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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Blütenbestäubung

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Blutaberglaube - Blütenbestäubung

meinden gegen so abenteuerliche Beschuldigungen zu verteidigen. Minucius Felix hat den Inhalt der Anklage am eingehendsten wiedergegeben. In der geheimen Versammlung werde dem neu aufzunehmenden Mitglied ein unschuldiges, mit Opferkorn bedecktes Kind vorgesetzt und von demselben, den man zu scheinbar harmlosen Stichen in das Opferkorn auffordere, getötet. »Darauf schlürfen sie gierig dessen Blut, verteilen wetteifernd die Glieder unter sich und verbünden sich durch dieses schauerliche Opfermahl zu unverbrüchlichem Stillschweigen.« (Minucius Felix, »Octavius«, Kap. 8.) »Wir heißen die verruchtesten Menschen wegen des geheimnisvoll geübten Brauches, Kinder zu morden und zu verzehren, klagt der Kirchenvater Tertullian in seiner Apologie (Kap. 7), und Justinus Martyr schreibt, um den Römern den Widersinn dieser Anklage klar zu machen, in seiner zweiten Apologie (Kap. 12): »Wir könnten unsre Zusammenkünfte Mysterien des Kronos nennen) wir könnten, wenn wir uns, wie die Rede geht, mit Blut füllten, das für eine Verehrung nach Art eures Jupiter Latiaris erklären und wären in euern Augen gerechtfertigt.«

Trotzdem diese Blutbeschuldigung zuerst gegen die Christen vorgebracht wurde, benutzte man sie im Mittelalter zu oft wiederholten Malen, um die Leidenschaften des Volkes gegen die sich verhaßt machenden Juden aufzureizen. Schon unter den Vorwänden der Judenaustreibung aus Frankreich unter Philipp II. (1180-1223) spielte der Grund, daß sie alljährlich in der Karwoche einen Christen ermordeten, seine Rolle, und es scheint, daß die Zeremonie der vier Becher Rotwein, die den: Andenken der von dem aussätzigen Pharao ermordeten jüdischen Kinder nach der oben erwähnten Sage gewidmet wurden, ebenso zum Anknüpfungspunkt der Beschuldigung gegen die Juden wurde, wie die Abendmahlsfeier bei den Christen. Wo immer zur Osterzeit ein christliches Kind oder ein Erwachsener verschwand oder ermordet gefunden wurde, erhob sich das Gerücht, er sei der Mischen Passahfeier geopfert worden; er habe sein Blut zum Osterbrot und Wein hergeben müssen, und dann war eine große Judenhetze und Plünderung die unausweichliche Folge. Die ermordeten Kinder wurden heilig gesprochen, wie der Knabe Simon von Trient (1475) und der heil. Werner am Rhein, dem zu Bacharach und an andern Orten Kapellen errichtet wurden. Eine neue Nuance erfuhr die Blutbeschuldigung, nachdem auf der vierten Lateransynode (1215) die Transsubstantiationslehre festgelegt war und durch das Wunder einer wirklichen Verwandlung der Hostien in Blut besiegelt wurde, wie in der von Raffael gemalten Messe von Bolsena oder beim Wunderblut zu Wilsnack in der Altmark (1388). Das zeitweilige Auftreten eines blutrote Zersetzungsprodukte liefernden Spaltpilzes, der von Ehrenberg als Wundermonade bezeichnet und in neuerer Zeit genau untersucht worden ist (s. Blutendes Brot, Bd. 3, S. 76), an den in feuchten Sakristeien aufbewahrten Hostien mag die erste Veranlassung zu diesem Wunderglauben gegeben haben; fortan treten häufige Beschuldigungen auf, die Judengemeinde oder einzelne Mitglieder hätten sich durch Bestechung der Kirchendiener geweihte Hostien zu verschaffen gewußt, um zu sehen, was an dem christlichen Dogma Wahres sei, und hätten so lange mit Nadeln oder Pfriemen hineingestochen, bis reichlich Blut herausgeflossen sei. Die Juden wurden dann eingekerkert, durch Anwendung der Folter zu Geständnissen gebracht, dem Nachrichter übergeben, und das Ende des Prozesses bildete

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mehr als einmal eine große Judenverfolgung. So wurden 1540 zu Berlin 34 Juden wegen einer solchen Beschuldigung hingerichtet, und ähnliche Prozesse haben an vielen Orten stattgefunden. Vergeblich erhoben aufgeklärte Päpste, wie Benedikt XII., gegen das Blutwunder zu Passau (1338) und Ganganelli (Clemens XIV.) gegen diese Beschuldigung der Juden ihre Stimme, vergeblich verteidigten selbst Renegaten, wie der aus dem Streite mit Erasmus bekannte und durch Hütten lächerlich gemachte Pfefferkorn, seine ehemaligen Glaubensgenossen gegen die Beschuldigung, es auf Christenblut abgesehen zu haben, denn wir haben ein Neuaufleben dieser Beschuldigungen in den Tagen des hochwogenden Antisemitismus nicht nur im Sensationsprozeß von Tisza Eszlar (1882), sondern noch in jüngerer Zeit in den Judenverfolgungen in Rußland, auf Korfu (1891) und in Xanten (1891) erlebt. Einige christliche Fanatiker, wie Rohling (»Meine Antwort an die Rabbiner«, Prag 1883) und Desportes (»Les mystères du sang chez les juifs«, Par. 1890), haben sogar noch in jüngster Zeit den Versuch gemacht, die Wahrheit der Beschuldigung, daß die Juden christliche Kinder zu rituellen Zwecken töten, aus dem Talmud und andern jüdischen Religionsschriften zu erweisen. Ihren Gegnern, unter denen sich auch verschiedene christliche Geistliche, wie der Missionar Biesenthal und der Professor der Theologie, H. L. Strack, befanden, ist es nicht schwer geworden, die absolute Grundlosigkeit dieser Beschuldigungen zu erweisen. Natürlich sind die Juden von den allgemein herrschenden Vorstellungen des Blutaberglaubens nicht überall frei geblieben, aber was ihre Religionsvorschriften anbetrifft, so kann man sich leicht aus 3. Mos. 17, 10-14 und vielen andern Stellen der Bibel überzeugen, daß wohl keine Religion strengere Vorschriften gegen den Blutgenuß besitzt, als gerade die jüdische. »Und welcher Mensch, er sei vom Hause Israel oder ein Fremdling unter euch, irgend Blut isset, wider den will ich mein Antlitz setzen und will ihn mitten aus seinem Volke rotten. Der Talmud und die andern das alte Gesetz ergänzenden Sammlungen fügen noch viele Vorschriften hinzu, welche mit größter Peinlichkeit die Entfernung jeder Blutspur von zum Genuß bestimmtem Fleisch warmblütiger Tiere (Vierfüßer und Vögel) anordnen, und es bezeichnet einen hohen Grad von Verblendung, zu glauben, eine Religion, die mit solchem Abscheu den Genuß von Tierblut verdammt und Zuwiderhandelnde mit Ausstoßung bedroht, könne den Genuß von Menschenblut erlauben! In seinem großen Ritualkodex ordnet Moses Maimonides (1135-1204) sogar an, daß jemand, der beim Brotessen (infolge von Zahnblutung) auf seinem Brote Blut bemerkt, dasselbe sorgsam abkratzen muß. Außerdem ist den Juden jede Nutznießung vom Körper eines Toten verboten, höchstens das Haar darf er nach Maimonides nehmen, weil dies nicht zum Körper gehört. Vgl. Strack, Der B. bei Christen und Juden (Münch. 1891); Cassel, Die Symbolik des Blutes und »der arme Heinrich« (Berl. 1882).

Blütenbestäubung. Von Interesse erscheint eine Reihe blütenbiologischer Arbeiten, welche teils eine neue Forschungsrichtung einschlagen, teils ältere, bisher unbeanstandet angenommene Ergebnisse einer vorsichtig prüfenden Kritik unterziehen. Zu Abhandlungen ersterer Art gehören die von Correns, da dieser Forscher zum erstenmal in größerm Umfange die Frage beantwortete, inwieweit gewisse biologische Einrichtungen der Blüten, z. B. der Kesselfallen von Aristolochia (s. den Artikel B. in Bd. 3, S.76), der Hebel- ^[folgende Seite]