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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kongostaat (wirtschaftliche Entwickelung)
(1889) und die O'w Mo'iiio än Xat^no^ (12. März 1891), mit einem Gesamtkapital uon9 Mill. Frank. Sie beschäftigen sich alle mit ocr kommerziellen Ausbeutung des Landes. Außerdem besteht die (^oiiipa551110 cw cnsmin äs lei' äu ^on«'0 mit einem Kapital von 25 Mill. Fr., bei welcher der belgische Staat bis zu 10 Mill. interessiert ist. Das von allen diesen Gesellschaften beschäftigte europäische Personal beziffert i sich auf 242 Personen. Die Gesellschaften unterhalten i2 Dampfer auf dem untern und 9 Dampfer auf dem obern Lauf des Kongo. Die bedeutendste Handels-gesellschaft, heute noch ein bedeutenderes Unterneh' men als der K. selber, ist aber die große holländische I^ikinve ^fi'iknlmscliL liölu Iel Z-VLniwotscImp, die gegenwärtig uicht weniger als 75 Faktoreien, darunter 7 am obern Kongo bis zu den Stanley-Fällen, besitzt und in deren Händen fast drei Viertel des Kongohandels sich befinden. 1890 hatte sie einen Reingewinn von 633,263 Gulden, wovon als Dividende 20 Proz. des Gesellschaftskapitals (1,995,000 Guld.) mit 399,000 Guld. zur Verteilung gelangten.
Sie suchte mit allen Mitteln die Einfuhrung von Importzöllen zu verhindern und hat, da sie dies nicht erreichte, ihren bisher in Banana befindlichen Hauptsitz nach Kabinda, auf portugiesischen: Gebiet, auch verschiedene Faktoreien aus dem K. auf portugiesisches Gebiet verlegt. Die Gesamteinfuhr des Konqostaates betrug1890: 12^ Mill. Fr. Den gewaltigen Aufschwung, welchen der Ausfuhrhandel in den letzten 4 Jahren genommen, kennzeichnen am besten nachstehende Ziffern:
Epezialhandcl
188? .. .. 1980441 Frank
1888
1889
1890
Belgien 2,217
2609300
4297543
8242199
Gcneralhandel
7 667969 Frank 7392348 ° 8572519 -14109 781 Davon gingen 1890 nach Holland für 8,073,209,
,599, den benachbarten portugiesischen
Besitzungen 1,464,759, Portugal 938,549, England 833,941,Deutschland595,984, Frankreich für 106,541 Fr. Die Hauptausfuhrartikel waren Elfenbein (5,070,851 Fr.), Kautschuk(3,080,338Fr.), Palmnüsse (2,464,619 Fr.), Palmöl (1,563,756 Fr.), Kaffee (1,685,604 Fr.), Kopal (96,484 Fr.), ferner Erdnüsse, Orseille, Rocou, Wachs, Baumwolle, Pflanzenfasern, Häute. 1886 wurden von Matadi, wo die Schiffbark'eit des Kongo vom Meer aus aufhört, bis zum Stanley Pool 5000 Lasten gebracht, dagegen beförderte 1889 der K. allein 23,000 Lasten dorthin, und dem entsprechend hob sich der Kleinhandel. Damals gab es jenseit Matadi kein einziges Warenhaus, jetzt sind dort allein 14 errichtet, undi ODampfer befahren nur für Handelszwecke diese Strecke. Während 1885 im Kongogebiet kaum 3000 km für die Schiffahrt entdeckt waren, sind nunmehr über 12,000 km den Booten des Staates, der Missionen und der Faktoreien erschlossen. Nachdem auch die Eingebornen die Autorität der Staatsbeamten anerkannt haben und n^vt ihnen in Beziehungen getreten sind, ist das ganze Gebiet in zwölf Verwaltungsbezirke eingeteilt worden, an deren Spitze Kommissare stehen.
Der Generalgouverneur hat seinen Sitz in Voma, ihm z::r Seite stehen zwei Staatsinspektoren und je ein Direktor für Justiz, Finanzen, Inneres und Verkehr.
Ein dritter Inspektor soll für den obern Kongo bestellt werden. Das Verwaltungspersonal zählt 69 Beamte, die Gesamtzahl der Angestellten 289, fast sämtlich Belgier. Die Rechtspflege wird durch ein 1886 gegründetes Tribunal erster Instanz aus geübt, welches seine Sitzungen in verschiedenen Hauptstationen am untern Kongo abhält, und durch einen Appellationsgerichtshof in Boma. In Strafe sachen erstreckt sich aber die Kompetenz dieser beiden Gerichtshöfe sowie dreier dem Tribunal erster Instanz noch zur Seite gestellter Territorialgerichte mit summarischem Verfahren nur auf den untern Kongo, während am obern Kriegsgerichte bestehen. Zur Verhandlung über ein weiteres Rechtsmittel in Zivilsachen, bei welchen der Wert des Streitgegenstandes 25,000 Fr. übersteigt, ist zu Brüssel ein aus Belgiern u.
Fremden zusammengesetzter Kassationshof eingesetzt.
Ein Strafgesetzbuch wurde 1886 erlassen und bereits mehrfach ergänzt. Soweit für zivilrechtliche Sachen noch keine Spezialdekrete erlassen sind, wird nach belgischem Recht, vorkommenden Falls auch wohl nach örtlichem Gewohnheitsrecht abgeurteilt. Doch erstreckt sich die Zivilgerichtsbarkeit nicht auf die Eingebornen, vielmehr wird dieselbe von den Häuptlingen unter Aufsicht der Regierung ausgeübt. Die Reorganisation der Standesämter beschäftigt gegenwärtig den Obersten Rat.
Nach der letzten Zählung vom 31. Dez. 1891 lebten im K. 744 Fremde, darunter 338 Belgier gegen 254, bez. 46 Ende 1885. Die Sterblichkeit unter den Europäern hat sich infolge besserer Wohnungsverhältnisse und vorgeschrittener Erfahrung in der Hygiene von 7,08 Proz. im 1.1886 auf 4,80 im 1.1890 verringert.
Auf den Stationen wirken 10 staatlich angestellte Ärzte. Ein Sanatorium unter Leitung der Schwestern vom afrikanischen Roten Kreuz sowie ein Rekonvaleszentenhaus in Moanda sind geplant. Die von Nichteingebornen okkupierten und ausgebeuteten Ländereien am untern Kongo müssen einregistriert werden, worüber ein unübertragbares Zertifikat ausgestellt wird. Auf diese Weise kann freies Land bis 10 Hektar nach Verständigung mit den Eingebornen und unter Anzeige an die Regierung okkupiert werden. Bereits sind so jenseit des Matadi 45 europäische Niederlassungen entstanden. Der K. ist Mitglied des Weltpostvereins; 1885 wurde Ariefpostverkehr, 1887 Paketpostverkehr eingerichtet, doch legen die portugiesischen Dampfer nicht mehr, wie früher, monatlich in Banana an, so daß die Postsachen zu den Häfen der benachbarten Kolonien gebracht werden müssen. Die Schutztruppe zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Sicherheit des Verkehrs, die aus den 100 Sansibariten hervorging, welche Stanley 1879-83 unter seinem Befehl hatte, umfaßte 1. Jan. 1891: 3127Mann, eingeteilt in 8 Kompanien, deren Standquartiere in Boma, Lukungu, Leopoldville, am obern Sankuru (2 Kompanien), in Vangali und an der Mündung des Aruwimi und an den Stanley-Fällen sich befinden. Diese Truppe wird von einem t^umm Äiiäaut äo t'«i'06 iiudiiguL befehligt, unter dem 11 Hauptleute, 10 Leutnants, 39 Unterleutnants und 60 Sergeanten stehen. Die Offiziere sind größtenteils Belgier, die Truppe zu zwei Dritteln Fremde, doch soll die Rekrutienmg /ü/lft/g m/s den Eingebornen stattfinden. Im Notfall können sämtliche Beamte und Arbeiter zu einem Hilfskorps einberufen werden. Die Marine zählt 4 Dampfer auf dem untern und 11 auf dem obern Kongo. Der Eisenbahnbau zwischen Matadi und Stanley Pool schreitet rüstig vorwärts mit Hilfe der sich besser, als man erwartete, bewährenden einheimischen Arbeiter.
Bereits sind über 16 km fertiggestellt, 1894 hofft man die Bahn zu vollenden. Jetzt werden die Waren, welche 1879 noch durch einige hundert Träger befördert werden konnten, mit Hilfe von 7ö,00() Men 35"