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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Silberbill

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Silberbill (amerikanische).

der Präsident sein Veto gegen dieselbe eingelegt. Schließlich kamen beide Häuser überein, nicht für 4,500,000 Doll., sondern 4,500,000 Unzen Silber monatlich durch das Münzamt ankaufen zu lassen.

Des Nähern bestimmt das neue Gesetz: Der Finanzminister ist beauftragt, von Zeit zu Zeit Silberbullion im Gesamtbetrag von 4½ Mill. Unzen in jedem Monat zum Marktwert, der jedoch einen Dollar für 371¼ Gran Feinsilber nicht übersteigen darf, anzukaufen und als Zahlung für solche Ankäufe Schatzamtsnoten in Appoints von 1-1000 Doll. aufzugeben. Die derartig ausgegebenen Schatzamtsnoten sollen auf Verlangen in Münze einlösbar sein und, wenn eingelöst, von neuem emittiert werden können; doch soll der Betrag der ausstehenden Noten vollständig durch den Wert des dafür gekauften Silberbullion, bez. der daraus geprägten Standard-Silberdollars gedeckt sein; solche Schatzamtsnoten sollen ein gesetzliches Zahlungsmittel zur Bezahlung aller öffentlichen und Privatschulden sein; sie sollen an öffentlichen Kassen in Zahlung genommen werden. Wenn von Nationalbanken gehalten, sollen solche Noten als ein Teil ihrer gesetzlichen Reserve angesehen werden. Auf Verlangen der Inhaber solcher Schatzamtsnoten soll der Finanzminister dieselben in Gold und Silber nach seinem Ermessen einlösen. Der Finanzminister soll von dem unter diesen Bestimmungen angekauften Silberbullion bis zum 1. Juli 1891 monatlich 2 Mill. Unzen in Standard-Silberdollars prägen lassen; nach diesem Zeitpunkt ist die Prägung nur nach Maßgabe des Bedarfs für Zwecke der Einlösung von Schatzamtsnoten fortzusetzen.

Die wahrscheinliche Wirkung des Gesetzes ist nach drei Richtungen hin zu untersuchen. In erster Linie ist seitens seiner Urheber beabsichtigt, der weitern Verminderung des Silberpreises einen Riegel vorzuschieben und ihn womöglich auf den Stand der Wertrelation von 1:16 für Gold zu Silber zu heben, die dem amerikanischen Währungssystem zu Grunde liegt. Im Zusammenhang mit den vermehrten Silberkäufen und der eventuellen Steigerung des Silberpreises könnte sich aber zweitens nach der Ansicht von Autoritäten die Ausfuhr von Gold aus den Vereinigten Staaten und im Anschluß daran die Bildung eines Goldagios in Amerika, weiter die Umgestaltung der amerikanischen hinkenden Doppelwährung zu einer Silberwährung vollziehen. Allseitig werden endlich drittens von der S. stimulierende Wirkungen auf die amerikanische Volkswirtschaft erwartet, nur daß die einen diesen Stimulus eine künstliche Reizung, die im Zusammenbruch enden müsse, nennen, während die andern hoffnungsvoll auch in die fernere Zukunft sehen.

Eine Hebung des Silberpreises ist bereits erfolgt, als die Bill noch in Beratung stand und ihre Annahme wahrscheinlich wurde. Der Silberpreis stieg damals rapid von 42 auf 48 Pence pro Unze Standard. Um jedoch das von der amerikanischen Währung vorgesehene Wertverhältnis beider Edelmetalle zu erreichen, müßte er noch bis auf 58,93 Pence hinaufgehen. Selbstverständlich soll nun nicht an dieser Stelle eine Prognose der wahrscheinlichen demnächstigen Entwickelung des Silberpreises gestellt werden. Immerhin läßt sich aber beiläufig auf die Faktoren eingehen, die seine Entwickelung bestimmen dürften. Daß, wie anfangs mehrseitig geltend gemacht, ein Kartell der amerikanischen Silberminenbesitzer den Silberpreis dauernd regeln könne, ist nicht anzunehmen, da neben der Union auch Mittel- und Südamerika, Deutschland und andre Länder Silber produzieren und auf den Markt bringen, das Kartell überall dahin sich aber unmöglich erstrecken kann. Da überdies selbst der niedrige Silberpreis von 42 Pence pro Unze die heutigen Produktionskosten des Silbers reichlich ersetzte, so dürfte jeder Steigerung des Silberpreises noch eine viel weiter gehende Steigerung der Produktion sich anschließen. Weiter sind in einigen europäischen Ländern die Silbervorräte, welche zu halbwegs guten Preisen eingestandenermaßen abgestoßen werden wollen, außerordentlich umfangreich. Insbesondere kommen hierfür die Bank von Frankreich, die niederländische Bank, das Deutsche Reich und Belgien in Betracht. Aus diesen Gründen ist ein dauernd hoher Stand des Silberpreises als Konsequenz des Silbergesetzes unwahrscheinlich.

Im ganzen verlangt der Silbermarkt infolge der neugeschaffenen Nachfrage der Unionsregierung um 25 Mill. Unzen pro Jahr mehr Silber als bisher. Zum Preise von 42 Pence pro Unze Silber konnte man nämlich mit der von der Blandbill ausgeworfenen Summe von 2 Mill. Doll. pro Monat im Jahr ungefähr 29 Mill. Unzen Silber ankaufen, und in der That wurden im J. 1889 in den Vereinigten Staaten 29 Mill. Unzen in Standard-Silberdollars umgeprägt. Die Verfügung des neuern Gesetzes, den jährlichen Ankauf von Silber auf 54 Mill. Unzen zu erhöhen, ist also gleichbedeutend mit einer Vermehrung des Verbrauchs von Silber in den Vereinigten Staaten um 25 Mill. Unzen pro Jahr. Die Gesamtausbeute von Silber in der ganzen Welt pro Jahr betrug bisher nach den verläßlichsten Schätzungen gegen 130 Mill. Unzen.

Für die Frage 2 eines Goldagios in der Union kommen folgende Momente in Betracht: 1) Einen eigentlichen Goldumlauf gibt es auch heute in den Vereinigten Staaten fast nicht, trotzdem amtlich von seiten des amerikanischen Münzamtes der Gold bestand im Lande auf 690 Mill. Doll. veranschlagt wird. Einzig in den Pacificstaaten geht Gold im täglichen Verkehr von Hand zu Hand; aber kaum handelt es sich hier um einen Betrag von über 60-70 Mill. Doll. 2) Die Ausgabe neuer Silbercertifikate und ihr Gebrauch durch die Kaufmannschaft wird daher kein Gold überflüssig machen und in die Reservoirs der Banken leiten. 3) Für Zwecke der Goldbeschaffung zur Ausfuhr ist man in letzter Linie auf das Schatzamt, wo 100 Mill. Doll. niedergelegt sind, angewiesen. Die Summe der ausgegebenen Staatsnoten schwankt aber zwischen 300 und 347 Mill. Doll.; das Schatzamt würde daher, wenn ihm Noten zur Einlösung in Gold präsentiert würden, bald an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angelangt sein. Es kann nun eine dreifache Politik treiben: a) Staatsnoten einziehen (eine Absicht dieser Art besteht aber nicht); b) seinen Einlösungsfonds durch Goldankauf stärken; c) die Einlösung in Gold verweigern und in Silber anbieten. Trifft das Schatzamt, was nicht unwahrscheinlich, vorerst überhaupt keine Vorkehrungen, so hängt es von der Zahlungsbilanz der Union ab, wann der Zeitpunkt, in dem es Entschlüsse zu fassen hat, an dasselbe herantritt. Die Zahlungsbilanz der Union bestimmt sich nach dem Verhältnis der Beträge, die die Union aus dem Ausland für dahin gelieferte Waren zu empfangen hat gegen die Beträge, die sie dahin zahlt für Einfuhren aus dem Ausland und Dienste, die dieses ihr leistet (Frachten), sowie für Zinsen von amerikanischen Werttiteln, die sich in den Händen europäischer Kapitalisten befinden. In den letzten Jahren erreichten die Edelmetall-Ein- und