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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Konstantin - Kotelmann
»chen zwischen der Mündung und den Stanley-Fällen befördert. Drei Häfen am untern Kongo: Banana, Voma und Matadi, sind für die größten Seeschiffe erreichbar. Der Schiffsverkehr, welcher infolge einer durchgeführten Vetonnnng, der Einrichtung eines Leuchtfeuers zu Banana und der Anstellung staatlicher Lotfen sehr zugenommen hat, betrug 1890 in Banana 132 Seeschiffe mit 172,920 Ton., in Voma 52 Seeschiffe mit 69,096 T. Der Sklavenhandel ist am untern Kongo unterdrückt, am obern Kongo wird ihm nicht nur durch direkte Verfolgung, sondern auch durch gesetzgeberische Maßregeln, wie durch Verbot der Einfuhr von Feuerwaffen und Spirituosen, wirksam entgegengetreten. Da man aber in den benachbarten französischen und portugiesischen Gebieten nicht in gleicher Weise vorgeht, so wird der Erfolg ehr beeinträchtigt. Im K. wirken gegenwärtig 30 Missionsstationen. Für die katholische Propaganda wurde durch Breve vom 11. Mai 1888 das apostolische Vikariat des belgischen Kongostaates errichtet und der Kongregation vom unbefleckten Herzen Maria von Scheut zugeteilt; doch blieben die östlichsten Gebiete unter dem Namen eines apostolischen Vikariats von Tanganjika den algerischen Vätern. Von evangelischen Missionen haben zwei englische, drei amerikanische und eine schwedische Mission eine rege Thätigkeit entfaltet.
Die großen Ausgaben für die Kolonie werden natürlich noch bei weitem nicht durch deren Einnahme gedeckt. Der Etat für 1891 weist wieder ein Defizit von 3 Mill. Fr. auf, von denen 1 Mill. durch eine persönliche Beisteuer des Königs der Belgier, 2 Mill. vertragsmäßig durch den belgischen Staat gedeckt werden. Derselbe hat gemäß Konvention vom 3.Juli 1890 außer einer einmaligen, bereits erfolgten Zahlung von 5 Mill. diesen Zuschuß während 10 Jahren zu leisten und erwirbt hiermit das Recht der Annexion.
Die Ausgaben des Kongostaates wurden bis zur Anerkennung desselben durch Europa und Amerika von König Leopold im Betrage von 10 Mill. Fr. bestritten; seit 2o. Febr. 1885 bis heute hat der König jährlich 1Mill.Fr. zugeschossen. Das Budget für 1891 wurde auf 4,554,932 Fr. in Einnahme und Ausgabe festgestellt. Die Einnahmen setzen sich zusammen aus den erwähnten Zuschüssen des belgischen Staates und des Königs, aus dem Ertrage der Ausfuhrzölle (510,966 Fr.), der Spirituosenzölle und Lizenzabgaben (293,660 Fr.), aus einigen im zweiten Halbjahr zu erhebenden Einfuhrzöllen, direkten Steuern, Gerichts- und Schiffsgebühren u. a. Von den Ausgaben beansprucht das Militär allein 2,271,628 Fr., die Verwaltung in Europa 187,045, die in Afrika 649,201, Karawanen, Palaver u. a. 372,790, Schiffe 329,198 Fr. Der König der Belgier vermachte 2. Aug.
1889 feine souveränen Rechte testamentarisch an Belgien, dem eine mit dem K. abgeschlossene Konvention das Recht zusicherte, den Staat samt allen mit der Souveränität verknüpften Rechten nach 10 Jahren zu annektieren. Diese Konvention wurde, nachdem durch Kodizill vom 21. Juli 1890 die Unveräußerlichkeit des Gebietes des Kongostaates bestimmt war, von den belgischen Kammern 25. Juli 1890 angenommen.
Durch Dekret vom 20. Febr. 1891 ist jeder'Ausländer im K. aller Zivilrechte teilhaftig; seine Person und seine Habe stehen wie die der Einheimischen unter gesetzlichem Schutze. Stand und Familienangelegenheiten des Ausländers stehen unter den Gesetzen semes Landes, bei mangelnder Heimatsangehörigkeit unter den Gesetzen des Kongostaates. Testamente von Ausländern, welche bei den Gerichten des Kongostaates hinterlegt werden, niüsscn den Gesetzen ihres Heimats landes entsprechend abgefaßt sein. Die Eheschließung erfolgt nach den Gesetzen des Landes, dem der Gatte angehört, die Ehescheidung nach denen des Kongoslaates, aber nur, wenn die Heimatsgesetze des Antragstellers die Ehescheidung zulassen. Neben dem schon früher gestifteten Orden des afrikanischen Sternes wurde 1891 ein königlicher Löwenorden (Oiäre ro^i äu I^ion) für dem Souverän des Kongostaates 'geleistete Dienste gestiftet. Die Festlegung der Grenze zwischen dem K. und Portugal gab Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten, welche endlich 25. Mai 1891 durch nähere Bestimmung des Grenzlaufes am untern Kongo und durch Teilung des Lundareiches zwischen Portugal und dem K. erledigt wurde. Die Grenze soll durch eine gemischte Kommission festgelegt werden. Der Bruttoertrag der Ausfuhrzölle, welche von den den Tschiloango, Luali, Lukulla und Lubuzi passierenden Waren erhoben werden, sind nach einem gewissen Verhältnis zu teilen. Bei entstehenden Streitigkeiten entscheidet ein Schiedsgericht. Vgl.
Herbert Ward, Fünf Jahre unter den Stämmen des Kongostaates (deutsch, Leipz.1891); Allart, I/ Ntkt inä^euälnit cln ^011^0 (Brüssel 1891); Blink, Ü6t XonFO'I^nä 6N 2isti6 I)6^0U61'8 (Haarl. 1891).
Konstantin,12)K. Nikolajewitsch, Großfürst von Nuß land, starb, schon seit längerer Zeit infolge von Gehirnlähmung geistig umnachtet, 25. Jan. 1892 in Pawlowsk bei Petersburg. - 13) K., Herzog von Sparta, Kronprinz von Griechenland.
Seine Gemahlin Sophie, geb.Prinzessin von Preußen, die 19. Juli 1890 einen Sohn, den Prinzen Georg, gebar, trat 2. Mai 1891 zur griechisch-katholischen Kirche über.
Konstantinopel. Der Schiffsverkehr belief sich 1890 auf 18,373 Schiffe (10,494,949 Ton.) gegen 19,166 Schiffe (10,420,489 T.) im I. 1889. Die deutsche Schiffahrt hat an Schiffszahl ab-, an Tonnengehalt etwas zugenommen (176 Dampfer mit 200^960 T. gegen 192 mit 200,608 T. in 1889). Es verkehrten 4736Segelschiffe mit 729,278T., namentlich griechische und türkische, dann italienische; 1638 Liniendampfschiffe mit 1,650,799 T., besonders vom Österreichisch-Ungarischen Lloyd und der ^omp^Fuio Ku886 äe n^viß'^iou 5 V5P6U1-; 7032 sonstige Dampfer von 7,914,651 T., davon allein 5471 britische mit 6,348,707 T., sodann namentlich griechische und schwedisch-norwegische; von Küstenfahrern 3512 Segelschiffe (52,281T.) und 1431 Dampfer (145,540T.) und 24Dampfer im Lokalverkehr auf dem Bosporus.
Vgl. Regla, I^lui^uie olüoißiik. ^ouswutinoM, 80U A0UV6rii6in6Qt, 868 Kkdit^nt8 6to. (Genf 1890).
Kopp,2) Hermann, Chemiker, starb 20. Febr.
1892 in Heidelberg.
Körpermessung, s. Anthropologenkongreß u.
Anthropometrisches Signalement.
Körting, Gustav, Philolog, Professor in Münster, folgte im April 1892 einem Nus an die Universität Kiel.
Köstlin,4) Heinrich Adolf, Theolog und Musikschriftsteller, wurde 1891 zum Oberkonsistorialrat und Superintendenten in Darmstadt ernannt.
Kotelmann, Louis, Mediziner, geö. S3. Aug.
1839 zu Demmin, studierte in Erlangen und Berlin Theologie, wurde 1866 Diakonus zu Garz, 1868 Schloßprediger und Religionslehrer zu Putbus, trat 1872 als theologischer Dozent in Leipzig auf, studierte 1873-76 in Marburg Medizin und ließ sich in Hamburg als Augenarzt nieder. Er schrieb: »Die Geburtshilfe bei den alten Hebräern« (Marb.
1876); »Die Körperverhältnisse der Gelehrtenschüler