Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

79

Banken (die Bank von Frankreich, die Österreich.-Ungar. Bank)

Die Erhöhung der Metallvorräte in europäischen B. ist teils auf die ungünstige Geschäftslage in Amerika, die Wirkungen der Mac Kinley-Bill und das neue Silbergesetz der Vereinigten Staaten zurückzuführen, welch letzteres eine starke Ausfuhr von Gold nach Europa hervorgerufen hat.

2) Die Bank von Frankreich.

Die französische Bank nimmt ebenfalls keine verzinslichen Depositen entgegen; die gleichwohl beträchtlichen Kapitaleinlagen rühren her aus Guthaben der Kunden in laufender Rechnung oder aus sonstigen auf Verlangen sofort rückzahlbaren Einlagen gegen Quittung. Unter den laufenden Rechnungen der Bank sind zwei Arten zu unterscheiden, nämlich einfache laufende Rechnungen und laufende Rechnungen mit dem Rechte des Eskomptes. Die erstern geben das Recht, Gutschrift der von Kontoinhabern selbst geleisteten Zahlungen, der Zahlungen andrer Kontoinhaber (Überweisungen aus den Filialen) und der fälligen Zinsen zu verlangen, welche auf die in der Hand der Bank befindlichen Wertpapiere entfallen. Ferner steht es einem solchen Kontoinhaber frei, Platzrimessen zum Inkasso zu überreichen, deren Betrag ihm zwei Tage nach Verfall kreditiert wird, unter Abzug einer von der Bank erst 1879 eingeführten geringfügigen Provision. Hat der Kontoinhaber eine laufende Rechnung mit der Befugnis des Eskomptes, so steht ihm weiter das Recht zu, Rimessen auf Paris oder die Filialen der französischen Bank zur Diskontierung einzureichen, welche ihm am Tage der Einreichung abzüglich des offiziellen Diskontosatzes gutgebracht werden. Zur Diskontierung werden nur dem Handelsverkehr entstammende Wechsel mit wenigstens drei notorisch sichern Unterschriften zugelassen. Statt der dritten Unterschrift wird eine als Ersatz dienende andre Sicherheit angenommen, und zwar genügt die Hinterlegung von Bankaktien oder Staatspapieren und solchen Wertpapieren, welche von der französischen Bank belehnt werden, ja sogar von Lagerscheinen über deponierte Waren. Von 1883-91 hat mit Ausnahme einer kurzen Periode vom 13. Sept. 1888 bis 7. Febr. 1889 der Diskontosatz 3 Proz. nicht überschritten. Er war

1883 3,08 Prozent

1884 3,00 "

1885 3,00 "

1886 3,00 "

1887 3,00 "

1888 3,07 "

1889 3,10 "

1890 3,00 "

In der gleichen Zeit schwankte der Diskontosatz der Bank von England zwischen 2,92 Proz. (Mindestbetrag 1886) und 4,55 Proz. (höchster Stand 1890) und bei der deutschen Reichsbank zwischen 3,27 <1886) und 4,38 Proz. (1890). Ursprünglich ließ die Bank nur solche Staatsschuldscheine, deren Heimzahlung auf einen bestimmten Termin festgesetzt war, zur Belehnung zu. Allmählich aber wurde die Zahl der zugelassenen Werte auf alle französischen Staatstitel, Aktien und Obligationen französischer Eisenbahnen, Schuldverschreibungen der Stadt Paris, des Credit foncier und der Société général Algérienne ausgedehnt. Die Höhe der Vorschüsse auf Wertpapiere bemißt sich nach der vom Verwaltungsrat allwöchentlich getroffenen Bestimmung. Über vier Fünftel ihres Wertes dürfen aber die zur Lombardierung angebotenen Papiere überhaupt nie belehnt werden. Hierbei ist der Kurs des dem Ansuchen unmittelbar vorangehenden Tages maßgebend. Der Entleiher muß sich ferner verpflichten, den ihm vorgeschossenen Betrag im Laufe von drei Monaten zurückzuzahlen. Auch hat er sich verbindlich zu machen, der Bank neue Deckung zu gewähren, wenn die Papiere um 10 Proz. im Kurse sinken sollten. Kommt der Schuldner diesen Bestimmungen nicht nach, so hat die Bank das Recht, die Papiere durch einen Makler verkaufen zu lassen, und zwar im Falle sinkender Kurse drei Tage nach vorgängiger Aufforderung zur Gewährung vollständiger Deckung, bei ausbleibender Zahlung ohne jegliche Aufforderung an dem der Fälligkeit folgenden Tage. Die Bank macht sich aus dem erlösten Betrag für ihre Forderung, Zinsen und Kosten bezahlt. Verbleibt ein Überschuß, so wird derselbe dem Schuldner zugestellt.

Über die Höhe sämtlicher von der Bank gewährter Vorschüsse gibt die beigefügte Tabelle eine Übersicht, welcher wir der Vollständigkeit halber auch statistische Angaben über die Höhe des Notenumlaufs, des Barvorrats etc. beifügen (in Millionen Frank):

Jahr Notenumlauf Depositen ^{1} Wechsel-Portefeuille Barvorrat Gesamtbetrag eskomptierter Handelspapiere

Max. Min. Max. Min. Max. Min. Max. Min.

1848 407 273 106 62 303 168 249 92 1537

1850 504 456 126 89 139 100 482 427 1171

1855 664 593 198 115 480 310 451 192 3765

1860 801 704 256 174 583 429 573 411 9964

1869 1439 1295 600 276 672 469 1267 1065 6628

1870 1814 1359 625 332 1381 495 1319 505 6627

1875 2702 2331 580 188 814 451 1669 1316 6826

1880 2481 2206 483 322 1101 572 2103 1763 8696

1885 3064 2719 507 229 1116 583 2281 2019 9250

1888 2891 2516 458 299 817 495 2347 2242 8585

^{1} Verfügbarer Saldo auf laufende Rechnung.

3) Die Österreichisch-Ungarische Bank.

Bei Erteilung., des ersten zehnjährigen Privilegiums an die Österreichisch-Ungarische Bank 1878 war ihr anheimgegeben worden, wenigstens zwei Jahre vor dessen Ablauf bei beiden Regierungen um eine Verlängerung einzukommen, was denn auch im Oktober 1885 geschah. Hatte die Bank 1878 ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit den aus der geänderten staatsrechtlichen Stellung Ungarns hergeleiteten Ansprüchen glücklich genügen können, so drohten jetzt durch das Übergewicht des tschechisch-slawischen Elements in der österreichischen Reichshälfte neue, kaum überwindliche Schwierigkeiten. Als böses Vorzeichen erschien schon 1881 die nachhaltige Agitation, welche in mehreren Ländern, so namentlich in Böhmen, sich dagegen erhob, daß auf den Noten der Bank nur der deutschen und ungarischen Sprache Rechnung getragen war. Man scheute sich nicht, durch Zusätze und Korrekturen auf den Bankzetteln diese »Verletzung der sprachlichen Gleichberechtigung« zu sühnen, ein Unfug, der den Geldverkehr so schwer beeinträchtigte, daß die Bank sich zu einer energischen Stellungnahme veranlaßt sah. Ihre Kundmachung, solche Banknoten, deren Wiederausgabe für sie unmöglich war, fortan nur mit einem den Fabrikationskosten entsprechenden Abzug entgegenzunehmen, setzte der Verunstaltung des Papiers ein Ende. Es war aber nicht zu verwundern, daß die Erneuerung der Verhandlungen über die Verlängerung des Bankprivilegiums für die publizistischen Organe der in der Majorität vertretenen Parteien als das Signal zu einem Sturm gegen das Bankstatut von 1878 betrachtet wurde. Mit besonderm Nachdruck trat die Prager Handelskammer für eine föderalistische Organisation der Bank, insbesondere für die Errichtung einer »Hauptfiliale