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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Telegrapheningenieur-Büreau - Tennis.

Reiche gebührenden Rechte diesen Bundesstaaten für ihre Gebiete zustehen.

Von den übrigen Ländern ist bis jetzt nur in Ungarn und der Schweiz das Telegraphenwesen durch förmliche Gesetze geregelt worden. In Ungarn hat durch Gesetz vom 8. Aug. 1888 der Staat die Ausführung und den Betrieb des Telegraphen- und Fernsprechwesens sowie der elektrischen Signaleinrichtungen sich als ausschließliches Recht vorbehalten. Dem Privatunternehmen freigegeben sind nur die Einrichtungen im Innern einzelner Häuser sowie auf Grundstücken, welche ein zusammenhängendes Besitztum bilden. In der Schweiz sind vom 1. Jan. 1890 ab durch das Bundesgesetz vom 26. Juni 1889, betreffend die Herstellung von Telegraphen- und Telephonlinien, und das Bundesgesetz vom 27. Juni 1889, betreffend das Telephonwesen, die Rechte und Pflichten des Staates und des Publikums abgegrenzt worden; das letztere Gesetz regelt insbesondere die Gebührenfrage.

Telegrapheningenieur-Büreau, s. Telegraph, S. 910.

Telegraphenkonferenzen. Die siebente internationale Telegraphenkonferenz fand im Mai und Juni 1890 in Paris statt. Sie war von sämtlichen europäischen und den meisten außereuropäischen Telegraphenverwaltungen (im ganzen 42) beschickt. Die dem internationalen Telegraphenvertrag noch nicht beigetretenen Staaten (Bolivia, Costarica, Peru und die Vereinigten Staaten von Nordamerika) haben durch Vertreter von den Verhandlungen Kenntnis nehmen lassen. Außerdem waren die Bevollmächtigten von 23 Kabelgesellschaften anwesend. Den wichtigsten Teil der Beratungen bildete der deutsche Vorschlag einer gründlichen Reform zunächst des europäischen Telegraphentarifs. Er hatte zum Zweck: 1) für ganz Europa nur zwei Taxen, eine für den Verkehr zwischen unmittelbar aneinander grenzenden Ländern und eine für den Verkehr zwischen solchen Ländern, welche durch Zwischengebiete oder durch das Meer voneinander getrennt sind, einzuführen und 2) die gänzliche Aufhebung der schwerfälligen Abrechnung über den Wechselverkehr und die Einführung einer pauschalen Vergütung für den Transitverkehr, wodurch zugleich die Befreiung des Telegraphendienstes von allen im Interesse der Abrechnung erforderlichen lästigen Nebenarbeiten erzielt werden sollte. Die allgemeine Annahme des deutschen Vorschlags scheiterte zunächst an fiskalischen Rücksichten. Dagegen ist es gelungen, den deutschen Tarif für den europäischen Verkehr durch Sonderverhandlungen mit verschiedenen Verwaltungen schon jetzt einfacher und einheitlicher zu gestalten. Danach werden für den deutschen Verkehr mit andern europäischen Staaten (außer der Türkei und Griechenland) in Zukunft nur noch drei verschiedene Taxgruppen bestehen: 1) Verkehr mit den unmittelbar angrenzenden Ländern (Belgien, Dänemark, Frankreich [vorübergehend noch 12 Pf.], den Niederlanden, Österreich-Ungarn, der Schweiz), mit einer Wortgebühr von 10 Pf.; 2) Verkehr mit Großbritannien, Schweden, Norwegen und Italien, mit einer Wortgebühr von 15 Pf.; 3) Verkehr mit Rußland, den Balkanstaaten, Spanien und Portugal, mit einer Wortgebühr von 20 Pf. Für Griechenland ist eine Wortgebühr von 30 Pf. vereinbart. Die Gebühr für Semaphortelegramme ist auf 1 Fr. (die Hälfte des bisherigen Satzes) ermäßigt worden. Eine Herabsetzung der Kabelwortgebühr für Telegramme nach Australien von 10 auf 5 Mk. steht in Aussicht. Von den übrigen Ergebnissen der Konferenz sind von allgemeinem Interesse noch folgende: Die Bestimmung, daß die Drähte, welche je zwei Telegraphenanstalten verschiedener Vertragsländer unmittelbar verbinden und einem lebhaften Verkehr dienen, mindestens 5 mm im Durchmesser haben müssen, ist dahin abgeändert, daß die Drähte einen elektrischen Widerstand von höchstens 7,5 Ohm auf 1 km haben dürfen. Ferner sind da, wo der Verkehr im Durchschnitt über 500 Telegramme (gleich etwa 7000 Wörter) für den Tag und Draht hinausgeht, die beteiligten beiden Verwaltungen gehalten, entweder eine neue Leitung herzustellen, oder schneller arbeitende Apparatsysteme zu verwenden. Endlich ist nachgegeben worden, daß in der Adresse der Telegramme nicht nur die Namen von Bestimmungsanstalt und -Land, sondern auch die zur nähern Bezeichnung der Lage des Adreßortes hinzugefügten Benennungen einer territorialen Unterabteilung des Landes (Provinz, Kreis, Departement etc.) ohne Rücksicht auf die Zahl der gebrauchten Buchstaben oder Wörter als nur je ein Taxwort gezählt werden. Die nächste internationale Telegraphenkonferenz, welche sich in erster Linie mit dem deutscherseits vorgeschlagenen allgemeinen und einheitlichen Tarif befassen wird, findet 1895 in Budapest statt.

Telegraphenverein, internationaler, s. Telegraph, S. 910.

Teleki, Graf Geisa, früher ungar. Minister, geb. 28. Sept. 1844 zu Deés (Siebenbürgen), besuchte nach beendigten Gymnasialstudien die landwirtschaftliche Akademie zu Hohenheim und absolvierte dann noch das Rechtsstudium; hierauf trat er in den Verwaltungsdienst im Kövárer Distrikt ein, wo er zuletzt Obernotar ward; 1875 nahm er ein Mandat für das ungarische Abgeordnetenhaus an, dessen Mitglied er seitdem beständig geblieben ist. Inzwischen war er auf belletristischem Gebiet auch litterarisch thätig. Im J. 1888 wählte ihn das Abgeordnetenhaus zu seinem Quästor, 1889 wurde ihm das Portefeuille eines Ministers des Innern übertragen, welches er jedoch nur bis zum März 1890 innehatte. Bei seinem Rücktritt wurde er mit der Würde eines Wirklichen k. k. Geheimen Rates ausgezeichnet.

Telephonbrücke, eine Wheatstonesche Brücke (s. d., Bd. 16), bei welcher in den Brückendraht statt eines Galvanometers ein Telephon eingeschaltet ist. Soll nämlich der Widerstand einer Flüssigkeit gemessen werden, so erleidet dieselbe bei Anwendung eines gewöhnlichen galvanischen Stromes (Gleichstromes) Elektrolyse, und es tritt demzufolge galvanische Polarisation ein. Der Strom wird alsdann nicht nur durch den Widerstand der Flüssigkeit, der gemessen werden soll, sondern auch durch die elektromotorische Gegenkraft der Polarisation geschwächt. Die Elektrolyse und damit die Polarisation wird vermieden, wenn man Induktionsströme (Wechselströme) anwendet. Auf Wechselströme aber reagiert ein gewöhnliches Galvanometer nicht. Man muß daher in diesem Falle in die Brücke entweder ein Elektrodynamometer oder nach dem Vorgang von F. Kohlrausch ein Telephon einschalten. Letzteres tönt, solange der Wechselstrom durch den Brückendraht geht, und schweigt, sobald die Brücke stromlos geworden ist. Das Schweigen des Telephons gibt demnach das Zeichen für die richtige Einstellung des den Widerstand messenden Rheostaten.

Temperatur, absolute, s. Mariotte-Gay-Lussacsches Gesetz.

Tennis (engl.), Ballspiel im Ballhaus, in Frankreich Jeu de la courte paume genanntes Ballspiel. Wesentliches Erfordernis dieses Ballspiels