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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Nielsen - Nigerdistrikte
121,8 Mill. Guld., davon WMill. in Indien, 25,,,Mill. im Mutterland; die Ausgaben 129 Mill., wovon 106,4 Mill. in Indien, 22,<:Mill. ini Mutterland. Vei den Einnahmen waren Hauptposten: Landpacht der Eingebornen 17 Mill., Opium- und Salzmonopol 17,!)' und 7,7 Mill., Erlös aus Kaffee 26,i Mill., Zinn 6,? und Zucker 2,7 Mill., Eisenbahnen 5,8 Mill.
Guld. Das Budget für 1890 veranschlagte die Einnahmen auf 132,653,477, die Ausgaben auf 140,162,812 Guld., so dah sich wiederum ein Defizit und zwar von 7,509,335 Guld. ergibt. - Über die Missionsthätigkeit in N. s. Mission, S. 623.
Nielsen, ^jngvar, norweg. Geschichtschreiber und Geograph, geb. 29. Juli 1843 zu Arendal, studierte Philologie auf der Universität zu Christiania, ward 1877 Assistent am Reichsarchiv und 1878 Diret'tor des ethnographischen: Vtuseunis sowie Professor an der Universität zu Christiania. Von seinen zahlreichen Schriften sind hervorzuheben: »Geschichte Norwegens seit 1814« (Christiania 1885 - 91, 3 Bde.); »Der Friede von Kiel« (das. 1886); »Das Leben und die Zeit des Grafen Wedel Jarlsberg« (das. 1886-1888, 2 Bde.); auch über die Geschichte der Hansa in Bergen veröffentlichte er mehrere Arbeiten. Ferner gab er ein illustriertes Werk: »Durch Norwegen«, und eine Beschreibung Norwegens, in deutscher Sprache ein Reisehandbuch für Norwegen:c. (in »Meyers Reisebücher«) heraus.
Niere (Anthropologisches), s. Eingeweide.
Nicuwerkerkr, Alfred Emilien, Graf von, franz. Bildhauer und Kunstbeamter, starb Mitte Januar 1892 in Lucca.
Nigerdistritte. Dieser große Besitz Englands erstreckt sich am Golfe von Guinea von dem rechten (westlichen) Ufer des Rio del Ren bis zur Ostgrenze von Lagos. Von der Mündung des Rio del Rey geht die Grenze gegen Kamerun in gerader Linie zum Binue bei Iola, das noch in die britische Interessensphäre fällt, und reicht am Niger bis zu der großen Handelsstadt San hinauf. Nach den mit Frankreich und Deutschland getroffenen Abmachungen wird das Gebiet begrenzt von dem 4. und 13." nördl. Br. und dem 2. und 13." östl. L. u. Gr.; vorläufig ist die englische Herrschaft noch auf einige Punkte an den Fl'ußufern beschränkt. Es zerfällt in'zwei Teile: in das britische Protektorat über die Ölflüsse und das von der Royal Niger Eompann verwaltete Gebiet. Das Territorium der Ölflüsse begreift den ganzen, an 600 km langen Küstenstrich, das Mündungsgebiet des Niger mit seinen Benin, Braß, Neucalabar, Bonw) und Opobo benannten Mündungsarmen und des Altcalabar, an denen englische Kaufleute und Missionare seit vielen Jahren thätig sind. Anfänglich befuhren die Schiffe die genannten Flüsse eine lurze Strecke aufwärts und handelten mit den in ihren Kanoes herankommenden Eingebornen. Später wurden in den Flüssen Hulks verankert, auf denen die Händler ihre Warenlager und Wohnungen aufschlugen. Allmählich vermöchten die Kaufleute Land an den Ufern zu erwerben, dessen Ausdehnung mit der Zeit gewaltig wuchs. Jetzt sind schon Pflanzungen weit im Innern angelegt. Diesen Küstenstrich sicherte sich England durch eine Reihe von Verträgen, welche der englische Konsul in Altcalabar mit den eingebornen Häuptlingen abschloß. Die Eingebornen stehen zum Teil, die englischen Kaufleutevöllig unter der Jurisdiktion des Konsuls, gegen dessen Entscheidung eine Berufung andie Obergerichte der Goldküste oder von Sierra Leone gestattet ist. Der dei wew-m größere Toil des Protektorats umfaßt die
Besitzungen der Royal Niger Company (früher National African Company), welcher in diesem Gebiet volle Gerichtsbarkeit unter der Kontrolle des britischen Ministeriums des Auswärtigen zusteht auf Grund von ca. 300 Verträgen, welche die Gesellschaft zwischen 1884 und 1890 mit den eingebornen Herrschern am untern und mittlern Niger abschloß. Die Gesellschaft besitzt an der Küste 35 Hauptfaktoreien, von denen die meisten 2-3 Agenturen am obern Flußlauf in der Nähe der großen Märkte haben.
Zwischen 20 und 30 Dampfer von geringem Tiefgang befahren den Niger bis zn den Voussa-Stromschnellen im Mittellauf des Flusses sowie den Binue 700 wn aufwärts bis Nibago, um europäische Waren (Baumwoll- und Eisenwaren, Salz, Seidenzeuge 2c.) gegen Palmkerne, Palmöl, Elfenbein, Kautschuk, Kopal :c. einzutauschen. Bei Akassa an der Nigermündung findet die Umladung aus den Seeschiffen in die Flußdampfer statt, hier befindetsich auch eine Schiffswerfte für die Dampferflotte der Gesellschaft. Die Einfuhr von Büchsen, Hinterladern, Patronen ist verboten, die von Spiritussen nur für den untern Teil des Gebietes gestattet. Zölle werden nur von Flinten, Spirituosen und Tabak erhoben. Sitz der Direktion der Gesellschaft ist London, das Kapital beträgt 1 Mill. Pfd. Sterl. Hauptort und Sitz der Verwaltung in Afrika ist Asoka am rechten Nigerufer, 225 km vom Meere, mit einem Obergericht, Zentralgefüngnis, Militär- und Zivilhospital und Kaserne für die Polizeimannschaft. Haupthandelsplätze und Stationen der Gesellschaft sind am Niger: Abo, Oguta, Iddah, Igbegbe, Lokodscha, das Hauptquartier der meist aus Haussa unter europäischen Offizieren bestehenden Militärmacht der Gesellschaft, ferner Sagan, Rabba und Bussang; am Vinue und seinen Zuflüssen: Loko, Odmi, Ibi Zhibu, Hamaruwa, Donga, Bakondi, Vassama, Iola und Ribago.
Nach einem 5. Aug. 1890 zwischen England und.
Frankreich getroffenen Abkommen erkennt letzteres der englischen Gesellschaft als Interessensphäre das ganze Gebiet südlich einer von San am Niger nach Barrua am Tsadsee gezogenen Linie zu, die aber nach Norden zu sich biegt, um das ganze zum Reich Sokoto-Gandu gehörige Gebiet einzuschließen. Die Grenzlinie innerhalb des großen Nigerbogens von Bussang nach Segu soll durch eine französisch-englische Kommission in Paris festgelegt werden. Die Grenze gegen Kamerun wurde durch Vereinbarungen mit Deutschland 1885 und 1886, wie angegeben, bestimmt. Das der Gesellschaft eventuell gehörige Territorium wird auf 751,000 qkm mit 17 Mill. Emw. berechnet. Freilich dürfte es nicht leicht sein, die großen und mächtigen Reiche des mittlern Sudan zu einer Entsagung ihrer Hoheitsrechte zu gunsten der Ronal Niger Company zu bewegen. Auch hat die englische Gesellschaft die Bestimmung der Berliner Akte von 1885, welche Handelsfreiheit auf dem Niger und seinen Nebenflüssen zusichert, mehrfach verletzt und selbst Reisenden nichtenglischer Nation die größten Schwierigkeiten bei Ausführung ihrer Mission entgegengestellt. Es sind deshalb wiederholt Klagen von Deutschland wie von Frankreich in London vorgebracht worden. Die englische Regierung ernannte 1891 für das Protektorat der Ölflüsse einen Kommissar und Generalkonsul, der seinen Sitz in Altcalabar hat und dem Vizekonsuln in Altcalabar, am Bonnyfluß, am Venin, Forcados, Braß und Opobo sowie mehrere Beamte zur Seite stehen. Einführung eines Zolltarifs, der Gerichtsbarkeit«.a.wird beabsichtigt. H.ql. Mattei, La3 Xi^er, ZöiwU0, Old Iwui L)' (Grenoble 1890).