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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Landwirtschaftskongreß (Wien 1890)
und Waisen sowie hinsichtlich der Militärpersonen ^ regelt sich die Verpflichtung zu Abgaben für Ge-! meindezwecke nach den für sie bestehenden besondern Bestimmungen; von persönlichen Gemeindediensten sind die Beamten und Militärpersonen frei. Gemeindebürger (Gemeindeglieder) sind alle Geuieindeangehörigen, welchen das Genieinderecht zusteht; Voraussetzung hierzu ist deutsche Reichsangehörigkeit, Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte, Wohnsitz seit einem Jahre im Gemeindebezirk, Richtempfang einer Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln, Entrichtung der Gemeindeabgaben und Besitz eines Wohnhauses oder von Grnnostücken im Gemeindebezirk oder Verpflichtung zur Staatseinkommensteuer. Das Gemeinderecht umfaßt das Recht zur Teilnahme an dem Stinnnrecht in der Gemeindeversammlung und an den Gemeindewahlen sowie das Recht zur Bekleidung unbesoldeter Amter in der Verwaltung und Vertretung der Gemeinde. Forensen, d.h.solche Personen, welche, ohne Gemeindeangebörige zu sein, bez. im Gemeindebezirk einen Wohnsitz zu haben, in demselben ein Grundstück besitzen, juristische Personen, Aktiengesellschaften, Berggewerkschaften, eingetragene Genossenschaften und der Staatsfiskus haben Stimmrecht, wenn sie Grundbesitz von einem gewissen Nmfang im Gemeindebezirk innehaben. Vgl. die Kommentare zur L. von Halbey (Verl. 1892), Frey tag (Brest. 1892) und Genzmer (Berl. 1892).
Landwirtschaftstongreß. An dein vom 2.-6. Sept.
1890 abgehaltenen internationalen land- und forstwirtschaftlichen Kongreß in Wien nahmen 1066 Mitglieder teil. In den Eröffnungs- und Schlußsitzungen hielten Demontzey-Paris, Ebermayer-München, Iudeich-Tharand und Marchet-Wien bemerkenswerte Vorträge. An Kongreßreferaten der sieben Sektionen erschienen 157 Hefte und ein Kongreß-Tageblatt. Mit Bezug auf die rein technischen landwirtschaftlichen Fragen wurden auszugsweise folgende bemerkenswertere Resolutionen gefaßt:
I. Sektion: Landwirtschaft. ^)^) Unt'ersektion: Pflanzenbau 2c. Frage 1: Insolange die Wirkung des Suverphosphatgipses für die Konservierung des Stallmistes nicht zweifellos durch scharf kontrollierte Versuche festgestellt ist, möge von seiner Anwendung im großen abgesehen werden. Dagegen ist dem Bau absolut dichter Tüngerstätten und Iauchegruben sowie den Anlagen von Laufställen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Ebenso können die Verluste durch Festtreten und sorgfältiges, ununterbrochenes Feuchthalten sowie bei der Ausfuhr auf das Feld durch rascheste Unterbringung wesentlich eingeschränkt werden. Die Konservierung des Stallmistes mit rohen Kalisalzen (Kainit und Carnallit) verdient größere Beachtung. Frage 2: Die Torfstreugewinnung und Holzwolleverwendung zu Strenzwecken ist möglichst zu fördern, und ist die Verbilligung der Frachtsätze bei Versendung von Streusurrogaten anzustreben. Fraget: Die Theorie wird sich mit den sogen. Korrelationserscheinungen mehr als bis jetzt zu beschäftigen haben, weil die Wichtigkeit des Studiums der Biologie der Kulturgewächse immer mehr erkannt wird, und weil die korrelative Variabilität geeignet ist, einen ganzen Komplex biologischer Erscheinungen verständlich zu machen. Für die Praxis ist die richtige züchterische Anwendung der Gesetze der Divergenz heterogener und der Häufung homogener Eigenschaften und Merkmale von größter Wichtigkeit^ugl. Getreide, Bd. 18). Frage 5: Zur Kenntnis der Pslanzenlandrassen empfiehlt es
sich, um eine vergleichende Rassenkunde der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen anzubahnen, daß durch örtlich verteilte, exakte Versuche der Gebrauchs- und Zuchtwert der^andrassen ermittelt werden sollte, und daß Versuchsstationen für die Züchtung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen geschaffen würden. Frage 6: Die Nährstoffuerluste des bei richtig ausgeführter Sühpreßfutter Erzeugung konservierten Grünfutters sind unwesentliche. Die Verluste an der Außenseite der Preßschober und Silos lassen sich bis auf etwa5 Proz. herabdrücken. Die Verdaulichkeit und Gedeihlichkeit des Grünfutters wird durch die Ensilage befördert. Die Manipulation bei der Ensilage ist abhängig von der Beschaffenheit des Futters, besonders seinem Reifegrad, Wassergehalt sowie der Temperatur der Luft während der Arbeit. Frage 9: Der Frage der Grassamenzucht sollte von den Samenkontrollstationen eine größere Beachtung geschenkt und die Anlage von Grassamenschulen zur Gewinnung von Grassamen vorzugsweise durch die landwirtschaftlichen Vereine angeregt werden.
d) Untersektion: Betriebslehre. Frage 12: Bei rationellen: landwirtschaftlichen Betrieb muß in der Taxation durchgehends eine Bewertung der Düngererzeugung und des Düngerverbrauchs stattfinden.
Frage 14: Die Preisdepression der wichtigsten Erzeugnisse der Pflanzen- und Tierproduktion zwingt zur wohlfeilern Produktion bei Anstrebung möglichster, d. h. innerhalb der Rentabilitätsgrenze erzielbarer Mehrernten. Der Erzielung rentierender Mehrernten sind jedoch natürliche, durch lokale Verhältnisse bedingte Grenzen gezogen. Der Vorteil der Landwirte liegt somit keineswegs immer und überall in der durch erhöhten Aufwand erzielbaren Mehrproduktion, also in weiterer Intensitätssteigerung des Betriebes, sondern in manchen Lagen in der Festhaltung der erzielten Erfolge bei vermindertem Aufwand von Arbeit und Kapital. In jetziger Zeit ist der Übergang zur extensiven, also billigern, mit kleinerm Betriebsfonds arbeitenden Wirtschaft ernstlich und namentlich in jenen Gegenden in Betrachtzuziehen, wo der intensive Betrieb auf unsicherm Boden unter ungünstigen klimatischen Verhältnissen stattfindet, die zu großen Ernteschwankungen Anlaß geben. Für solche Lagen ist die Arbeitsvergebung gegen Naturalanteil die wichtigste Maßregel, um die Chancen des Erfolges in ein feststehendes Verhältnis zum Produktionsaufwand zu stellen.
o) Unt ersektion: Viehzu ch t. Frage 15: Es ist erwünscht, auf den Rinderausstellungen die Prüfungen nach thatsächlichen Leistungen neben der Beurteilung der Körperform immer mehr auszubilden.
Frage 16: Gelegentlich der Ninderausstellungen sollen folgende Messungen und Beobachtungen mit Bezug auf die Milchergiebigkeit dauernd angestellt werden, und zwar Messungen des Körpers in Bezug auf den Rumpf, den Brustkorb und Hinterteil und Beobachtungen über die Breite der Rippenzwischenrä'ume; Beobachtungen über die Beschaffenheit des (5^t^Z, der Milchadern, der Hant, der Haare und des Hornes. Frage 20: Im Interesse des Lupinenbaues ist die Aufmerksamkeit auf ein neues, von Nirrer r>. Teeling-Saulenfels in Izdebnik (Galizien) erfundenes Entbittcrungsverfahren (s. Lupinen) zu lenken.
Frage 22: Der rationelle Ersatz der für Forst- und Obstkultur besonders schädlichen Ziegenhaltung durch energische Förderung der Zucht des fruchtbaren friesischen Milchschafes ist durch die Regierungen und die zur ständigen Pflege der Landeskultur berufenen Organe nach Möglichkeit anzustreben.