für Sanitätsdetachements in Aussicht genommen sind. Es wird auf 20 m gegen eine Figurenscheibe geschossen.

Die Ausbildung der Kavallerie im S. mit dem Karabiner und Revolver erfolgt nach der »Schießvorschrift für die Kavallerie« vom 20. März 1890. Der Ausbildungsgang ist im allgemeinen derselbe wie bei der Infanterie, nur sind die Anforderungen an die Leistungen etwas geringer, obgleich die Schußleistungen des Karabiners 88 (s. Handfeuerwaffen) denen des Gewehrs 88 wenig nachstehen. Die Schießübungen zerfallen in vorbereitende, das Schulschießen und gefechtsmäßige S. Für jede der drei Schießklassen sind nur drei Bedingungen für die Vor- und vier für die Hauptübung vorgeschrieben. Die Scheiben sind wie bei der Infanterie. Schießpreise ohne Schützenabzeichen werden ähnlich wie bei der Infanterie verliehen. Um einen kaiserlichen Ehrenpreis wird nicht geschossen. Das gefechtsmäßige S. findet in Gruppen auf den Schießständen oder im Gelände und in Zügen im Gelände statt. Als Feuerarten kommen Salve und Schützenfeuer, letzteres langsam oder als Schnellfeuer, zur Anwendung. Im allgemeinen gilt als Grundsatz, daß innerhalb 600 m alle Ziele, von 600-1000 m nur hohe und breite Ziele beschossen werden können, über 1000 m aber in der Regel nicht mehr gefeuert werden darf. An den Schießübungen mit dem Revolver nehmen die Offiziere, Unteroffiziere und Trompeter teil, sie haben je zwei Bedingungen auf 20 und 30 m Entfernung zu erfüllen. Jede Infanteriekompanie und Eskadron führt ein Schießbuch mit einem nach Schießklassen geordneten Namensverzeichnis der zu ihr gehörenden Offiziere, Unteroffiziere und Gemeinen, Übersicht der Schießtage und verschossenen Munition, Nummerverzeichnis der Gewehre und Karabiner, sodann der Schießliste der einzelnen Schützen.

Die Schießausbildung der Artillerie ist eine wesentlich andre, weil das S. aus dem Geschütz das Zusammenwirken einer Anzahl Mannschaften bedingt. Für die Feldartillerie ist die Schießvorschrift vom 29. Mai 1890 maßgebend. Da ein genaues und zuverlässiges Richten die Grundlage des Schießens bildet, so wird auf die Richtausbildung ein besonderer Wert gelegt und finden dem entsprechend auch jährlich in jeder Batterie zwei Preisrichten der Richtkanoniere statt. Es können jährlich an 6 Richtkanoniere pro Batterie Richtpreise und Richtabzeichen und an einen Unteroffizier pro Batterie die Schützenabzeichen verliehen werden. Das Scharfschießen soll während der Schießübungen auf den Schießplätzen unter möglichst gefechtsmäßigen Verhältnissen geübt und erlernt werden, wobei gleichzeitig die Feuerleitung von den kleinsten bis zu den größten Verbänden geübt wird. Die Schießübungen beginnen mit dem zur Vorübung dienenden Schulschießen der Batterien, an welches sich das gefechtsmäßige S. in Batterien und Abteilungen anschließt. Die Scheiben der Artillerie werden aus 2 cm starken, an Ständer angenagelten Brettern hergestellt. Infanteriescheiben sind 1,7 m hoch, 10 m lang, Artilleriescheiben 1,7 m hoch, 2 m breit; es gehören stets zwei zusammen, von denen die eine das Geschütz, eine andre 8 m dahinter die Protze darstellt. 2-6 Paar solcher Scheiben, die mit je 16 m Zwischenraum aufgestellt sind, bilden ein Artillerieziel. Neben den Artilleriescheiben werden die Bedienungsmannschaften durch 1,7 m hohe Front- und Profilscheiben von 0,5, bez. 0,25 m Breite dargestellt. Schützen in Schützengräben durch Rumpf-, Brust- und Kopfscheiben 1,2, 0,5, bez. 0,35 m hoch und 0,5 m breit. Stehende Schützen werden durch die ganze Front- (Schützen-) Scheibe dargestellt. Reiter- und Pferdescheiben sind 0,75 m breit und 2,40, bez. 1,7 hoch. Die Schützenscheiben werden auch als Drehscheiben angewendet, welche der schießenden Batterie die Seitenkante zukehren und deshalb nicht sichtbar sind, im gegebenen Augenblick werden sie um 90° herumgedreht und dadurch sichtbar. Sektionsscheiben, in der Regel 4-8 nebeneinander, werden einzeln auf ein Paar Schlittenkufen aus Wellblech gestellt und in einer Fronte der schießenden Batterie entgegengefahren, um einen anrückenden Feind darzustellen. Diese Scheiben werden auch zum Aufklappen eingerichtet, so daß sie plötzlich auftauchen. Aus den vorgenannten Scheiben können die verschiedensten Ziele zusammengestellt, frei stehend oder hinter Deckungen, Geschütze in Geschützeinschnitten, aufgestellt werden, wie sie im Kriege vorkommen. Die Fußartillerie wendet auch die vorgenannten Ziele, hauptsächlich aber solche an, wie sie dem Festungskrieg entsprechen, also Batterien in verschiedenen Bauarten und Größen sowie ein den Teil eines Festungswerkes darstellendes Zielwerk, welches, ebenso wie die Batterien, der Wirklichkeit entsprechend mit Geschützen armiert ist, so daß alle Arten des Schießens,