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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Handelsverträge (Deutschlands mit Österreich, Italien, der Schweiz)
maltarif gegenüber allen andern Staaten. Die außerordentlichen Zollerhöhungen Rußlands, welche einen Rückgang der deutschen Ausfuhr von ca.228 Mill.
Mk. iin I.' 1880 auf 131 Mill. Mk. inl I. 1887 zur Folge hatten, haben in der russischen Zolltarifnovelle von 1891 ihren .Höhepunkt erreicht. Der russische Markt wird durch diese Novelle den europäischen Industrie-Erzeugnissen mehr und mehr unzugänglich.
Für Deutschland haben die mit Österreich-Ungarn, Italien, der Schweiz und Belgien auf die Dauer von 12 Jahren abgeschlossenen tz. den großen Vorteil, daß für die heimischen Industrieprodukte ein gesicherter Absatz im Ausland geschaffen wird. Die Mehrzahl der andern Vertragsstaaten (Österreich, Italien und seit 1891 auch die Schweiz) war in dem Schutze ihrer Industrieprodukte bereits weiter gegangen als Deutschland. Wären die H. nicht zu stände gekommen, so hätte wahrscheinlich die Handelspolitik der jetzigen Vertragsstaaten eine ähnliche Wendung genommen, wie diejenige Frankreichs und Rußlands, damit der heimischen Industria wenigstens der inländische Markt möglichst ausschließlich gewahrt bleibe. Deutschland aber, welches sich allmählich zu einen: Industriestaat ersten Ranges entwickelt hat, ist auf den Austausch von Produkten und Waren mit andern Staaten unweigerlich angewiesen, wie schon ein Blick auf die Statistik der deutschen Ausfuhr während der letzten Jahre zeigt.
Infolge der Zunahme der deutschen Bevölkerung und infolge davon, daß die Bodenproduktion Deutschlands den einheimischen Bedarf nicht entfernt vollständig deckt, müssen nach Deutschland Rohstoffe und Nahrungsmittel in großen Mengen eingeführt werden, welche durch den Absatz von Fabrikaten an das Ausland vergolten werden müssen. Es war 18!)0 die Einfuhr an Rohstoffen: 2966 Mill. Mk., diese nach Abzug der deutschen Ausfuhr an Rohstoffen 2120, die Ausfuhr an Fabrikaten 2482, diese nach Abzug der Einfuhr an Fabrikaten 1286 Mill. Mk.
Die Gesamtausfuhr Deutschlands war 1887: 3190, 1888: 3352, 1889: 3256, 1890: 3409 Mill.Mk. Diese Ziffern lehren zur Genüge, daß das Gedeihen der gesamten deutschen Volkswirtschaft von der Möglichkeit der Ausfuhr nach dem Ausland wesentlich abhängt. Ein allgemeiner Übergang der europäischen Staaten zu einem extremen Schutzzoll- oder Prohibitivsystem hätte den Absatz ins Ausland teils außerordentlich erschwert, teils unmöglich gemacht, während Deutschland selbst, ohne sich empfindlich zu schädigen, die Ginfuhr namentlich der landwirtschaftlichen Produkte nicht ausschließen kann. Dahingegen sind durch die neuen H. dem Deutschen Reich von den Vertragsstaaten eine Reihe zolltarifarischer Zugeständnisse in Bezug auf Industrieprodukte gemacht worden. Besonders wichtig sind für Deutschland die Zollermäßigungen Österreich-Ungarns. Denn Österreich-Ungarn nimmt in der Statistik des deutschen Außenhandels nach Großbritannien den ersten Platz unter den europäischen Staaten ein. Die Ausfuhr nach Österreich-Ungarn war 1887 rund 304 Mill. Mk. und 1890 rund 351 Mill. Mk. und damit 10,3 Proz. der Gesamtausfuhr, während allerdings Österreich-Ungarn 1890 Waren im Werte von 598,5, Mill. Mk. und damit 14 Proz. seiner Gesamtausfuhr nach Deutschland absetzte. Unter den seitens Österreichs an Deutschland gewährten Zollermäßigungen sind besonders wichtig die auf baumwollene Samte, Band-, Posamentier- und Knopfwaren, samtartige Webewaren, halbseidene Samte und Samtbänder, auf Leder, Lackleder, Juchten, Krokodilleder :c., auf
Schuhwaren, Pelzwerk, Herren- und Damenhüte und Damenumhänge, auf Korbflechtwaren, Glaswaren, Steinwaren, Eisen und Gisenwaren, Schreibfedern, Nähnadeln, Zink, Kinderspielwaren, Operngucker, musikalische Instrumente, Schwarzwälder Uhren 2c. In noch weit höherm.Maße hat eine Bindung der Zollsätze seitens Österreichs stattgefunden, so daß bezüglich dieser Zollsätze wenigstens eine Erhöhung gegenüber dem gegenwärtigen österreichischen Generaltarif auf die Dauer von 12 Jahren ausgeschlossen bleibt. Von dem 300-340 Mill. Mk. betragenden jährlichen Durchschnittswerte der Warenausfuhr Deutschlands nach Österreich-Ungarn sind die Zollsätze für eine Summe von 63 Mill. Mk. ermäßigt und für 198 Mill. Mk. gebunden worden.
Die Ermäßigungen stellen sich gegenüber dem frühern Meistbegünstigungstarif durchschnittlich auf 25 Proz.
Deutschland hat zu gunsten Österreichs den Zoll namentlich auf landwirtschaftliche Produkte, auf Vieh, Wein, ferner auf Bau- und Nutzholz und einige Industrieprodukte ermäßigt.
In dem mit Italien vereinbarten neuen Vertragstarif sind an Deutschland und an Österreich-Ungarn von Italien Zollermäßigungen und Zollbinoungen bei 254 Positionen des allgemeinen Zolltarifs zugestanden worden. Die neuen Zugeständnisse bewegen sich vorzugsweise auf dem Gebiete der chemischen Großindustrie, der Woll- und Seidenwaren und der Eisenindustrie. Von dem 80-100 Mill. Mk. betragenden jährlichen Gesamtwerke der Warenausfuhr Deutschlands nach Italien sind die Zölle für etwa 23 Mill. Mk. ermäßigt und für etwa 60 Mill. Mk. gebunden worden. Deutschland hat zu gunsten Italiens die Zölle namentlich auf Südfrüchte,g inz besonders auf Weintrauben, ferner auf italienische Verschnittweine, auf Eier, auf Hüte aus Stroh ohne Garnitur und einige andre Waren ermäßigt.
In dem mit der Schweiz abgeschlossenen Handelsvertrag beziehen sich die gegenseitigen Zollermäßigungen und Bindungen fast ausschließlich auf Industrieprodukte. Bei einer Gegenüberstellung des bisherigen deutsch-schweizerischen Handelsvertrags vom 11. Nov. 1888 mit dem neuen vom 1. Febr. 1892 fällt allerdings auf, daß die Schweiz in dem letztern viele erhebliche Zollerhöhungen vorgenommen hat. Dies erklärt sich indes daraus, daß die Schweiz noch 10. April 1891 einen neuen, nahezu prohibitiven Generalzolltarif erlassen hatte, welcher 1. Febr. 1892 zur Anwendung gelangte. An vielen Positionen dieses Tarifs hat die Schweiz trotz aller Gegenvorstellungen von deutscher Seite festgehalten. Immerhin sind dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn durch den neuen Vertrag seitens der Schweiz Zollermäßigungen und Zollbindungen bei 293 unter insgesamt 476 Positionen zugestanden worden. Dem neuen schweizerischen Generaltarif gegenüber sind Zollermäßigungen von durchschnittlich etwa 35Proz. erzielt worden, welchesich hauptsächlich auf dem Gebiete der Leinen-, Seiden- und Wollindustrie sowie der Konfektionsbranche bewegen. Dagegen hat Deutschland, abgesehen von andern Waren, den Zoll auf Baumwollgarne und baumwollene Stickereien erheblich ermäßigt, was den süddeutschen Vaumwollspinnern zu lebhaften Klagen Anlaß gab. Besonders beachtenswert ist noch der von den Vertretern einzelner deutscher Industrien, namentlich der Weber des München-Gladbacher Bezirks, zum Teil bekämpfte Art. 6 des deutsch-schweizerischen Handelsvertrags, durch welchen für den gegenseitigen Veredelungsverkehr die zollfreie Ein-