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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Zink; Zinsfuß

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Zink - Zinsfuß.

durch Aussaat durch Teilung des Ballens, einige, wie Oplismenis und Stenotaphrum, auch durch Stecklinge vermehrt.

Viel zahlreicher als die zu Dekorationszwecken kultivierten Z. sind die zu Trockenbindereien verwendeten Arten. Es eignen sich hierzu alle jene Grasarten, deren Blütenstände (Ähren und Ährchen) beim Trocknen nicht zerfallen. Weitere wesentliche Momente sind, daß die Blütenstände nicht zu kurz sind, und daß sie sich bleichen und färben lassen. Die außerordentliche Mannigfaltigkeit der Blütenstände sowie ihre verschiedene Farbe gestatten eine sehr verschiedene Verwendung. Sie werden entweder für sich allein oder in Verbindung mit getrockneten Blumen und Blättern zu runden oder flachen Sträußen gebunden (Grassträuße, Trockensträuße, Makartsträuße). Die zum Trocknen bestimmten Z. werden entweder unmittelbar vor der Blüte oder bald nach derselben, oder endlich auch erst nach beendeter Fruchtreife möglichst lang abgeschnitten, in nicht zu dicke Bündel zusammengebunden und an luftiger, trockner Stelle verkehrt aufgehängt. Erfahrungsgemäß halten die Ährchen nach dem Trocknen um so fester zusammen, je zeitiger die Blütenstände abgeschnitten wurden. Zum Bleichen werden die Gräser mit Chlor oder schwefliger Säure behandelt, bis sie vollständig weiß geworden sind. Zum Färben werden die gebleichten Z. in kochende Anilinfarbenlösungen gelegt. Durch schnelles, scharfes Trocknen im heißen Luftstrom, wozu man eigne Dörrapparate verwendet, werden die Z. starr, während sie beim langsamen Trocknen weich und geschmeidig bleiben. Man wendet erstere Methode daher bei Ziergräsern mit relativ großen, zahlreichen Ährchen auf dünnen, langen Stielchen an (z. B. Zittergras, Hafer etc.), während die letztere Methode sich für kompaktere Blütenstände mit langen, weichen Grannen eignet (z. B. Pampasgras, Arundo, Chloropsis, Lagurus etc.). Statt mit Anilinfarben färbt man die gebleichten Z. auch mit Bronzefarben. Außer heimischen Ziergräsern verwendet man vielfach fremdländische, welche in großen Quantitäten teils aus der Heimat, teils aus Südfrankreich, wo man sie im großen zu diesem Zwecke kultiviert, importiert werden. In den letzten Jahren macht sich der Markt aber mehr und mehr vom Ausland unabhängig, da die Z. jetzt auch bei uns in großen Mengen kultiviert werden. Die kleinern Formen, namentlich die einjährigen, erfordern sehr wenig Pflege, nehmen auch, wenn nur reichlich Wasser vorhanden ist, mit jedem Boden vorlieb und liefern einen verhältnismäßig hohen Ertrag, so daß ihr Anbau mehr und mehr Eingang findet. Hauptmärkte sind Berlin und Erfurt. Die hauptsächlichsten Z. dieser Kategorie sind: Agrostis nebulosa Boiss. (Nebelstraußgras), einjährig, aus Spanien; die Rispe der 30-35 cm hohen Pflanze wird durch 4-10 Quirle haarförmiger Äste gebildet, welche ihrerseits wieder sehr verzweigt sind und eine Unzahl sehr kleiner, länglich-eiförmiger, erst rötlichgrüner, zur Zeit der Reife an ihren obern Teilen hellrot und unten dunkelgrün gefärbter Blütenährchen tragen. A. pulchella, ähnlich; Arundo Donax L. und Phragmites L.; Avena nuda (Nackthafer) und A. sterilis; Briza maxima, B. minima, B. rotundata, Zittergras; Bromus brizaeformis; Chloropsis Blanchardiana, Blütenstände aus zahlreichen, ca. 10 cm langen, einseitigen, fein begrannten Ähren, welche in einem Quirle zusammenstehen, gebildet. Digitaria sanguinalis, blutrotes Fingergras, Ähren 6-10 cm lang, zu 5-8 am Ende des Halmes quirlförmig auseinander gespreizt stehend; Eleusine coracana; Eragrostis elegans, maxima, nigra und pulchra; Erianthus Ravennae (Zuckergras), ausdauerndes, sehr ornamentales, 1,5-2 m hohes Ziergras; die Halme tragen an ihrer Spitze lange Rispen, welche anfangs violett sind, sich später aber zusammenziehen und dann seidenartig grauweißlich erscheinen; sie bestehen aus paarweise stehenden Ährchen, von denen das eine sitzend, das andre gestielt ist. Festuca glauca und F. pectinella; Gynerium argenteum, Pampasgras; Gynerium saccharoides H. B. K. (Uva), sehr ornamentales Ziergras, mit 1,5-2 m langen, pferdemähnenartigen, braunen Blütenständen; Hordeum jubatum; Lagurus ovatus, Hasenschwanzgras, Blütenstände eiförmig, lang seidenartig begrannt; Lasiagrostis argentea, sehr schönes Ziergras mit silberweißen Rispen; Panicum capillare; Paspalum mollucorum: Pennisetum longistylum; Stipa capillata, S. elegantissima, S. Lagascae, S. pennata, Federgras; Thamnochortus giganteus; Uniola paniculata.

Zink. Zur Abröstung der Zinkblende hat sich der mechanische Röstofen der Gesellschaft Vieille Montagne als praktisch bewährt, insbesondere in Gegenden, wo die Arbeitslöhne hoch und das Brennmaterial billig ist. Die Abröstung findet in Muffelöfen statt, die Vorröstung auf möglichst wagerechten Gewölben mit umlaufenden Rührvorrichtungen. In Betrieb befindet sich der Röstofen z. B. bei der Gesellschaft Rhenania in Stolberg sowie in Oberhausen. Röstofen, welche neuerdings von der Gesellschaft Rhenania in Stolberg erbaut und betrieben werden, bestehen aus einer Reihe übereinander liegender Muffeln, welche von Feuerungsgasen umspült werden. Die feingemahlenen Erze werden durch Trichter in die obere Sohle eingefüllt und von dort allmählich durch Arbeiter von Muffel zu Muffel unter häufigem Umrühren geschaufelt. Am Ende der untern Sohle angelangt, sind die Erze vollkommen entschwefelt. Die entweichende schweflige Säure wird in Bleikammern geführt und zur Schwefelsäurefabrikation benutzt. Die Erzmengen, welche auf einmal aus dem Ofen gezogen werden, betragen 400-450 kg. In 24 Stunden liefert der Ofen, welcher nur zwei Mann zur Bedienung erfordert, 3000-3500 kg geröstete Zinkblende. Die Abröstung erfolgt bis auf 0,35-1,1 Proz. Schwefel.

Zinsfuß (Geschichte und Zukunft). Zur Zeit, wo das Licht der Geschichte die Völker zum erstenmal bescheint, finden wir viele von ihnen schmachtend unter der Last von Wucherzinsen. Schon Ramses II., Sesostris von Ägypten und Solon in Athen sind genötigt, Schuldenerlasse zu gewähren. In Rom benutzt die Plebs einen jener ersten bescheidenen Siege, die sie im Kampfe mit dem Patriziat davonträgt, um dem Zins eine gesetzliche Grenze zu ziehen. Die Libyer waren den Karthagern verschuldet, die Helveter dem Orgetorix, ähnlich die Gallier ihrem eignen Adel, die Briten dem Lehrer des Tiberius, Seneca. In Rom erklärt das Zwölftafelgesetz eine Zinsfixierung von 10 Proz. für das Jahr als legitim. Aber das Gesetz that in Wahrheit dem berufsmäßigen Wucher des Patriziats wenig Eintrag und bewirkte nur, daß er andre Formen wählte. Ganz ähnlich hat man auch über die Zinsbeschränkungen der spätern Republik (insbesondere die lex 357 v. Chr., welche für den Verkehr unter Römern einen Zins von 5 Proz. statthaft erklärt, und die lex genucia von 342, welche allen Darlehnszins verpönt) zu urteilen. Fast immer sind es jedoch konsumtive Notdarlehen, um die es sich hier handelt. Der regelmäßige Z. stand für diese