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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Filaria; Finnland; Finschhafen; Fische

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Filaria - Fische

der damit verbundenen Fachklassen für Maschinenbau und chemisch-technische Gewerbe sowie der Baugewerkschule zu Breslau. F. gilt als eine der ersten Autoritätenfürdas gewerbliche Fachschulwesen. Er ist seit 1879 außerordentliches Mitglied der technischen Unterrichtskommission im preußischen Handelsministerium und war 1890/91 Mitglied der Berliner Dezemberkonferenz und der aus ihr hervorgehenden Siebenerkonferenz zur Anbahnung einer Reform im höhern preußischen Schulwesen. F. ist Verfasser einer größern Anzahl von Aufsätzen in Zeitschriften, Denkschriften 2c. über die Entwickelung des Fach- und Fortbildungschulwesens, namentlich in Schlesien. Außerdem schrieb er: »Die Mineralien Schlesiens« (Bresl. 1856); »Die diluvialen Gebilde Schlesiens«, »Einiges über schlesische Mineralien«, »Statistik der höhern Schulen Breslaus« (2 Tle.), sämtlich Programmarbeiten.

Filaria, s. Schlafsucht.

Finnland, Geschichte. Der finnländische Landtag wurde 26. Jan. 1891 mit folgendem kaiserlichen Manifest eröffnet: »Vertreter des finnischen Volkes! Unter unablässiger Fürsorge für alle meine treuen Unterthanen habe ich für gut befunden, euch zu dem jetzt beginnenden Landtag zu berufen, um die Entwürfe einiger neuer Gesetze und finanzieller Maßnahmen für das Land zu beraten.« Gleichzeitig griff aber die russische Regierung mit mehreren Dekreten eigenmächtig in die innern Angelegenheiten Finnlands ein, und der Generalgouverneur Graf Hevden erklärte rundweg den Willen des Zaren für die einzige Richtschnur und verlangte vom Senat, daß er sich den von der russischen Regierung geäußerten Wünschen einfach unterordne. Der Landtag beschloß im März in einer Ergebenheitsadresse an den Kaiser, der in F. herrschenden bewegten Stimmung Ausdruck zu geben, die durch einige auf den engern Anschluß des Großfürstentums an die übrigen Reichsteile abzielende Maßnahmen hervorgerufen worden. In einem Erlaß des Zaren an den Generalgouverneur hieß es darauf: Nur eine falsche Auslegung der Grundlagen für die Beziehungen Finnlands zum Reiche und der obersten Gewalt habe diese bedauerliche Erregung veranlassen können; die Rechte und Privilegien des Landes, seine besondere kirchliche Organisation und seine Gesetze würden nicht nur aufrechterhalten, sondern erhielten in vielen Teilen noch weitere Entwickelung; er hoffe, daß die Vernunft des finnischen Volkes diese Verirrung (der falschen Auslegung der russischen Maßnahmen) einsehen und richtiges Begreifen der eignen Vorteile dasselbe bewegen werde, eine festere Knüpfung der Bande anzustreben, welche F. und Rußland verbinden. Demgemäß wurden vom Landtag mehrere Abänderungen des Strafgesetzes und des Wehrpflichtgesetzes verlangt, um dieselben mit den russischen Gesetzen in Übereinstimmung zu bringen. Im April wurde der Minister-Staatssekretär General Ehrnrooth durch seinen bisherigen Adjunkten, General W. v. Dähn, einen ganz russifizierten Finnländer, ersetzt. Als das russische Kaiserpaar im Juli die finnischen Schären besuchte, wurde es sehr kühl empfangen. Den zur Begrüßung erschienenen Senatoren wurde eine Audienz beim Kaiser, in der sie die Lage des Landes schildern wollten, verweigert, worauf ein angesehenes Mitglied des Senats, der Vizepräsident Baron v. Troil, seine Entlassung nahm. Dagegen erschien 1. Juli eine Verordnung, wonach vom 1. Okt. ab dem Senat die Oberaufsicht über die Presse entzogen und einem vom Zaren zu ernennenden Beamten übertragen wurde;

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der Generalgouverneur hatte fortan allein die Erlaubnis zur Ausgabe periodischer Zeitschriften zu erteilen und erhielt die Befugnis, das Erscheinen einer Zeitung zeitweilig oder für immer zu verbieten, falls er finde, »daß dieselbe durch unrichtige Auslegung der Stellung Finnlands gegenüber dem Kaisertum Anlaß zum Mißvergnügen gibt, oder wenn sonst berechtigte Gründe vorhanden sind«. Weitere Ukase bestimmten, daß der Minister-Staatssekretär alle die Interessen Rußlands berührenden finnischen Gesetzvorlagen erst den russischen Ministern zur Meinungsäußerung vorzulegen habe, ferner alle Vorlagen und Anträge sowohl des Staatssekretärs als des Senats dem Generalgouverneur in russischer Sprache einzureichen seien und daher als Beamte des Staatssekretärs und der Kanzlei des Generalgouverneurs nur Russen oder Finnländer, welche die russische Sprache gründlich verstehen, angestellt werden sollten. Eine Verordnung vom 18. Dez. 1881 verfügte sodann, daß bei jeder Diensternennung dem Bewerber, der die russische Sprache verstehe, der Vorzug zugeben sei. Um die russische Regierung von allen Bedenken und Rücksichten auf frühere Versprechungen der Zaren, namentlich Alexanders I. bei der Besitzergreifung Finnlands 29. März 1829 in Borgo, zu befreien, behauptete der russische Historiker Ördin in einem angeblichen Geschichtswerk (»Die Unterwerfung Finnlands durch Rußland«, Petersb. 1889, 2 Bde.), das von der russischen Akademie der Wissenschaften gekrönt wurde, daß jene Versprechungen, die er als mißverstandene Phrasen bezeichnete, F. gar keinen Anspruch auf politische Rechte gewährten. Er wurde zwar von Danielson (»Finnlands Vereinigung mit dem russischen Reich«, deutsch, Helsingfors 1891) gründlich widerlegt, dennoch blieb seine Darstellung nicht ohne Einfluß auch auf den Zaren. Als eine besondere Rücksichtslosigkeit der russischen Regierung wurde es in F. empfunden, daß trotz des Entgegenkommens des Landtags, der die gewünschten Änderungen am neuen Strafgesetzbuch bereitwilligst vorgenommen hatte, dasselbe 13. Dez. 1890, noch ehe es in Kraft getreten, durch kaiserlichen Erlaß suspendiert und F. dadurch ein ganzes Jahr ohne Strafgesetz gelassen wurde, da das alte schon aufgehoben war. Die Vorstellungen des Landtags über diesen Mißstand blieben unbeantwortet. Zum Konseilpräsidenten wurde Ende 1891 ein unfähiger kaiserlicher Günstling, Tudeer, ernannt. Ja, es drohte F. 1892 die völlige Aufhebung seiner Verfassung und völlige Einverleibung in Rußland durch eine im Herbst 1891 in Petersburg eingesetzte »finnländische Grundgesetzkommission«.

Finschhafen, bisher Haupthafen der Neuguineakompanie in Kaiser Wilhelms-Land (Neuguinsa), wurde 1891 als Station aufgegeben und die oberste Verwaltung nach der Eickstadtinsel im Friedrich-Wilhelmshafen verlegt.

Fische. Eine vergleichende Untersuchung der verschiedenartigen Schuppenbedeckung der F. führt zu dem Resultat, daß sowohl die in Plakoid- und Ganoidschuppen als auch die in Cykloid- (Rund-) und Ktenoid- (Zahn-) Schuppen unterschiedenen typischen Schuppen der Knochenfische wenigstens zum Teil homologe Bildungen sind. Die Plakoidschuppen, aus welchen sich durch Verschmelzung mehr oder minder umfangreicher Gruppen von Schuppen die großen Hautschilde der Ganoiden herleiten, bestehen ihrem Bau und ihrer Entwickelung nach aus drei verschiedenen Teilen: 1) dem aus dem Epithel abstammenden Schmelz, 2) dem aus einer unmittelbar